Seite 1 von 1
Forderungsverkauf
Verfasst: 15. Nov 2020, 23:59
von cine
Hi Leute,
erstmal nochmals ein fettes DANKESCHÖN für die Hilfe bei meinem letzten Thema.
Nun wären noch zwei (drei) Schufabaustellen offen. Die eine ist kein Ding, die wird angeschrieben mit Einrede der Verjährung und Kostenbereinigung (derzeit 808€)
Die zweite (und dritte) macht mir jedoch etwas Kopfzerbrechen
Gläubiger: E.DIS AG
Tituliert ja
Eintrag in die Schufa von ECOVIS ERP Rechtsanwälte - Notar für E.DIS AG
Am 1.06.19 erfolgte der Eintrag "Forderungsverkauf" für beide Einträge
Betrag 280€ und 143€
Am 18.11.19 taucht nun plötzlich die HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH
mit zwei Einträgen auf 354€ und 199€
Letzten Monat kamen dann zwei Briefe von HIT (ein Jahr später!)
Betreff: Intrum Debt Finance AG vormals E.DIS AG ./. mich
Angeblich hätte ich auf vorherige Schreiben im Juli nicht reagiert und sie erwarten die Zahlung von 203,10€ und 384,24€. Es gab jedoch keine Briefe von denen davor, auch wurde mir ein Verkauf auch nicht angezeigt
Wenn ich das richtig verstehe hat die HIT bzw. Intrum (verwirrend) wohl die Forderung gekauft und jetzt nochmals knappe 60€ pro Titel drauf gehauen.
Ist das so rechtens?
Ich will die HIT heute anschreiben mit dem Hinweis der Einrede auf Verjährung, Bereinigung von unerlaubten Kosten und Zusendung einer Kopie des umgeschrieben Titels bzw. Abtretungsurkunde und einer genauen Kostenaufstellung.
Muss die Kostenaufstellung auch die Aufschlüsselung des alten Gläubigers enthalten damit man alles Nachvollziehen kann?
Ist mein Vorgehen so richtig?
Ich will alle 3 Sachen noch im Dezember erledigen um damit der Erledigungsvermerk noch im Dez. gesetzt werden kann. Ansonsten hängen die Einträge ja noch 4 statt 3 Jahre in der Schufa.
Re: Forderungsverkauf
Verfasst: 16. Nov 2020, 08:25
von caffery
cine hat geschrieben: ↑15. Nov 2020, 23:59
Nun wären noch zwei (drei) Schufabaustellen offen.
Da steht normalerweise nur die Spitze des Eisbergs. Heißt das quasi übersetzt, dass Du versuchst eine unübersichtliche Alt- Überschuldungssituation in Eigenregie dadurch zu bereinigen, dass Du einfach Deine aktuellen Schufa-Einträge einen nach dem anderen "abarbeitest"?
Das wäre leider ziemlich wenig zielführend - um nicht zu sagen: Es wäre Kokolores. Du verbrennst wahrscheinlich die Gesamtsituation betrachtend nur Geld.
cine hat geschrieben: ↑15. Nov 2020, 23:59
Ist das so rechtens?
Normalerweise ist eine nochmalige Geschäftsgebühr zum Anlass eines Forderungsübergangs nicht geschuldet - wird aber dennoch einigermaßen regelmäßig von der Branche gefordert.
Sehr oft gehen die Berechnungen des "Vorgläubigers" dann einfach unter, indem z.b. eine neue Hauptforderung aus der kompletten übergebenen Forderung gebildet wird. Das alles aufzudröseln ist oft kaum noch möglich und oft zum Glück auch müßig.
cine hat geschrieben: ↑15. Nov 2020, 23:59
Ich will die HIT heute anschreiben mit dem Hinweis der Einrede auf Verjährung, Bereinigung von unerlaubten Kosten und Zusendung einer Kopie des umgeschrieben Titels bzw. Abtretungsurkunde und einer genauen Kostenaufstellung.
Mach das nich. Wünsche Dir einfach eine Forderungsaufstellung herbei und erhebe die Einrede der Verjährung.
cine hat geschrieben: ↑15. Nov 2020, 23:59
Muss die Kostenaufstellung auch die Aufschlüsselung des alten Gläubigers enthalten damit man alles Nachvollziehen kann?
Der Gläubiger MUSS Dir leider überhaupt keine detaillierte Forderungsaufstellung schicken. Verpflichtet ist er dazu nur, wenn es um außergerichtliche Einigungsversuche gem. § 305 InsO geht.
cine hat geschrieben: ↑15. Nov 2020, 23:59
Ist mein Vorgehen so richtig?
Ich persönlich halte Dein Vorgehen für strukturell falsch. Du scheinst mir nur auf ziemlich teure und aufwändige Weise an Einzelheiten rumzuprötteln. Dabei wäre es viel schlauer eine ganzheitliche Entschuldung mit professioneller Unterstützung anzustreben - und das möglichst jetzt. Mit allem was Du da grade machst, erschwerst Du die Arbeit eines Kollegen den Du wahrscheinlich irgendwann ohnehin aufsuchen wirst weil Du irgendwann mal merkst, dass es auf Dich allein gestellt zu einer sehr teuren Never Ending Story wird.
cine hat geschrieben: ↑15. Nov 2020, 23:59
Ich will alle 3 Sachen noch im Dezember erledigen um damit der Erledigungsvermerk noch im Dez. gesetzt werden kann. Ansonsten hängen die Einträge ja noch 4 statt 3 Jahre in der Schufa.
Das stimmt auch nicht. Die Löschung erfolgt grundsätzlich taggenau 3 Jahre nach Erledigung. Es ist also egal, ob das ganze noch in diesem Jahr läuft oder nicht.
... und ganz nebenbei: Der mit Abstand größte Fehler beim Umgang mit Inkassogläubigern ist denen das Gefühl zu vermitteln, dass man es eilig hat.
Re: Forderungsverkauf
Verfasst: 16. Nov 2020, 09:28
von cine
Spitze des Eisberges ja und nein.
Hab den ganzen Kleinkram mittlerweile schon weg. Alle unter 20% der aktuellen Forderungen.
übrig sind nur noch die in der Schufa und 3 mit knapp 8000€, bei meinem Verdienst lohnt sich da keine Inso mehr. (450€ Pfändbar) Da sich 3 großen auch schon über 3 Jahre nicht mehr gemeldet haben, dürfte da auch die Verjährung greifen so dass hier auch weniger als 50% übrig bleiben dürften.
Ich finde für dass das ich vor 3 Jahren noch bei knapp 26 Gläubiger war ist das ein verdammt guter Erfolg und mehr als bei ner Inso hab ich bisher auch nicht bezahlt, da ich allen die Schuldenübersicht mit Quote vorgelegt hatte.
Also schreibe ich die Hit nur mit Forderungsaufstellung und einrede der Verjährung an, den Rest lasse ich weg.
Re: Forderungsverkauf
Verfasst: 16. Nov 2020, 09:40
von caffery
hmmm... okay. Wenn Du das so sagst.
Ich hätte es jetzt nur beim ersten Lesen für eher unwahrscheinlich gehalten, dass jemand 26 Gläubiger aus einer offensichtlich sehr alten und sehr unübersichtlichen Multigläubigerüberschuldung mit für ihn ausschließlich vorteilhaften Vereinbarungen wegverhandelt. Dass dieser jemand zusätzlich die hier dargstellten - zum Teil doch recht elementaren - Fragestellungen zur Diskussion stellt und am Ende des Brimboriums definitiv nur noch drei Gläubiger übrig hat, die allesamt auch noch in der Schufa stehen.
Das alles ist unterm Strich einfach nicht der "Normalfall". Aber gut - die Welt ist groß und voller Überraschungen.
Re: Forderungsverkauf
Verfasst: 16. Nov 2020, 11:11
von cine
Ganz ohne Hilfe ging es natürlich nicht
Dank meines alten Chefs und 2 Arbeitskollegen konnten ich bzw. die gut verhandeln, sie hielten auch das Geld in der hinterhand, so konnte man schnell reagieren. Es gab tatsächlich ein paar die meinten wir erlassen ihnen so und so viel wenn ich innerhalb von 5 Tagen bezahle. Natürlich gingen sie davon aus das es wieder nur leere Worte sind.
Nur kam das Geld halt noch schneller
.
Ohne diese Konstellation hätte das natürlich nie geklappt
Re: Forderungsverkauf
Verfasst: 16. Nov 2020, 11:19
von caffery
Ahja - reihenweise Gläubiger die von sich aus für den Schuldner ausschließlich vorteilhafte Vergleichsvorschläge unterbreiten deren einziger Hinkefuß eine kurze Zahlungsfrist ist.
Die Welt wird immer größer und erstaunlicher.