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§ 200 InsO

Verfasst: 1. Dez 2020, 16:30
von luxus1805
Hallo,

könnt Ihr mir bitte helfen.
Ich habe diesen Eintrag bei mir in den Insolvenzbekanntmachungen.de gerade gesehen.

Was bedeutet das?


Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn so und so,


wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Hinweis

Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.

Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts

Re: § 200 InsO

Verfasst: 1. Dez 2020, 16:32
von tidus82
Das bedeutet:
Herzlichen Glückwunsch, Sie sind in der Wohlverhaltensphase :)

Re: § 200 InsO

Verfasst: 1. Dez 2020, 16:33
von tidus82
So oder so ähnlich könnte man das auch schreiben ;)

Re: § 200 InsO

Verfasst: 1. Dez 2020, 16:36
von luxus1805
Dankeschön für deine Antwort,

Das beruhigt mich jetzt, mache mir immer zu viele Gedanken.

Re: § 200 InsO

Verfasst: 1. Dez 2020, 21:15
von insolaner
ja, das klingt fies, isses aber nicht: "das Verfahren wurde mangels Masse aufgehoben" - wie, bin ich jetzt nicht mehr in der Insolvenz?

Alles gut!

Re: § 200 InsO

Verfasst: 1. Dez 2020, 22:55
von luxus1805
Bekommt man eigentlich auch ein Schreiben darüber oder einen Tabellenauszug wer und wieviel Ihre Forderungen angemeldet haben.

Re: § 200 InsO

Verfasst: 2. Dez 2020, 06:45
von tidus82
Manche Gerichte / Treuhänder schicken das von sich aus - die meisten jedoch nicht. Ein Zweizeiler ans Gericht mit der Bitte um Übersendung der Tabelle reicht aber aus :-)