Seite 1 von 3

Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 24. Jan 2021, 14:03
von luxus1805
Hallo,

befinde mich in der Wohlverhaltensphase und hatte auf meinem P-Konto fünf Altpfändungen von fünf Gläubigern die Ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Diese fünf Gläubiger nehmen nicht an meinem Insolvenzverfahren Teil.

Nun habe ich es geschafft das alle fünf Gläubiger die Pfändungen aufgehoben haben und keine Rechte mehr daraus erwerben.

Ich hatte auf dem Konto noch Gelder drauf die teils jeden Monat separiert worden sind und nun wieder zu meiner freien Verfügung stehen da ich keine Konto Pfändung mehr habe.

Was bedeutet das jetzt für mich.
Haben diese fünf Gläubiger die alle Pfändungen zurück gezogen haben keine Ansprüche mehr gegenüber mir?

Und falls meine Restschuldbefreiung versagt würde, könnten diese fünf Gläubiger noch Vollstrecken?

Und muss ich mir eine Bestätigung zukommen lassen das die Gläubiger alles aufgehoben haben?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 25. Jan 2021, 11:50
von Witwe Bolte
luxus1805 hat geschrieben: 24. Jan 2021, 14:03 Hallo,

befinde mich in der Wohlverhaltensphase und hatte auf meinem P-Konto fünf Altpfändungen von fünf Gläubigern die Ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Diese fünf Gläubiger nehmen nicht an meinem Insolvenzverfahren Teil.
Wenn sie nichts angemeldet haben, bekommen sie auch nichts (wenn es was zum Verteilen gibt).
luxus1805 hat geschrieben: 24. Jan 2021, 14:03 Haben diese fünf Gläubiger die alle Pfändungen zurück gezogen haben keine Ansprüche mehr gegenüber mir?

Und falls meine Restschuldbefreiung versagt würde, könnten diese fünf Gläubiger noch Vollstrecken?
Ansprüche haben sie schon - aber vollstrecken können sie eben nicht mehr,
WENN Du die RSB hast.
Wenn Dir dir RSB versagt wird, können sie wie alle anderen auch, wieder versuchen, gegen Dich zu vollstrecken.
luxus1805 hat geschrieben: 24. Jan 2021, 14:03 Und muss ich mir eine Bestätigung zukommen lassen das die Gläubiger alles aufgehoben haben?
Deswegen werden sie ihre Titel vermutlich auch nicht rausrücken.
Aber irgendeine "Bestätigung" musst Du (oder Deine Bank) doch haben, dass sie ihre Pfändung zurückgezogen haben ?

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 25. Jan 2021, 12:51
von luxus1805
OK,

und ich hatte gedacht,das diese Gläubiger da sie ja alle Pfändungen zurück gezogen haben überhaupt nicht mehr Vollstrecken können oder dergleichen.

Bestätigungen habe ich bis heute nicht bekommen.
Werde mal die Bank anrufen.

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 25. Jan 2021, 14:27
von Shopgirl
Du hast es echt geschafft 5 Gläubiger dazu zu bringen, ihre Pfändungen nicht nur ruhend zu stellen, sondern bei der Bank austragen zu lassen? Wie? Verrat mir dein Geheimnis. Das habe ich in der Konstellation noch nie gehört (und ist es auch recht dumm von Seiten der Gläubiger) .

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 25. Jan 2021, 14:48
von tidus82
Ich wollte bisher nicht auf die Frage antworten, weil ich es genauso sehe wie Shopgirl.
Einen Gläubiger - ja, vielleicht noch zwei.. Aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass 5 Gläubiger die Pfändung vom Konto runtergenommen haben.

Ich könnte mir vielleicht folgendes Szenario vorstellen:
Als die Insolvenz eröffnet wurde unterlag das Konto dem Insolvenzbeschlag - es wurde jedoch intern ein "neues" Konto eröffnet.
Seit der Wohlverhaltensphase ist der Beschlag weggefallen und dadurch freigeworden?!?

Könnte es auch so gelaufen sein?

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 25. Jan 2021, 15:28
von caffery
Ich schließ mich an. Das klingt alles nicht von dieser Welt.
luxus1805 hat geschrieben: 24. Jan 2021, 14:03
befinde mich in der Wohlverhaltensphase und hatte auf meinem P-Konto fünf Altpfändungen von fünf Gläubigern die Ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Diese fünf Gläubiger nehmen nicht an meinem Insolvenzverfahren Teil.
Das ist schon mehr als ungewöhnlich. ALLE fünf pfändenden Gläubiger melden ihre Forderung nicht an? Dabei sind die Pfänder doch in der Regel die "galligsten". Aber okay - das mag vorkommen.
luxus1805 hat geschrieben: 24. Jan 2021, 14:03 Nun habe ich es geschafft das alle fünf Gläubiger die Pfändungen aufgehoben haben und keine Rechte mehr daraus erwerben.
Das halte ich für praktisch ausgeschlossen. Das ist wie Geburtstag, Weihnachten, Erntedank, Ende der Maskenpflicht und Zusammenbruch des Kapitalismus auf einen Tag.
luxus1805 hat geschrieben: 24. Jan 2021, 14:03 Haben diese fünf Gläubiger die alle Pfändungen zurück gezogen haben keine Ansprüche mehr gegenüber mir?
Haben sie. Erst mit RSB wären diese nicht mehr durchsetzbar.
luxus1805 hat geschrieben: 24. Jan 2021, 14:03 Und falls meine Restschuldbefreiung versagt würde, könnten diese fünf Gläubiger noch Vollstrecken?
Ja
luxus1805 hat geschrieben: 24. Jan 2021, 14:03 Und muss ich mir eine Bestätigung zukommen lassen das die Gläubiger alles aufgehoben haben?
An der Stelle hier spricht eigentlich alles für ein großes Missverständnis.

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 25. Jan 2021, 15:40
von luxus1805
Hallo,

Ich werde heute Abend euch Antworten und euch schreiben wie ich das gemacht habe.

Bin momentan noch in der Fortbildung.
Sobald ich daheim bin Antworte ich auf eure Fragen.
Bis nachher

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 25. Jan 2021, 19:23
von luxus1805
So dann will ich mal anfangen.

Erstmal entschuldige ich mich schonmal vorab wegen meiner Rechtsschreibung,bin aus Italien.

Ich habe ja schonmal hier im Forum über meine öffentliche Verstrickungen auf meinem P-Konto geschrieben.

Nun habe ich es geschafft beziehungsweise meine Ehefrau hat das für mich gemacht.

Sie hat den Gläubigern eine Frist zur Aufhebung bzw Löschung meiner Kontopfändungen gesetzt und mit einer Vollstreckungserinnerung beim zuständigen Amtsgericht gedroht.

Ich füge jetzt via Anhang ein paar Unterlagen bei.
Zu einem das Anschreiben meiner Frau und zum anderen zwei Antworten der Gläubiger mit Aufhebung.

Ich habe dann mit der Bank telefoniert und die haben mir bestätigt das alle ihre Pfändungen raus genommen haben.

Das Geld was ich noch auf dem Konto hatte btw auf dem Separierungskonto was ja geblockt war konnte ich abheben.

Das war kein geringer Betrag , 4 Stellig.

Zwei Bestätigungen der Aufhebung habe ich heute erhalten und meine Bank sendet mir in den nächsten Tagen das auch schriftlich zu.

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 25. Jan 2021, 19:25
von luxus1805
Brauche mal Hilfe

Wie füge ich Dateien hinzu habe es versucht und da kommt die Info sind zu groß

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 25. Jan 2021, 19:42
von tidus82
Wenn es Fotos sind dann kannst du die z.Bsp. Bei imgur.com hochladen und die hier verlinken :-)