Seite 1 von 1

Permanender Briefterror

Verfasst: 18. Nov 2020, 13:51
von habwiederwas
Hallo ihr da draußen.

da meine Inso seit ein paar Monaten beendet ist, wird meine Frau nun von zwei Gläubigern bei denen sie damal als Bürge unterschrieben hat, mit wöchenlicher Post (mind. 2 Briefe pro Woche), von Hoist und Axactor generft,
Und das, obwohl sie im Mai diesen Jahres wg. Hoist die VA abgegeben hat, und Hoist auch mittlerweile ihr Konto (fruchtlos) pfändet.
Kann man sch dagegen wehren, und wen ja, wie?
Die Briefe beinhalten immer das gleiche, irgendwelche utopischen Angebote, oder Drohungen.

LG habwiederwas

Re: Permanender Briefterror

Verfasst: 18. Nov 2020, 14:18
von Inso?
Briefe ungeöffnet wegschmeissen. Bezahlen. Ansonsten darf dir jeder der mit dir in einer geschäftlichen Beziehung steht natürlich Briefe schicken.

Re: Permanender Briefterror

Verfasst: 18. Nov 2020, 14:52
von Witwe Bolte
Im Grunde könnt Ihr nichts dagegen machen, irgendwann werden sie schon aufgeben.
Man könnte sie allerdings auf ihre Schadensminderungspflicht hinweisen.

WENN Ihr das tun wollt, dann EINMALIG und per EINWURF-EINSCHREIBEN, etwa so:

Schadenminderungspflicht
(per Einwurf-Einschreiben)

Liebe Familie Hoist und Konsorten,

vielen Dank für Ihre freundlichen Briefe, mit denen Sie mich in schöner Regelmäßigkeit beglücken. Gern würde ich Ihr Anliegen erfüllen, doch es ist Ihnen sicher nicht entgangen, dass mir dies leider nicht möglich ist, s. Vermögensauskunft gem. ZPO 802c ff, welche ich am (Datum) bei Herrn OGV (Name, Ort) abgegeben habe.
Dieser Auskunft ist zu entnehmen, dass ich weder über pfändbares Einkommen noch über pfändbares Vermögen verfüge. Das tut mir wirklich leid.

Natürlich würde ich Ihre netten Briefe gern weiterhin lesen (und zum Kaminanzünden verwenden), doch ich erlaube mir vorsorglich, Sie darauf hinzuweisen, dass ich die Kosten dafür nicht übernehmen werde.
Erlauben Sie mir bitte den Hinweis auf Ihre Schadenminderungspflicht gem. BGB § 254.

Mit freundlichen Grüßen


So oder so ähnlich, jedenfalls
- nachweisbar senden (Beleg verwahren!)
- Hinweis auf kein pfändbares Einkommen und Vermögen
- ggfs. Hinweis auf bereits abgegebene VA gem . ZPO § 802c
- Hinweis auf Schadensminderungspflicht gem. BGB § 254

Und dann "dicke Nerven" entwickeln, getreu dem Motto:
"Ist der Ruf erst ruiniert, lebts sich künftig ungeniert."
(Wilhelm Busch - oder wer?)

Re: Permanender Briefterror

Verfasst: 18. Nov 2020, 14:55
von Witwe Bolte
ggf könntet ihr prüfen (lassen), ob die Bürgschaft nicht evt. sittenwidrig war ?
Siehe
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... rden-10407