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Steuehinterziehung

Verfasst: 1. Nov 2022, 14:31
von Olliju74
Ich habe aus einer Steuerhinterziehung durch eine schlampige Buchführung 179 Tsd Steuerschulden aus den Jahren 2013 -2016, zudem wurde ich zu 300 TGS Strafe verurteilt. Die Steuerschulden werde ich wohl durch das insoverfahren nicht los wegen wegen der Strafbarkeit. Was kann man tun ?

Re: Steuehinterziehung

Verfasst: 1. Nov 2022, 15:08
von caffery
1. Es mit einer InsO einfach versuchen. Die unerlaubte Handlung in der InsO hängt grundsätzlich vom Antrag des Gläubigers - hier des Finanzamtes ab. Es soll schon Finanzämter gegeben haben, die von einer entsprechenden Deliktsanmeldung Abstand genommen haben obwohl sie es gekonnt hätten. Habe auch ich schon mehr als einmal gesehen.
Versuchen - Was hast Du zu verlieren?

(PS: Für die Geldstrafe gilt Vorgenanntes natürlich nicht - die ist per Gesetz grundsätzlich von einer Restschuldbefreiung nicht erfasst)

2. Ein professioneller - ggf. gerichtlicher - Schuldenbereinigungsplan. Auch deliktische Forderungen können durch sowas bereinigt werden. Bei Finanzbehörden sollte sich der Verhandlungsführer mit den einschlägigen behördlichen Erlassbestimmungen auskennen und entsprechend in der Lage sein einen Plan vorzulegen der diese besonderen Erfordernisse erfüllt (kann leider bei Weitem nicht jeder).

3. Die sicherlich aufwendigste Methode - aber insbesondere einschlägig geschulte Juristen stehen bei hohen deliktischen Forderungen auf solche Nummern: Ein Insolvenzplanverfahren.

Re: Steuehinterziehung

Verfasst: 1. Nov 2022, 15:15
von Olliju74
Ich habe nun erstmal einen Antrag auf Regelinsolvenz mir Restschuldbefreiung gestellt ich bin gespannt was in der Forderungsanmeldung steht. Ich kann mir nicht vorstellen das das Finanzamt das vergisst. Aber scheinbar hat es das gegeben.
Prüfungstermin ist am 7 Dezember ich werde berichten. Danke für die Info.

Re: Steuehinterziehung

Verfasst: 1. Nov 2022, 15:20
von caffery
Olliju74 hat geschrieben: 1. Nov 2022, 15:15 Ich kann mir nicht vorstellen das das Finanzamt das vergisst.
Ich denke nicht, dass das vom "vergessen" abhängt. Eher vermute ich, dass in manchen Fällen mehr oder weniger aus Gnade auf solche Anmeldungen verzichtet wird um dem Steuerzahler nicht sämtliche Arbeitsmotivation für die Zukunft zu nehmen - oder sowas in der Art.
Das ist aber wie gesagt eine reine Vermutung. Vergessen tun die meines Eindruckes nach solche Sachen eher nicht.

Ich hatte auch schon Fälle von glasklarer und abgeurteilter Steuerhinterziehung oder Schmuggel, bei denen die Behörde mich während des Einigungsversuchs sogar auf den deliktischen Charakter explizit hinwies - aber die Meldung zum Verfahren trotzdem ohne den entsprechenden Zusatz erfolgte.

Manchmal läuft das so - manchmal nicht. Man kanns vorher nicht wissen und vorher fragen ist vermutlich auch kaum hilfreich.