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Abfindung in der Wohlverhaltensphase

Verfasst: 8. Dez 2020, 09:45
von luxus1805
Guten Morgen,

ein guter Freund von mir bekommt diesen Monat eine Abfindung ausbezahlt wegen betriebsbedingte kündigung.

Zu der Abfindung bekommt er diesen Monat noch eine Urlaubsabgeltung und seine normalen Arbeitsstunden ausbezahlt.

Jetzt meine Frage :

Das Lohnbüro von Ihm will alles noch diesen Monat abrechnen und er hat ein P-Konto mit einem Freibetrag von 2116 Euro.

Wie läuft sowas, muss denn das Lohnbüro erstmal nur die komplette Abfindung an den Insolvenzverwalter überweisen und den restlichen Lohn darb er behalten.

Re: Abfindung in der Wohlverhaltensphase

Verfasst: 8. Dez 2020, 12:04
von Der_H
Wenn das korrekt abgerechnet wird, wir meineswissens der Pfändungsfreie Lohnteil normal ausbezahlt und der Abfindungsteil wird komplett an den Verwalter überwiesen.

Man kann aber eine teilweise Freigabe beim Vollstreckungsgericht beantragen. Dann kann das Gericht deinem Freund einen Teil belassen.

Re: Abfindung in der Wohlverhaltensphase

Verfasst: 8. Dez 2020, 12:31
von Witwe Bolte
So wie Der_H schreibt, kenn ich es auch.
Ein Antrag ans Gericht gem. ZPO § 850i ("Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte") wäre jedenfalls ein Versuch wert und gute Gründe dazu wären sicher hilfreich.
Folgt nach diesem Job die Arbeitslosigkeit oder gibt es direkt einen Anschlußjob?
Gibt es zZt irgendwelche (coronabedingten?) besonderen Belastungen?

Re: Abfindung in der Wohlverhaltensphase

Verfasst: 8. Dez 2020, 13:47
von luxus1805
Ich habe mit Ihm eben gesprochen.

Die Sache sieht so aus das es keinen Anschlussjob gibt,
er wird sich 6 Monate Fortbilden in seinem Beruf und bekommt dafür Arbeitslosengeld.

Re: Abfindung in der Wohlverhaltensphase

Verfasst: 8. Dez 2020, 19:57
von Der_H
Ich denke, es hängt auch von der Höhe des ALG ab.
Einfach probieren.
Zumindest sollte er während einer evtl. Sperrzeiten einen gewissen Teil zugesprochen bekommen.

Gibt es eigentlich irgendwo ein brauchbares Muster für einen Antrag nach ZPO § 850i?

Re: Abfindung in der Wohlverhaltensphase

Verfasst: 8. Dez 2020, 20:34
von luxus1805
Der_H hat geschrieben: 8. Dez 2020, 12:04 Wenn das korrekt abgerechnet wird, wir meineswissens der Pfändungsfreie Lohnteil normal ausbezahlt und der Abfindungsteil wird komplett an den Verwalter überwiesen.

Man kann aber eine teilweise Freigabe beim Vollstreckungsgericht beantragen. Dann kann das Gericht deinem Freund einen Teil belassen.
Was passiert eigentlich wenn das Lohnbüro anders abrechnet.
Ich meine damit alles zusammen rechnet und nicht getrennt und halt nur den Pfändungsteil an den Insolvenzverwalter überweist wie eine normale Pfändung.

Da kann ja eigentlich der Schuldner nichts für oder

Re: Abfindung in der Wohlverhaltensphase

Verfasst: 8. Dez 2020, 20:51
von tidus82
Kann er auch nicht - dann ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich und kann ggf. zusehen wie er das wieder gerade biegt. Was allerdings für den betroffenen Schuldner oft zu großen Hürden führt.

Re: Abfindung in der Wohlverhaltensphase

Verfasst: 8. Dez 2020, 20:55
von luxus1805
Das heißt das der Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen werden kann und nicht der Schuldner

Re: Abfindung in der Wohlverhaltensphase

Verfasst: 8. Dez 2020, 21:21
von insolaner
und der AG holt es sich dann wo wieder? Zumal die Forderung ja auch nicht von der RSB umfasst waere...

Re: Abfindung in der Wohlverhaltensphase

Verfasst: 8. Dez 2020, 21:29
von luxus1805
Was meinst du damit das die Forderung ja auch nicht von der RSB umfasst waere...