Zwei Fragen zur Regelinsolvenz mit ALG 2 + 1€-Job
Verfasst: 9. Mär 2023, 14:30
Hallo,
meine Regelinsolvenz wurde vom Amtsgericht im Dezember inkl. der Stundung der Verfahrenskosten genehmigt.
Da ich ALG 2 bin, kann ich ab April einen 1€-Job beginnen. Meine Gesamteinkünfte liegen dann bei 1.120 €, also immer noch deutlich unter der Pfändungsgrenze, für einen Single ohne Kinder. Dazu hätte ich zwei Fragen:
A) Kann das Amtsgericht nun die Stundung der Kosten aufheben, weil ich nicht nur ALG II bekomme oder ist die Stundung von der Pfändungsgrenze abhängig?
B) Kann der Insolvenzverwalter jetzt verlangen, dass ich einen gewissen Betrag für die Schulden verwende oder ist das ebenfalls nicht möglich, weil mein Einkommen nicht über den 1.339,99 € liegt?
Gruß
meine Regelinsolvenz wurde vom Amtsgericht im Dezember inkl. der Stundung der Verfahrenskosten genehmigt.
Da ich ALG 2 bin, kann ich ab April einen 1€-Job beginnen. Meine Gesamteinkünfte liegen dann bei 1.120 €, also immer noch deutlich unter der Pfändungsgrenze, für einen Single ohne Kinder. Dazu hätte ich zwei Fragen:
A) Kann das Amtsgericht nun die Stundung der Kosten aufheben, weil ich nicht nur ALG II bekomme oder ist die Stundung von der Pfändungsgrenze abhängig?
B) Kann der Insolvenzverwalter jetzt verlangen, dass ich einen gewissen Betrag für die Schulden verwende oder ist das ebenfalls nicht möglich, weil mein Einkommen nicht über den 1.339,99 € liegt?
Gruß