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Selbstständig, Aufstockung H4, Jobsuche
Verfasst: 16. Mai 2019, 11:38
von MaxMuster
Hallo,
ich befinde mich seit ca 2 Jahren in der "Wohlfühlphase" der Regelinso. Regelinso wurde also aufgehoben und habe jetzt keinen IV mehr sondern einen TH, keine ahnung wie der richtige ausdruck dafür ist Wohverhaltensphase (?).
Bis dato lief alles ohne Probleme ab, kaum bzw. keine Kontakt zum IV/TH, weil alles so vor sich hin läuft.
Nun laufen die Geschäfte sprich die Selbstständigkeit (wurde frei gegeben) momentan nicht ganz so rosig. Deshalb plane ich kurzfristig eine Aufstockung mit H4 zu beantragen, und mich gleichzeitig nach einer Festanstellung umzusehen. Ob ich das Gewerbe danach noch nebenberufleich weiterführe oder abmelde ist mir noch nicht ganz klar.
Meine Fragen, ab wann muss ich den TH informieren.
Ab dem Gedanken der Antragsstellung zu aufstockenden H4, in dem Moment wo der Antrag eingereicht wird oder erst wenn er Bewilligt wird ?
Sobald ich eine Festanstellung annehme muss ich Ihn informieren, das ist mir klar. Muss ich ihn auch informieren wenn ich einen nebenjob auf 450€ basis annehme und meine Gewerbe vorerst weiter laufen lassen ?
Da das Gewerbe freigegeben wurde, kann es versagt werden wenn man eine Festanstellung annimmt und es als Nebengewerbe weiterführen will ?
Danke
MaxMuster
Re: Selbstständig, Aufstockung H4, Jobsuche
Verfasst: 16. Mai 2019, 13:40
von Witwe Bolte
Hallo MM,
meine Meinung zu Deinen Fragen:
1. Ich würde sagen, Du muss Deinen TH erst dann informieren, wenn Du den Leistungsbescheid vom JC erhalten hast (dass Du das ALG2 auch tatsächlich bekommst). Vorher ändert sich sich ja noch nichts.
2. Ja, auch einen "Minijob" (bis 450,00 Euro brutto/Monat) solltest Du Deinem TH melden, auch wenn sich daraus kein pfändbares Einkommen ergibt, doch Du zeigst damit ja auch, dass Du Dich kümmerst, dass Du Dich um eigenes Einkommen bemühst und Dich jetzt nicht als "Hartzie" aufs Sofa legst und RTL guckst ...
Du weißt aber schon, dass das JC Dir von dem Minijob-Einkommen den größten Teil anrechnen wird, sprich: Du bekommst entsprechend weniger ALG2, ich glaube, von den 450,00 darf Du dann ca. 160,00 behalten. Muss man sich überlegen und durchrechnen, denn ein Job ist oft ja auch mit Mehraufwand verbunden (Fahrtkosten? Berufskleidung? Verpflegungsmehraufwand usw).
3. Nein, keiner kann Dir das Gewerbe versagen, nicht der TH, nicht das JC.
Das kann nur die Stadt/Gemeinde/Bezirksamt - je nach dem, wo Du wohnst - gem. Gewerbeordnung (§ 35), oft veranlasst vom Finanzamt oder einer Krankenkasse.
Frage: Führst Du denn jetzt etwas ab an Deinen TH gem. InsO § 295 (2) ?
Die "Mitwirkungspflichten" sind unterschiedlich
- nach der InsO im Inso-Verfahren und nach dem
- SGB II als ALG2-Leistungsempfänger
aber in beiden Fällen ist es gut, selbst zu wissen, was "Pflicht" ist lt. Gesetz, dann kannst Du Dich immer noch für eine "Kür" (freiwillig) entscheiden ...
Meine Erfahrung: Dem JC niemals mehr als "Pflicht" mitteilen - und das auch nie mündlich/persönlich/telefonisch, sondern immer schriftlich und "nachweisbar" (mit Eingangsstempel o.ä.).
Viel Glück!
Re: Selbstständig, Aufstockung H4, Jobsuche
Verfasst: 16. Mai 2019, 14:45
von MaxMuster
@MrsRob, danke für die Antwort.
Ich habe das H4 nur "sicherheitshalber" beantragt für den Fall das es mit dem Nebenjob nicht so schnell geht. Wenn ich einen Nebenjob finde, werde ich das H4 sofort einstellen lassen. Nur bevor es zu Problemen mit Miete etc. kommt, gehe ich lieber auf nummer sicher.
Die Rechte und Pflichten sind mir soweit auch alle bekannt, ich war nur nicht sicher ab wann man den TH informieren sollte. Aber eigentlich ganz Logisch wie du es gesagt hast, erst wenn der Bescheid da ist, ist es ja eine Veränderung.
Bis jetzt habe ich hier und da immer mal 100-300€ gezahlt, je nachdem wann und wie Geld übrig war.
Sollte ich in eine Festanstellung gehen ist mir natürlich auch klar das dann die Pfändungstabelle tum tragen kommt.
Danke
MaxMuster
Re: Selbstständig, Aufstockung H4, Jobsuche
Verfasst: 16. Mai 2019, 14:50
von FinLaure
MaxMuster hat geschrieben: ↑16. Mai 2019, 14:45
Bis jetzt habe ich hier und da immer mal 100-300€ gezahlt, je nachdem wann und wie Geld übrig war.
Sollte ich in eine Festanstellung gehen ist mir natürlich auch klar das dann die Pfändungstabelle tum tragen kommt.
Ich will jetzt nichts schwarz malen, aber das könnte eventuell zum Problem werden. Als Selbständiger musst Du so abführen, als wärst Du Deiner Qualifikation entsprechend fest angestellt, nach Pfändungstabelle. Das hängt also nicht von Deinen Umsätzen ab. Hast Du Dein fiktives Einkommen ermittelt und danach den Abführbetrag festgelegt?
Re: Selbstständig, Aufstockung H4, Jobsuche
Verfasst: 16. Mai 2019, 15:04
von MaxMuster
@FinLaure, danke für den "Denkanstoss", ja das passt. Ich habe zwar eine Ausbildung gemacht, vor ca.20 Jahren, aber danach nie wieder in dem Beruf gearbeitet. Sollte ich jetzt wieder in dem Beruf arbeiten, was ich nicht vor habe, müsste ich laut neuer Pfändungstabelle 7,99€ monatlich abfüren. Mit meinen bisherigen Zahlungen liege ich also jetzt schon weit über dem was ich hätte abführen müssen. Auch der damalige IV jetzt TH hat es sowohl bei der eröffnung als auch in der Wohverhaltensphase abgesegnet. Daran dürfte es also nicht scheitern.
Trotzdem Danke für den Hinweis.
MaxMuster
Re: Selbstständig, Aufstockung H4, Jobsuche
Verfasst: 16. Mai 2019, 15:18
von FinLaure
Okay, super