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Besuch vom Zoll

Verfasst: 4. Aug 2021, 19:25
von stephanstorkmann
Hallo Zusammen,

erst einmal ein wenig zu mir, ich bin Selbständig und habe bei der Techniker eine offene Forderung in Höhe von 13499 €. Die Krankenkasse lässt sich nicht auf eine Ratenzahlung ein so das ich heute dann einen Brief vom Zoll
im Briefkasten hatte in dem mir mitgeteilt wurde, das dieser mich am 18.08. besuchen möchte um die Zwangsvollstreckung einzuleiten.

Ich gehe mal davon aus, das dieser dann auch eine Vermögensauskuft einholen möchte und da kommt es nun zu meiner Frage. Ich werde ja auch das Geschäftskonto angeben müssen und wenn die Beträge da gepfändet werden habe ich ein Problem, da ich dann ja auch keine Großhändler mehr bezahlen kann.

Was habe ich denn nun für Möglichkeiten, denn ich kann nicht mal eben 13499 € zahlen.

Danke für Eure Antworten

Re: Besuch vom Zoll

Verfasst: 4. Aug 2021, 21:20
von imker
Ich denke, dass Du das richtig einschätzt: Pfändung des sog. Geschäftskontos....
Möglichkeiten im legalen Bereich: da bin auch ich neugierig.
Aber vielleicht ist die Selbständigkeit nicht auskömmlich zu betreiben.
Und üblich ist eigentlich eine Tilgungsvereinbarung mit GVZ und Vollziehungsbeamten in 6 oder max. 12 Monaten.

Welcher monatliche Betrag wurde von der TK abgelehnt? Wie kam es zu dieser Forderung? Falsch eingestuft oder richtig eingestuft und nicht bezahlt, weil ..??

Re: Besuch vom Zoll

Verfasst: 6. Aug 2021, 08:02
von Witwe Bolte
Hast Du ein Einzelunternehmen oder eine GmbH oä?
Falls Einzelunternehmen: Ja, die TK kann und wird dann auch Dein Geschäftskonto pfänden.

Eine GKV braucht dafür übrigens nicht den üblichen Weg (MB > VB > PFÜB), sondern kann z.B. eine Kontopfändung nach Überfälligkeit ihres Beitragsbescheides direkt pfänden (oder eben Dir das HZA schicken - hast Du ein Kfz? Dann klebt da ggf. schnell ein Kuckuck drauf ...).

Sind es eigentlich Deine Beitragsschulden (nur für Dich) oder (auch) für evt. Mitarbeiter ?
Ein Arbeitgeber macht sich übrigens strafbar, wenn er die SV-Anteile seinen Mitarbeitern zwar vom Lohn abzieht, dann aber nicht an die GKV weiterleitet.
Im Falle eines Insolvenzverfahrens bekommen solche Forderungen üblicherweise den "aus vbuH"-Zusatz und man hat sie nach der Inso weiter "an der Backe".

Es ist ja ein ganz nettes Sümmchen ... wirklich nur Beiträge ?
Oder auch Zinsen, Gebühren, Zu- oder Aufschläge ... oder was weiß ich ...
die KKs sind da recht kreativ.

Du könntest eine Stundung oder auch eine Niederschlagung beantragen ...
dafür braucht es aber gute Gründe, eine Fortsetzung der Selbständigkeit dürfte dann recht schwierig sein.

Viel Glück!

Re: Besuch vom Zoll

Verfasst: 7. Aug 2021, 19:45
von Inso?
Also ich hatte früher öfter Probleme mit Krankenkassen die haben sich allermeistens auf Ratenzahlungen eingelassen. Im Zuge von Corona haben die sogar auf ihre Zinsen verzichtet und mehrere Monate gestundet. Es stellt sich die Frage um welche Beiträge aus welchem Zeitraum es sich handelt. Sind das zwei, drei Monatsbeiträge dann müsstest du eigentlich mit denen reden können. Sind das allerdings Beitragsrückstände die in zwei, drei Jahren aufgelaufen sind wird niemand mit dir reden (ausser du machst schöne Augen und kommst mit 30% - 50% Anzahlung um die Ecke).

Ich will dir keine Angst machen aber die KKs gehören auch zu denen die recht schnell einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen da sie genau wie das FA dafür kein großes Kostenrisiko tragen.

Re: Besuch vom Zoll

Verfasst: 7. Aug 2021, 19:48
von Inso?
MrsRob hat geschrieben: 6. Aug 2021, 08:02
Es ist ja ein ganz nettes Sümmchen ... wirklich nur Beiträge ?
Oder auch Zinsen, Gebühren, Zu- oder Aufschläge ... oder was weiß ich ...
die KKs sind da recht kreativ.
Die KKs sind da eigentlich überhaupt nicht kreativ da alles gesetzlich geregelt ist, sie sind manchmal zuvorkommend in dem sie auf Beträge die ihnen zustehen verzichten. Nur mal ein Bsp. es ist gesetzlich geregelt das ein Mahnschreiben der KK 5€ kosten darf. Bei den Inkassos streitet man sich ob 1,50€ oder 2,00€ noch angemessen sind,

Die können dann sogar sagen "wir sind gesetzlich verpflichtet diese Mahngebühren zu erheben".