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Außergerichtliche Einigung
Verfasst: 29. Dez 2020, 21:17
von oseloe
Hallo,
ich habe ca. 25k€ Schulden bei einer Bank + 10+k€ Bafög. Wenn ich außergerichtliche Einigung versuche, mit wie viel muss ich dann rechnen?
Re: Außergerichtliche Einigung
Verfasst: 29. Dez 2020, 21:54
von Witwe Bolte
Was meinst Du damit ?
Hoffst Du, Deine Gläubiger würden auf ihr Geld verzichten ?
Warum sollten sie ?
"Bafög" heißt: Du bist jung (?) und gesund (??) und hast studiert ???
Mit Titel können sie dreißig Jahre warten - und es kommen schöne Zinsen dazu.
Re: Außergerichtliche Einigung
Verfasst: 30. Dez 2020, 02:29
von oseloe
Entweder das oder Privatinsolvenz.
Die 25k ist Studiendarlehen. Ich glaube sie ist seit 2013 fällig. Die Bank könnte bei mir nichts holen.
Re: Außergerichtliche Einigung
Verfasst: 30. Dez 2020, 02:33
von oseloe
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/vergleich/
Geringe Rückzahlungsquote möglich
Meist erhalten die Gläubiger nur einen Teil ihrer Forderung zurück. Wie viel Prozent der Ursprungsforderung dies am Ende ist, hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Meist sind Quoten von ca. 20-30 % der Schuldensumme anzunehmen.
Re: Außergerichtliche Einigung
Verfasst: 30. Dez 2020, 07:14
von Witwe Bolte
steht ja da: " ... hängt sehr stark vom Einzelfall ab ...".
Deswegen mein " ... wenn Du jung und gesund bist ...".
Wenn Du aber zB dauerhaft krank/erwerbsunfähig bist (und das Deinen Gläubigern glaubhaft nachweisen kannst), hast Du vielleicht eine Chance darauf, dass sie nehmen, was sie kriegen können, bevor es gar nichts gibt.
Viel Glück!
Re: Außergerichtliche Einigung
Verfasst: 30. Dez 2020, 16:16
von oseloe
Und wenn ich seit dem Zeit arbeitslos war? Gibt es irgendeine Statistik dafür?
Re: Außergerichtliche Einigung
Verfasst: 30. Dez 2020, 18:09
von insolaner
"Versuch macht kluch" - oder: "vor Gericht und auf hoher See... äh... Beim Insolvenzverwalter und Inkassomitarbeiter..."
Re: Außergerichtliche Einigung
Verfasst: 30. Dez 2020, 18:43
von caffery
Man kann so eine Frage unmöglich so genau beantworten wie Du Dir das vorstellst. Es gibt da keine "Statistik" für. Das wäre ja super - dann hätte ich direkt ne super Idee für ein Geschäftsmodell;)
Auf jeden Fall kann man sagen:
Wenn Du selbst einen Vergleich versuchst kommt da zu 99% nichts Gutes bei rum. Du solltest eine geeignete Stelle oder einen Anwalt mit einem außergerichtlichen Einigungsversuch gem. § 305 InsO beauftragen damit es überhaupt eine Aussicht auf Erfolg hat.
Ein Erfolg hängt u.a. ab von: Deinem Alter, Deiner Lebenssituation, Deinen Unterhaltsverpflichtungen, Deinen sonstigen Verbindlichkeiten und deren Beschaffenheit, Deiner Pfändbarkeit, davon "wie gut" der von Dir beauftragte Verhandlungsführer ist - aber vor allem liegt es am Gläubiger selbst. Es gibt Banken/Gläubiger die sagen immer und zu allem "Nein" - selbst zu einem 90%-Angebot mit Schleifchen einer 95jährigen Omi im Rolli.
Bei anderen geht da mehr. Manche Forderungen gehören den Banken auch schon überhaupt nicht mehr sondern wurden abgetreten oder verkauft. Da siehts wieder anders aus.
Das Bundesverwaltungsamt verhält sich bei außergerichtlichen Einigungsversuchen meist sehr ähnlich zu den Finanzbehörden. Nach kompletter Lüftung sämtlicher wirtschaftlicher Höschen nebst einem Wust von Erklärungen und Versicherungen und der komplett schlüssigen Darlegung eines wirtschaftlich sinnvollen Angebots seitens eines versierten Verhandlungsführers kann man hier unter Umständen etwas erreichen.
Deine Einstellung dazu sollte möglichst sein, dass Du das Ergebnis hinnimmst - ob es nun gelingt oder nicht. Du solltest nicht erwarten, dass bis zum Sanktnimmerleinstag verhandelt wird bis sich die Gläubiger auf was einlassen oder es eine Zustimmungsersetzung des Gerichts gibt. Wenn der Verhandlungsversuch gelingt ist gut - wenn nicht stellst Du einen Insolvenzantrag oder lebst eben mit den Schulden weiter und versuchst es ggf. in ein paar Jahren nochmal. Auch solltest Du Dich in keinem Fall dem Irrglauben anhängen, dass Anwälte mehr erreichen können als geegnete Beratungsstellen nur weil sie Änwälte sind und Geld kosten.
Ums kurz zu machen: Es kommt drauf an. Aber denen sinngemäß einfach sowas zu schreiben wie: "Ich habe mal studiert, bin ja aber nun schon Ende 20 und arbeitslos in einer Lebenskrise, von daher solltet ihr diese paar Scheine hier annehmen sonst kriegt ihr nichts", dürfte keine sonderlich erfolgsversprechende Argumentationskette für einen Verhandlungserfolg sein.
Re: Außergerichtliche Einigung
Verfasst: 31. Dez 2020, 19:23
von oseloe
Ich muss aber wissen um welche Summe es hier geht bevor ich damit anfange.
Nach kompletter Lüftung sämtlicher wirtschaftlicher Höschen nebst einem Wust von Erklärungen und Versicherungen und der komplett schlüssigen Darlegung eines wirtschaftlich sinnvollen Angebots seitens eines versierten Verhandlungsführers kann man hier unter Umständen etwas erreichen.
Ich habe schon mehrere Vermögensauskünfte hinter mir, ist das was neues?
Also gibt es irgendwo Erfahrungen damit?
Re: Außergerichtliche Einigung
Verfasst: 31. Dez 2020, 19:59
von oseloe
In 3 Jahren zahle ich wenn ich Arbeit finde evtl mehr. Auf jeden Fall nur 30% von Einkommen über 1150€ zu bekommen ist kein grosses Reiz zur Arbeit zu gehen.