Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?
Verfasst: 6. Dez 2020, 18:08
Hallo,
Ich brauche Bitte Rat und Entschuldige mich nochmal wegen meiner letzten Beiträge. Und hoffe das angenommen wird?
Hoffe das jetzt richtig verstanden wird mein Schreiben.
Hatte 2 Anträge bei mein Amtsgericht gestellt gehabt mit der Forderung das die Pfändungsbeschlüsse von Bank komplett eingestellt, aufgehoben werden. Grund Arbeitgeber wird gepfändet und es geht nur der Pfändungsfreie Betrag auf P-Konto. So habe ich die Begründung geschrieben.
Begründung:
Durch den im Antrag genannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen wurde mein P- Konto bei der Drittschuldnerin gepfändet.
Durch einen weiteren Pfändungs- und Überweisungsbeschluss,, wurde mein Arbeitseinkommen gepfändet. Da der o.g. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf den Lohn zugreift und die P- Kontopfändung zusätzlich betreibt, liegt eine Doppelpfändung insoweit vor, als das Einkommen auf dem P-Konto nochmals der Pfändung unterzogen wird. Da das eingehende Einkommen auch auf dem P- Konto geschützt ist und keine neue Pfändungsbasis eröffnet, enthält das bereits beim Arbeitgeber um den pfändbaren Anteil verkürzte Einkommen keine weiteren pfändbaren Anteile.
Die Gutschrift ist daher abweichend von § 850k Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO in voller Höhe freizugeben. Einer Bezifferung des freizugebenden Betrages bedarf es nicht; im Falle einer Doppelpfändung von Arbeitseinkommen und Gehaltskonto gem. § 850k Abs. 4 ZPO kann das gesamte Gehalt des Schuldners freigeben werden, das monatlich von einem bestimmten Arbeitgeber auf das Gehaltskonto überwiesen wird, da es durch die Beschränkung auf die Zahlung des benannten Arbeitgebers per se nur aus unpfändbaren Einkommenszahlungen bestehen kann (BGH, Beschl. v. 10.11.2011; VII ZB 64/10)
Aufgrund der Gehaltspfändung wird nur das unpfändbare Arbeitseinkommen auf mein Konto überwiesen.
Und das kam von Amtsgericht als Beschluss.
So nun erst meine Frage weil ich das von Amtsgericht nicht verstehen tue.
Was heißt das Pfändungsbeschluss wird eingestellt bis zur Entscheidung, Erinnerung des Schuldners?
Kann ich nun über mein komplettes unpfändbares Gehalt von 1.340 Euro verfügen oder immer noch nicht?
Ich brauche Bitte Rat und Entschuldige mich nochmal wegen meiner letzten Beiträge. Und hoffe das angenommen wird?
Hoffe das jetzt richtig verstanden wird mein Schreiben.
Hatte 2 Anträge bei mein Amtsgericht gestellt gehabt mit der Forderung das die Pfändungsbeschlüsse von Bank komplett eingestellt, aufgehoben werden. Grund Arbeitgeber wird gepfändet und es geht nur der Pfändungsfreie Betrag auf P-Konto. So habe ich die Begründung geschrieben.
Begründung:
Durch den im Antrag genannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen wurde mein P- Konto bei der Drittschuldnerin gepfändet.
Durch einen weiteren Pfändungs- und Überweisungsbeschluss,, wurde mein Arbeitseinkommen gepfändet. Da der o.g. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf den Lohn zugreift und die P- Kontopfändung zusätzlich betreibt, liegt eine Doppelpfändung insoweit vor, als das Einkommen auf dem P-Konto nochmals der Pfändung unterzogen wird. Da das eingehende Einkommen auch auf dem P- Konto geschützt ist und keine neue Pfändungsbasis eröffnet, enthält das bereits beim Arbeitgeber um den pfändbaren Anteil verkürzte Einkommen keine weiteren pfändbaren Anteile.
Die Gutschrift ist daher abweichend von § 850k Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO in voller Höhe freizugeben. Einer Bezifferung des freizugebenden Betrages bedarf es nicht; im Falle einer Doppelpfändung von Arbeitseinkommen und Gehaltskonto gem. § 850k Abs. 4 ZPO kann das gesamte Gehalt des Schuldners freigeben werden, das monatlich von einem bestimmten Arbeitgeber auf das Gehaltskonto überwiesen wird, da es durch die Beschränkung auf die Zahlung des benannten Arbeitgebers per se nur aus unpfändbaren Einkommenszahlungen bestehen kann (BGH, Beschl. v. 10.11.2011; VII ZB 64/10)
Aufgrund der Gehaltspfändung wird nur das unpfändbare Arbeitseinkommen auf mein Konto überwiesen.
Und das kam von Amtsgericht als Beschluss.
So nun erst meine Frage weil ich das von Amtsgericht nicht verstehen tue.
Was heißt das Pfändungsbeschluss wird eingestellt bis zur Entscheidung, Erinnerung des Schuldners?
Kann ich nun über mein komplettes unpfändbares Gehalt von 1.340 Euro verfügen oder immer noch nicht?