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Kontowechsel notwendig?
Verfasst: 14. Nov 2020, 15:01
von Der_H
Ich habe einige Lohnpfändungen und drei Gläubiger davon greifen auch auf mein Konto zu.
Nun beende ich mein Arbeitsverhältnis und mit einem großen Teil der Abfindung werden meine Gläubiger befriedigt.
Wie werde dann möglichst umgehend die Kontopfändungen los? Bei zwei der drei Gläubiger bezweifle ich, das das zügig durch die Gläubiger selbst passiert...
Spätestens am nächsten Monat ist das Geld dann ja wieder Gesperrt.
Oder macht es mehr Sinn, sich ein neues Konto zu besorgen?
Re: Kontowechsel notwendig?
Verfasst: 14. Nov 2020, 15:39
von caffery
Bei so einer Konstellation würde ich vermutlich auch zu einem zeitlich gut abgestimmten Kontowechsel tendieren.
Wenn man es einfach so laufen lassen würde, wäre der Knoten vermutlich kaum - oder nur durch einen sehr sehr umfangreichen und komplexen Gerichtsbeschluss - zu lösen. Für sowas ist das System einfach nicht gedacht - besonders nicht bei teilweise multiplen Doppelpfändungen.
Re: Kontowechsel notwendig?
Verfasst: 14. Nov 2020, 16:13
von Der_H
caffery hat geschrieben: ↑14. Nov 2020, 15:39
zeitlich gut abgestimmten Kontowechsel tendieren
Hab’s mir schon fast gedacht... wie stehen denn die Chancen als Schufa-Zombie eine neues Konto zu bekommen?
Ich habe auch nicht mehr so eine große Banken Auswahl...
Vermutlich werde ich bei den Filialbanken nur mit einem Basiskonto Erfolg haben?!
Was meinst du mit zeitlich gut abgestimmt?
Beim Arbeitgeber habe ich leider kein allzu großes Zeitfenster zum Wechsel mehr.
Re: Kontowechsel notwendig?
Verfasst: 14. Nov 2020, 19:30
von Inso?
Schaue dir mal Revolut als Konto an, ist keine richtige Bank, eine englische e-Money Bude, die wohl aktuell Konten mit litauischer IBAN ausgeben - ist aber alles kein Problem, die werden auch nicht so schnell die Grätsche machen, die gelten als das internationale Vorbild von N26 und haben ca. 1 Milliarde Venture Kapital.
Die bieten eine Pre-Paid Karte, die kannst du online beantragen und hast dann mehr oder weniger sofort ein europäisches Konto (und dein AG muss auf jedes EU Konto überweisen, kostet auch nix extra). Ich würde nicht längerfristig mein Gehalt darüber laufen lassen und auch nicht längerfristig einen hohen Betrag dort deponieren, aber es funktioniert, du kannst dann von da aus dein Geld überall hin überweisen, auch Lastschriften sind möglich, auch wenn es da ab und an mal Ärger geben soll, ich hatte da aber noch nie Probleme.
Das einzige echte Problem, alles geht nur über die App und bei Problemen immer nur Chat, aber dafür kann es von einen normalen Gläubiger nicht ohne weiteres gepfändet werden und das Kto ist auch für deutsche Behörden/Gerichtsvollzieher erstmal unsichtbar.
Einfach mal googlen, das ist nichts halbseidenes sondern einfach nur ein Startup und man hat ein paar kleine Vorteile.
Re: Kontowechsel notwendig?
Verfasst: 14. Nov 2020, 19:58
von Shopgirl
Neues Konto bei einer e-Money Bude mit litauischer IBAN, auf die dann direkt als erste Amtshandlung ein großer Betrag überwiesen wird? Das kann doch nur nach hinten losgehen.
Ich würde, falls du so schnell kein Girokonto bekommst, ein Sparkonto irgendwo aufmachen. Bei einer deutschen Filialbank lässt sich schneller nachweisen, woher der große Geldbetrag stammt. Einer e-Bank, die nur per Chat zu erreichen ist, würde ich mein Geld nicht anvertrauen.
Re: Kontowechsel notwendig?
Verfasst: 14. Nov 2020, 20:42
von Der_H
Shopgirl hat geschrieben: ↑14. Nov 2020, 19:58
Neues Konto bei einer e-Money Bude mit litauischer IBAN, auf die dann direkt als erste Amtshandlung ein großer Betrag überwiesen wird? Das kann doch nur nach hinten losgehen.
Keine Angst! Da denke ich, dass die Deutsche e-Money Bude mit deutscher IBAN wohl eher die bessere Wahl ist...
Sparkonten dürfen wir nicht als Gehaltskonto angeben.
Ich versuche es mal bei der örtlichen Raiffeisenbank...
Auch, wenn es wohl reine Zeitverschwendung ist!
Laut Gerichtsbeschluss müsste mir meine Bank ja den Geldeingang vom Arbeitgeber so durchwinken... Ich weiß aber nicht, ob die bei einem fünfstelligen Betrag auch einfach so „durchwinken“.
Re: Kontowechsel notwendig?
Verfasst: 15. Nov 2020, 00:06
von insolaner
Der_H hat geschrieben: ↑14. Nov 2020, 20:42Sparkonten dürfen wir nicht als Gehaltskonto angeben.
Tagesgeldkonto fällt nicht als "nicht-Giro" auf, und hat auch eine DE-IBAN. Musst nur drauf achten, dass Du eines hast von dem du nicht ausschliesslich vom Referenzlkonto einzahlen kannst, sondern auch von woanders...
Referenzkonto, also Bezug zu einem Giro auf Deinen Namen, braucht's allerdings!
Es gibt auch ausländische IBANs bei Tagesgeldkonten, da müsste ich nochmal schauen wie die Identifikation läuft - geht aber auch schnell, früher hatte ich mal eines (die Bude gibt's aber nicht mehr
) wo es unmittelbar nach online-Anmeldung eine IBAN gab, auf die man auch überweisen konnte. 'Abheben' (iSv Überweisung auf's Referenzkonto) ging aber erst nach Identifikation
Re: Kontowechsel notwendig?
Verfasst: 15. Nov 2020, 00:22
von Käsebrot
Den Gang zu deiner lokalen VR-Bank kannst du dir wahrscheinlich wirklich sparen. Ich wurde zu Beginn der Insolvenz gänzlich abgelehnt und das jetzige Konto würde mir sofort gekündigt werden, sollte eine Pfändung eingehen (die juristische Seite dazu lass ich jetzt mal außen vor...).
Spaßkasse wäre evtl. noch ne Möglichkeit, wenn du keine Angst vor deren Mondpreisen hast. Das Basiskonto hier zumindest ist schon bodenlos teuer.
Die Briefmarken-Bank hat mir problemlos ein Konto eröffnet damals, inkl. P-Funktion.
Und bei der CoBa lief wohl nicht mal ne Schufa-Abfrage, jedenfalls gab‘s dort sogar 100€ Willkommensbonus
Re: Kontowechsel notwendig?
Verfasst: 15. Nov 2020, 08:10
von Der_H
insolaner hat geschrieben: ↑15. Nov 2020, 00:06
Tagesgeldkonto fällt nicht als "nicht-Giro" auf, und hat auch eine DE-IBAN. Musst nur drauf achten, dass Du eines hast von dem du nicht ausschliesslich vom Referenzlkonto einzahlen kannst, sondern auch von woanders...
Referenzkonto, also Bezug zu einem Giro auf Deinen Namen, braucht's allerdings!
Das sind ja hier die wildesten Konstruktionen
Ich bin jetzt ein Sparkassenkunde... mit einem normalen Girokonto mit P-Konto Schutz.
Käsebrot hat geschrieben: ↑15. Nov 2020, 00:22
Den Gang zu deiner lokalen VR-Bank kannst du dir wahrscheinlich wirklich sparen.
Versuch macht kluch... Ist zum Glück nicht weit weg!
Viele Möglichkeiten bleiben mir auch nicht, wenn ich alle Tochter und Schwesterbanken meiner Gläubiger umgehen möchte.
Ein Gläubiger hat leider auch in blaue ein paar PfÜBs verschickt. Das waren glücklicherweise bis auf eine Bank nur Gläubiger von mir... Ich wüsste gerne, woher er die Namen hatte!
Re: Kontowechsel notwendig?
Verfasst: 15. Nov 2020, 08:14
von caffery
Wieso wechselst Du das Institut nicht komplett?
Dann hast Du umgehend nach der Kündigung des alten Kontos laut ZKG einen Rechtsanspruch auf ein Konto und kannst Dir das Institut frei aussuchen.