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Privatinsolvenz bei Gericht beantragt nun bin ich noch verwirrter
Verfasst: 24. Dez 2020, 10:46
von feuerdrachin
Hallo ich habe noch eine Frage, ich habe ein neues P Konto andere Bank P konto mußte ich laut schuldnerberatung machen jetzt ist der Privatinsolvenzantrag endlich bei bei Gericht eingereicht. Ich hatte elend viel Stress mit der Schuldnerberatung die wollten unbedingt das ich das erst nächstes Jahr mache, ich nur nicht. Ich bin PKV versichert musste ich damals beruflich. Jetzt wird ja direkt bei meiner Pensionskasse gepfändet und der unpfändbare Teil nach Tabelle kommt auf das Konto. Der Sockelbetrag auf P Konto sind ja um die 1178 Euro, es muss um den PKV Betrag erhöht werden. Schuldnerberatung sagte wäre nicht nötig geht automartisch. Bank Commerzbank sagt braucht nicht da ja bei Pensionskasse gepfändet wird. Ich lese es kommen Probleme Du musst Antrag stellen beim Insogericht oder der Treuhänder gibt das Konto frei. Fang Dir jetzt bloß keine Kontopfändungen mehr ein sonst wird es noch komplizierter. Was soll ich machen die Gläubiger anbinden. Bitte erklärt mir was nun richtig ist, ich bin komplett verwirrt und mache mir Sorgen das ich das alles nicht zahlen kann. Antrag auf freigabe kann ich ja noch nicht stellen ich habe kein Aktenzeichen. Jetzt brauch ich Euer Wissen. Bitte
Re: Privatinsolvenz bei Gericht beantragt nun bin ich noch verwirrter
Verfasst: 25. Dez 2020, 07:57
von Witwe Bolte
feuerdrachin hat geschrieben: ↑24. Dez 2020, 10:46
...
Ich lese es kommen Probleme
...
Wo hast Du das gelesen?
Wer hat Dir das geschrieben?
Mein Vorschlag: Abwarten.
Nächste Woche kommt Dein Geld von der Pensionskasse und dann wirst Du sehen, wieviel es ist.
Und bevor Du dann Deine PKV bezahlst, zahl zuerst die Miete und sorge für Dich, dass Du genug zum Essen hast. PKV kann ggfs. warten.
Zwischen den Jahren passiert doch eh nicht viel, gerade jetzt in Corona-Zeiten.
Also: Ruhig Blut. Keine Panik.
Re: Privatinsolvenz bei Gericht beantragt nun bin ich noch verwirrter
Verfasst: 28. Dez 2020, 10:46
von Käsebrot
Hallo!
So lange das Verfahren nicht offiziell eröffnet ist, kannst du nix machen, das ist richtig. Also erstmal ganz ruhig.
Die Bank darf dir tatsächlich nur den Sockelbetrag auszahlen, sprich die 1178€. Wenn du einen höheren Freibetrag ausgezahlt bekommst, musst du die Freigabe beim Gericht beantragen. Das heißt, wenn du den Betrag für die PKV zusätzlich erhältst und die Summe höher ist als der Sockelbetrag, musst du das beim Gericht beantragen.
Ähnlich dürfte es sich wohl auch verhalten, dass du die PKV überhaupt ausgezahlt bekommst, wenn das nicht automatisch passiert.
Aber: du brauchst keine Angst zu haben, dass du sofort mit dem Eröffnungsbeschluss in der Hand nicht mehr in der Lage sein wirst, alles bezahlen zu können. Die Freigabe vom Gericht dauert womöglich einige Tage, du wirst sie jedoch erhalten, wenn sie richtig ist (wovon ich jetzt mal ausgehe). Und selbst wenn die Bank den Überschuss erstmal blockiert, so ist das Geld auch nicht sofort weg, sondern wird erstmal nur nicht ausgezahlt.