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Ein Gläubiger hat Vergleich zugestimmt.
Verfasst: 14. Dez 2020, 00:42
von Der_H
Hallo, wir haben meinen Gläubigern eine Zahlung von 60%
zum 28.02. angeboten.
Jetzt hat tatsächlich einer zugestimmt.
Die Antwort sieht folgendermaßen aus:
.... wir nehmen Bezug auf ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx.
Unsere Auftraggeberin ist ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, Herr xxxxxx aus der Haftung zu der im
Betreff genannten Angelegenheit zu entlassen, wenn uns bis spätestens zum 28.02.2021 ein Betrag in Höhe von
6.000,00EUR
verbucht werden kann. Die Zahlung ist auf das unten Angegebene Konto unter Angabe der Bearbeitungsnummer xxxxxxxx zu leisten. Das Vergleichsangebot ist fristgebunden und entfällt nach Ablauf des vorgenannten Termins.
Nun wird es so sein, dass sich mein Ex-Arbeitgeber nicht darauf einlassen wird, und die vollen 10.000€ laut PfÜB überweisen wird...
Laut PfÜB muss mein Ex-Arbeitgeber an das im Vergleichsangebot geforderte Konto mit selber Bearbeitungsnummer überweisen.
Kann ich meinen Ex-Arbeitgeber dazu zwingen, nur den im Vergleich geforderten Betrag zu überweisen?
Bzw. Wie stehen die Chancen, die Überzahlung zurückzuholen? Es sind ja nicht nur 10Mark...
Re: Ein Gläubiger hat Vergleich zugestimmt.
Verfasst: 14. Dez 2020, 22:14
von insolaner
nur (m)ein lautes Denken, keine Rechtsberatung!
Wenn ihr jetzt gaaanz schnell die 6k überweist, müsste doch der PfÜB aus der Welt sein, also eine Erledigung vom Gläubiger kommen?
Kriegst Du das zeitlich so hin, dass die Zahlung der 6k deutlich vor der Pfändung wäre?
Re: Ein Gläubiger hat Vergleich zugestimmt.
Verfasst: 15. Dez 2020, 08:02
von Der_H
insolaner hat geschrieben: ↑14. Dez 2020, 22:14
Kriegst Du das zeitlich so hin, dass die Zahlung der 6k deutlich vor der Pfändung wäre?
Nein.
Leider hat meine Schuldnerberatung wenig Erfahrung mit Schuldnern, wo was zu holen ist... Laut eigener Aussage fast nur ALG2 Bereich.
Was haltet ihr davon, wenn ich einfach die Überzahlung ganz frech zurückfordere? Im Vergleich steht ja nicht, dass das Geld nicht von einem Drittschuldner kommen darf!
Dem Arbeitgeber kann ich doch wegen der Überzahlung keinen Vorwurf machen, der handelt doch nur nach dem PfÜB? Oder sehe ich das falsch?
Re: Ein Gläubiger hat Vergleich zugestimmt.
Verfasst: 15. Dez 2020, 09:48
von Witwe Bolte
Der_H hat geschrieben: ↑14. Dez 2020, 00:42
...
Kann ich meinen Ex-Arbeitgeber dazu zwingen, nur den im Vergleich geforderten Betrag zu überweisen?
...
"Zwingen" wohl kaum.
Aber vielleicht kannst Du freundlich mit ihm reden, ihm Deinen Vergleich vorlegen und bitten, ob er nicht schon mal die 6.000 vorab überweisen könnte, dann würdest Du ihm die "Erledigt"-Meldung bringen können.
Den Gläubiger kannst Du natürlich auch fragen, ob er Dir das Geld zurückschickt ... aber was würdest Du machen, wenn Dir einer 10.000 schuldet und dann 10.000 überweist ?
Doofe Situation.
Beileid.
Oder: Vielleicht gibt Dein AG Dir ein AG-Darlehn über die 6.000?
Er weiß ja, dass er die bald zurückbekommt.
"Freundlich bitten" ist wohl die einzige Chance, die Du hast.
Re: Ein Gläubiger hat Vergleich zugestimmt.
Verfasst: 15. Dez 2020, 09:55
von tidus82
Das sehe ich genauso - am besten schnellstmöglich, bevor das Gehalt ausgekehrt wird mit ihm reden - ggf Auszahlung sogar noch stoppen oder so, bis das geregelt ist.
Der AG bekommt sein Geld ja ganz schnell zurück
Re: Ein Gläubiger hat Vergleich zugestimmt.
Verfasst: 16. Dez 2020, 07:59
von Der_H
MrsRob hat geschrieben: ↑15. Dez 2020, 09:48
Vielleicht gibt Dein AG Dir ein AG-Darlehn über die 6.000?
Keine Chance! Es gibt kein Darlehen für ausscheidende Mitarbeiter... Einzelne Mitarbeiter dürfen und wollen aus „Haftungsgründen“ nichts entscheiden.
Die wirklich netten Kollegen in der Abrechnung dürfen nur was machen, wenn der Gläubiger denen den Vergleich direkt schickt...
Aber das kann ich mir ja in die Haare schmieren, da der Gläubiger noch glaubt, dass er eh die nächsten Jahre nichts bekommt. (Wäre bei Weiterbeschäftigung ja auch so gewesen)
Warum sollte er dann jetzt beim AG die Pfändung aussetzen?
Mir bleibt wohl nur das zurückfordern der Überzahlung.
Irgendwie bin ich froh, dass ich jetzt bei einem kleinen Betrieb anfange. Da darf man wenigstens direkt mit seinem Chef sprechen und er darf auch entscheiden!
Re: Ein Gläubiger hat Vergleich zugestimmt.
Verfasst: 16. Dez 2020, 08:48
von Witwe Bolte
Das wäre ja auch einen Versuch wert:
Bitte den Gläubiger, die Zustimmung zum Vergleich direkt an den Arbeitgeber zu senden.
Ganz ohne Begründung.
Vielleicht hast Du Glück ...
Wenn beim Arbeitgeber schon eine Lohnpfändung von diesem Gläubiger vorliegt,
kann ja nicht viel passieren ...
Ich schätze die Chance jedenfalls höher ein, als die,
dass der Gläubiger Dir Geld zurückzahlt (was Du ihm ja wohl unstrittig schuldest).
Viel Glück!
Re: Ein Gläubiger hat Vergleich zugestimmt.
Verfasst: 20. Dez 2020, 13:49
von Inso?
Da der Vergleich ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht geschlossen wurde muss dir der Gläubiger ein evtl. Überzahlung nicht zurückzahlen.
Re: Ein Gläubiger hat Vergleich zugestimmt.
Verfasst: 21. Dez 2020, 20:34
von Der_H
Inso? hat geschrieben: ↑20. Dez 2020, 13:49
Da der Vergleich ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht geschlossen wurde muss dir der Gläubiger ein evtl. Überzahlung nicht zurückzahlen.
„Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ bezieht sich doch auf den Vergleich insgesamt.
Also du hättest z.B. bei gleicher Konstellation keinen Anspruch auf den Vergleich...
So kenne ich das!
Ich muss das mit dem zurückfordern so versuchen. Eine andere Möglichkeit bleibt mir nicht mehr... es sei denn, jemand von euch möchte das bezahlen und wir teilen 50:50?