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Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Verfasst: 5. Feb 2019, 14:17
von habwiederwas
Hallo,

ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann, ich möchte auf der "Zielgeraden" nichts falschmachen.
In 10 Monaten sind 5 Jahre meiner Insolvenz um. Auf Anfage an den Treuänder wurde mir schriftlich mitgeteilt, das ich bereits jetzt alle Vorraussetzungen für eine Beendigung nach 5 Jahren erfüllt habe, und ich zur gegebener Zeit einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen soll.
Wie und wann stellt man so einen Antrag?Für ein Musterschreiben oder Beispiele wäre ich sehr dankbar.
Hab per Google nichts brauchbare gefunden.

LG habnix

Re: Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Verfasst: 5. Feb 2019, 14:32
von caffery
habnix hat geschrieben: 5. Feb 2019, 14:17 Wie und wann stellt man so einen Antrag?Für ein Musterschreiben oder Beispiele wäre ich sehr dankbar.
Hab per Google nichts brauchbare gefunden.
Zur Wann-Frage:
Dazu gibt es keine einheitliche Regelung. In Absprache mit "unserem" Gericht, empfehlen wir den Leuten den Antrag etwa 6 Monate vor der voraussichtlichen Beendigung zu stellen.
Ich weiß aber auch, dass es Gerichte gibt, die schon 2 Jahre vorher einen solchen Antrag annehmen. Unseres würde einen solch frühen Antrag zurückschicken, mit der Bitte ihn zu gegebener Zeit zu stellen.

Zur Wie-Frage:
Der Antrag bedarf keiner besonderen Form. Ich würde höchst unverbindlich folgenden Text vorschlagen:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich die Erteilung der Restschuldbefreiung nach 5 Jahren gemäß § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO.
Wie der angelegten Mitteilung des Treuhänders zu entnehmen ist, wurden die Kosten des Verfahrens vollständig berichtigt.
Ich versichere, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Sollten weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sein, bitte ich um einen entsprechenden richterlichen Hinweis.

MFG

Re: Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Verfasst: 5. Feb 2019, 15:19
von habwiederwas
Vielen herzlichen Dank Dir für die super Antwort!!
Eine kleine Frage dazu: kann ich das auch per Fax mittels Mailprogramm an das Gericht schicken?
Ich frage weil ja da meine Unterschrift fehlen würde, oder doch lieber per Post (Einschreiben)?

LG habnix

Re: Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Verfasst: 5. Feb 2019, 16:04
von caffery
Selbstverständlich gehört unter sowas eine Unterschrift.

Genauso wie Ort, Datum, Aktenzeichen, Anschrift, Absender etc.

Die Hinweise auf Mindeststandards für ein formales Schreiben hatte ich in meinem Textvorschlag aus praktischen Gründen weggelassen da ich vermutete, dass sie allgemein geläufig sein müssten.