Vollzeit = 35 Stunden pro Woche, Abgaben berechnen
Verfasst: 29. Mai 2022, 13:16
Bin in der Insolvenz und muss Vollzeit arbeiten. Wenn ich nicht Vollzeit arbeite muss ich den Betrag der dem IV entgeht bezuschussen sonst kann mir die Restschuldbefreiung versagt werden.
Problem: Das Begriff "Vollzeit" ist juristisch nicht definiert.
- Definition Öffentlicher Dienst: Vollzeit ist ab 40 Arbeitsstunden pro Woche
- Weitläufige Meinung: Vollzeit ist ab 37,5 Arbeitsstunden pro Woche
- Definition laut meinem Arbeitgeber: Vollzeit ist ab 35 Arbeitsstunden pro Woche
Meine Gehaltstabelle und der pfändbare Betrag.
Ich möchte zukünftig nur noch 32 Stunden pro Woche Arbeiten und den Betrag der dem IV entgeht bezuschussen, so dass er den selben Betrag erhält als würde ich Vollzeitarbeiten.
Szenario A: Bemessung nach "Vollzeit bedeutet 37,5 Arbeitsstunden pro Woche"
Hier wäre mein Nettolohn 2.351 € und davon wäre der Pfändbare Betrag 768,15 €.
Wenn ich auf 32 Arbeitsstunden pro Woche reduziere, dann wäre mein Nettolohn 2.070 € und davon der Pfändbare Betrag 572,15 €.
Dem IV entgehen 768,15 € minus 572,15 € ist gleich 196 €.
Den Betrag 196 € muss ich zusätzlich an den IV zahlen, damit der genausoviel Geld erhält als würde ich Vollzeit 37,5 Stunden arbeiten.
Szenario B: Bemessung nach "Vollzeit bedeutet 35 Arbeitsstunden pro Woche"
Hier wäre mein Nettolohn 2.224 € und davon wäre der Pfändbare Betrag 677,15 €.
Wenn ich auf 32 Arbeitsstunden pro Woche reduziere, dann wäre mein Nettolohn 2.070 € und davon der Pfändbare Betrag 572,15 €.
Dem IV entgehen 677,15 € minus 572,15 € ist gleich 105 €.
Den Betrag 105 € muss ich zusätzlich an den IV zahlen, damit der genausoviel Geld erhält als würde ich Vollzeit 35 Stunden arbeiten.
Folglich wäre es für mich besser, wenn 35 Wochenstunden als Vollzeit anerkannt werden, dann müsste ich bei Reduzierung auf nur noch 32 Wochenstunden nur 105 € zusätzlich an den IV zahlen.
Dazu müsste der Begriff Vollzeit geklärt werden. Ist Vollzeit 37,5 Stunden oder 35 Stunden?
In 2 Jahren wird das Insolvenzgericht meine Restschuldbefreiung versagen mit der Begründung ich habe den IV zu wenig bezuschusst.
Problem: Das Begriff "Vollzeit" ist juristisch nicht definiert.
- Definition Öffentlicher Dienst: Vollzeit ist ab 40 Arbeitsstunden pro Woche
- Weitläufige Meinung: Vollzeit ist ab 37,5 Arbeitsstunden pro Woche
- Definition laut meinem Arbeitgeber: Vollzeit ist ab 35 Arbeitsstunden pro Woche
Meine Gehaltstabelle und der pfändbare Betrag.
Ich möchte zukünftig nur noch 32 Stunden pro Woche Arbeiten und den Betrag der dem IV entgeht bezuschussen, so dass er den selben Betrag erhält als würde ich Vollzeitarbeiten.
Szenario A: Bemessung nach "Vollzeit bedeutet 37,5 Arbeitsstunden pro Woche"
Hier wäre mein Nettolohn 2.351 € und davon wäre der Pfändbare Betrag 768,15 €.
Wenn ich auf 32 Arbeitsstunden pro Woche reduziere, dann wäre mein Nettolohn 2.070 € und davon der Pfändbare Betrag 572,15 €.
Dem IV entgehen 768,15 € minus 572,15 € ist gleich 196 €.
Den Betrag 196 € muss ich zusätzlich an den IV zahlen, damit der genausoviel Geld erhält als würde ich Vollzeit 37,5 Stunden arbeiten.
Szenario B: Bemessung nach "Vollzeit bedeutet 35 Arbeitsstunden pro Woche"
Hier wäre mein Nettolohn 2.224 € und davon wäre der Pfändbare Betrag 677,15 €.
Wenn ich auf 32 Arbeitsstunden pro Woche reduziere, dann wäre mein Nettolohn 2.070 € und davon der Pfändbare Betrag 572,15 €.
Dem IV entgehen 677,15 € minus 572,15 € ist gleich 105 €.
Den Betrag 105 € muss ich zusätzlich an den IV zahlen, damit der genausoviel Geld erhält als würde ich Vollzeit 35 Stunden arbeiten.
Folglich wäre es für mich besser, wenn 35 Wochenstunden als Vollzeit anerkannt werden, dann müsste ich bei Reduzierung auf nur noch 32 Wochenstunden nur 105 € zusätzlich an den IV zahlen.
Dazu müsste der Begriff Vollzeit geklärt werden. Ist Vollzeit 37,5 Stunden oder 35 Stunden?
In 2 Jahren wird das Insolvenzgericht meine Restschuldbefreiung versagen mit der Begründung ich habe den IV zu wenig bezuschusst.