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Wer kennt sich aus?
Verfasst: 22. Nov 2020, 18:09
von rob61
Hallo zusammen, bin neu hier und brauche Unterstützung bei einer Frage: Diesen Monat habe ich eine Teilzeitarbeit begonner und bekomme dafür ca. 640 €. Gleichzeitig in diesem Monat bekomme ich vom JC ca. 500 € und EM-Rente 250 €. Die Höhe gesamt überschreitet also die Pfändungsgrenze. Wird der Übertrag nun gepfändet oder kann ich das im Dezember abheben?
Re: Wer kennt sich aus?
Verfasst: 22. Nov 2020, 19:44
von insolaner
Moin,
wann wird Dir denn der Lohn der Teilzeitarbeit ausgezahlt? Wenn erst im Dezember, solltest Du dann ja vom Jobcenter nix mehr bekommen?! Wenn schon diesen Monat, sollte bei entsprechender Meldung an's JC ein Teil der 500 EUR einbehalten bzw. zurückgefordert werden?!
Inclusive Leistungen vom Mobcenter dürftest Du nie über Pfändungsgrenzen kommen...
Re: Wer kennt sich aus?
Verfasst: 22. Nov 2020, 20:09
von Witwe Bolte
Ich kenn es auch so, wie insolaner schon schrieb:
Wenn Dein Arbeitgeber Deine 640,00 Euro Lohn noch jetzt im November auszahlt,
dann werden von den 500+250+640= 1.390 Euro vermutlich gut 200,00 Euro gepfändet,
WENN Du ein P-Konto nur mit dem Grundfreibetrag (1.178,59 €/Monat) hast.
Und dann hast Du demnächst das Problem, dass das JC Geld von Dir zurückfordern wird,
denn die wissen jetzt ja vermutlich noch nichts von den 640,00 Euro Lohn - oder ?
Dann ist das gepfändete Geld weg UND Du bekommst weniger vom Jobcenter.
Also gut planen:
Wenn Dein Lohn für Nov. statt am 30.11. erst am 1.12. auf Deinem Konto eingeht,
hast Du das "Problem" jedenfalls erstmal um einen Monat verschoben.
Dann könntest Du Deinen persönlichen Freibetrag auf dem P-Konto höher setzen lassen,
dazu muss man einen Antrag beim Gericht stellen.
Also: Gut planen.
Wichtig natürlich auch: Wieviele Schulden hast Du insgesamt?
Hast Du einen Plan, wie Du damit verfahren willst?
Ein Job zusätzlich zum JC und EM-Rente ist ja schon mal gut,
wieviel darf man bei einer EM-Rente denn hinzuverdienen?
640,00 Euro (brutto oder netto?) ist ja jedenfalls kein "Mini-Job" mehr.
Re: Wer kennt sich aus?
Verfasst: 23. Nov 2020, 21:09
von Shopgirl
MrsRob hat geschrieben: ↑22. Nov 2020, 20:09
Dann könntest Du Deinen persönlichen Freibetrag auf dem P-Konto höher setzen lassen,
dazu muss man einen Antrag beim Gericht stellen.
Auf welcher Grundlage sollte der Freibetrag denn erhöht werden?
Was spricht dagegen, mit dem JC zu reden? Damit die entsprechend die Zahlungen mindern /einstellen?
Re: Wer kennt sich aus?
Verfasst: 24. Nov 2020, 02:30
von insolaner
Shopgirl hat geschrieben: ↑23. Nov 2020, 21:09Was spricht dagegen, mit dem JC zu reden? Damit die entsprechend die Zahlungen mindern /einstellen?
dass die Zahlung vom JC (im Voraus) fuer diesen Monat schon gelaufen ist?
Und da bei denen ja das "Zuflussprinzip" gilt, moeglichst die Nebenjobzahlung in den Folgemonmat schieben
Re: Wer kennt sich aus?
Verfasst: 24. Nov 2020, 07:03
von Käsebrot
Warum seid ihr euch so sicher, dass es beim JC eine Rückzahlung geben wird?
640€ vom Nebenjob könnten durchaus noch aufgestockt werden.
Ist denn die EM-Rente überhaupt pfändbar?
Re: Wer kennt sich aus?
Verfasst: 24. Nov 2020, 11:57
von Witwe Bolte
Da auch rob61 sich hier nicht mehr beteiligt, ist die weitere Diskussion eigentlich müßig ...
Dennoch:
Wenn rob61 zuvor zur EM-Rente (250€) vom JC noch Leistungen bekommen hat (500€),
dann scheint sein "Bedarf" (gem. SGB II: Regelsatz+Kosten der Unterkunft) bei ca. 750 € zu liegen.
Wenn rob61 jetzt zu seiner EM-Rente (250€) noch Lohn für einen Teilzeitjob bekommt (640€),
dann wäre er/sie mit 890€ eigentlich raus aus den SGBII-Leistungen.
Von dem "Einkommen" von 890€ dürfte auf dem P-Konto dann auch nichts gepfändet werden.
@Käsebrot: Meines Wissens ist es so, wenn die EM-Rente auf einem P-Konto landet,
dann verwandelt sie sich auf wundersame Weise in "pfändbares Einkommen".
@shopgirl: Da wir hier nicht sämtliche Umstände kennen,
wäre ich sehr (SEHR!) vorsichtig mit dem Rat, zu früh "mit dem JC zu reden"
(es ist sowieso besser, mit denen immer alles schriftlich zu machen!)
Bekanntlich sind JC oft sehr schnell damit, Leistungen komplett einzustellen
und manchmal sehr sehr (SEHR!) langsam damit, Leistungen zu gewähren
(oder gar Leistungseinstellungen wieder aufzuheben).
Wenn Du diese Erfahrung noch nicht gemacht hast, dann sei froh.
Es ist wirklich nicht schön, wenn der Kühlschrank leer ist und man nicht weiß,
wie man die nächste Miete zahlen soll.
Wer weiß, wie lange rob61 seinen offensichtlich neuen Teilzeitjob behält / behalten kann
(und will) ?
Die EM-Rente wird schon ihren Grund haben.
Und es soll ja auch Arbeitgeber geben, die gerade jetzt vor Weihnachten Mitarbeiter einstellen - falls sie großen Bedarf haben auch mit großen Versprechungen ...
(wie zB "unbefristet" und "nach der Einarbeitungszeit gibt es mehr Geld" usw) - um dann das Arbeitsverhältnis zB in vier Wochen noch im Rahmen der Probezeit wieder zu beenden.
Im Fall des Falles hätte rob61 dann vielleicht schon bald nur noch seine 250€ EM-Rente
(wenn er/sie zu früh mit dem Jobcenter "redet" ...).
Das werden dann vermutlich keine schöne Weihnachten ...
Deswegen mein Rat: Rede mit dem Arbeitgeber, ob er den ersten Lohn nicht am 1.12. zahlt (statt am 30,11.).
Natürlich muß rob61 sich auch an seine gesetzlichen Pflichten halten, wie zB das JobCenter über Einkommen zu informieren.
Aber eben erst dann, wenn er es tatsächlich hat.
Wer weiß, ob der neue Arbeitgeber den Lohn überhaupt zahlen will und kann ?
Also wenn es um die eigene Existenz geht, dann wäre ich wie gesagt sehr vorsichtig!
Viel Glück @rob61 !