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Frage wg Konten und Pfändung

Verfasst: 4. Feb 2019, 10:19
von Forrest
Hallo,

wir haben derzeit ein größeres Problem.

Unsere bzw. meine Schulden sind fast alle beglichen, die letzten Ratenzahlungen laufen noch knapp 3 Monate.

Nun ist noch ein Gläubiger aufgetaucht der uns derzeit das Leben zur Hölle macht.

Folgende Konstellation :

Ich, Partnerin und 4 Kinder (3 eigene, 1 Stiefkind)
Konto 1 (ich): Bank 1, P-Konto , Eingang ALG1
Konto 2 (ich): Bank 2, Eingang BuT-Leistungen, Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld

Nun habe ich mein ALG1 auf Konto 1 überwiesen bekommen. Das Wohngeld (läuft auf mich), das Kindergeld inkl Kinderzuschlag (läuft auf Partnerin) sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe (läuft auf mich) sind auf Konto 2 überwiesen worden.

Nun hat der Rechtsanwalt des Gläubigers eine Pfändung beider Konten veranlasst. An das Arbeitslosengeld sind wir dank P-Konto ohne Probleme dran gekommen und konnten auch ein paar Sachen bezahlen. Da jedoch eine höhere Stromnachzahlung abgebucht wurde konnten wir die Miete und den aktuellen Stromabschlag bisher nicht bezahlen.

Das Wohngeld und die BuT-Leistungen wurden bereits auf Konto 2 überwiesen, das Kindergeld ist auch dahin unterwegs.

Was haben wir jetzt für Möglichkeiten an die Sozialleistungen zu kommen (Kindergeld, Wohngeld und BuT-Leistungen sowie Kinderzuschlag), welche ja auf Konto 2 eingehen. Ein zweites P-Konto ist ja selbstverständlich nicht erlaubt.

Gibt es Möglichkeiten, z.b. über das Gericht o.ä. an diese Leistungen zu kommen zumal das KiGe und KiZu auf meine Freundin laufen? Hättet ihr irgendwelche Tips?

Wir haben bisher alles soweit geregelt bekommen, jetzt kommt da noch so ne "Leiche aus dem Keller" ans Licht.

Würden uns über Tips sehr freuen.

Vg
Forrest

Re: Frage wg Konten und Pfändung

Verfasst: 4. Feb 2019, 13:42
von imker
Sofort Konto 2 kündigen und dadurch verhindern, dass weitere Zahlungen Probleme bereiten.

Warum existieren nicht zwei Konten für zwei Personen?

Probleme bestehen wohl dadurch, dass Leistungsempfänger und Kontoinhaber nicht identisch sind. Da gibt es die Möglichkeit der Drittwiderspruchsklage, aber davon kann man morgen nichts einlkaufen - Verfahren dauert sicherlich 3 bis 36 Monate.