stehe ganz am Anfang

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hope
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stehe ganz am Anfang

Beitrag von hope »

Hallo,

vielen Dank für dieses Ersatzforum. Ich war etwas irritiert, weil es im anderen Forum nicht funktioniert mit der Anmeldung. Ich habe mir den Namen „hope“ gegeben obwohl derzeit besser „träne“ oder „depri“ passen würde.
Mein Antrag für die Privatinsolvenz liegt seit gestern bei Gericht. Ich habe einen Anwalt für Insolvenzrecht beauftragt und hatte die Hoffnung, es wird mit einem Anwalt leichter. Zuvor war ich letztes Jahr bei einer Schuldnerberatung. Ich hatte eine barrierefreie ETW (bin auf einen Rollstuhl angewiesen) welche noch hoch belastet war. Die monatlichen Abgaben ließen mich aus meinen Dispo nicht mehr raus und vorherige Versuche per Kredit umzuschulden, machten alles nur schlimmer. Letztlich trieb mich die Sorge umher, meine Wohnung zu verlieren und ggf. im Pflegeheim zu landen, sollte ich gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten können. So folgte ich den Rat der Schuldnerberatung, suchte mir eine barrierefreie Mietwohnung, eröffnete ein P Konto, beauftragte einen Makler mit der Versteigerung meiner Wohnung (den Flyer bekam ich von der Schuldnerberatung). Letztlich beauftragte ich einen Anwalt, weil mir der Druck zu groß wurde und ich nicht mehr auf Termine warten wollte.

Meinen Umzug habe ich nicht bereut. Seit April bin ich nun leider in der Arbeitsunfähigkeit und ich beziehe Krankengeld. Ich weiß, auf der Arbeit liegt mittlerweile eine Lohnpfändung und seit dem 16.08. liegt meiner Bank auch eine Kontopfändung vor. Ich habe vom Arzt eine Bescheinigung über erhöhte Krankheitskosten und dass ich auf meine barrierefreie Mietwohnung angewiesen bin. Ich hatte gehofft, die Tatsache das ich mir nicht mal eben eine preiswerte Wohnung suchen kann, wird anerkannt und führt zu einer höheren Pfändungsfreigrenze. Nun teilte mir heute mein Anwalt mit, die Rechtspflegerin erhöht die Grenze nicht ohne Anhörung.

Ich traue mich derzeit gar nicht an mein Geld. Bei 820,00 WM und die anderen Fixkosten, bleibt von 1133,00 nicht viel übrig. Dazu kommt, mein Krangengeld wird rückwirkend (immer bis zum Datum der neuen AU) gezahlt. Ich habe also am 17.08. mein Geld für den Monat davor bekommen und würde am 31. erneut Geld für den Zeitraum 18.-30. bekommen. Ich habe verdammt viel Angst vor neuen Schulden, fühle mich gerade völlig fremdbestimmt und natürlich ist die Scham riesengroß. Eigentlich steht bei mir die Frage nach einer Verrentung an, derzeit denke ich aber, ich muss weiter arbeiten. Zum einem, damit die Gläubiger bedient werden (ich möchte mich nicht aus der Verantwortung stehlen) und zum anderem weil mir dann mehr zum Leben bleibt. Ob ich es gesundheitlich packe, ich weiß es nicht.
Wie lange hält dieses Chaos an? Braucht es sehr lange, bis ein Insolvenzverwalter sich meldet?
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Re: stehe ganz am Anfang

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Hi hope,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "stehe ganz am Anfang" geschaut?
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ichhabwasvergessen
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Re: stehe ganz am Anfang

Beitrag von ichhabwasvergessen »

Hallo Hope,

normalerweise meldet sich der IV bzw. sein Büro in wenigen Tagen. Dazu muss er allerdings erstmal vom Gericht zum IV bestellt werden. Also mit ein paar Tagen musst du schon noch rechnen.

Ich nehme an, die ETW ist noch nicht verkauft? Dass du bereits in eine Mietwohnung umgezogen bist, werden einige für klug halten, andere nicht. Aber daran ist jetzt nichts mehr zu ändern.

Was die Verrentung angeht, so würde ich empfehlen, wenn sie denn genehmigt wird, diese auf jeden Fall zu versuchen. Du kannst dann nebenbei noch im erlaubten Rahmen arbeiten.

Deinen Gläubigern gegenüber (Banken?) musst du wirklich keine Verpflichtungsgefühle haben. Kreditgeber, jedenfalls professionelle, können mit Zahlungsausfällen umgehen. Es kann sein, dass die das ohne jede innerliche Berührung zur Kenntnis nehmen.

Wenn du noch Geld auf dem Konto hast und es für den Haushalt brauchst, dann hol es ab. Niemand wird dir daraus einen Vorwurf machen.

Wovon bezahlst du eigentlich den Anwalt, jetzt nach Insolvenzeröffnung, oder hat der sein Honorar schon?
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hope
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Re: stehe ganz am Anfang

Beitrag von hope »

Hallo und danke für Deine Antwort.
Die ETW ist verkauft (leider mit Verlusten). Den IV Anwalt habe ich fast gänzlich bezahlt, der hatte mein letztes Weihnachtsgeld erhalten. Da eine Kontopfändung vorliegt, kann ich über mein Geld nicht verfügen, zu groß ist die Angst, dass die Fixkosten nicht abgebucht werden. Eigentlich wollte die Rechtspflegerin zumindest die Pfändungsfreigrenze soweit erhöhen, wie es mir aufgrund der Schwerbehinderten Merkzeichen zusteht (so der Anwalt) (?). Ich konnte hierzu nichts finden.

Ich habe heute eine neue AU erhalten und fange Montag mit einer Wiedereingliederung an. Nun bin ich aber bezüglich des Krankengeldes etwas ratlos. Die Zahlung erfolgt ja rückwirkend, bedeutet das, dass die Bank die nächste Zahlung auch diesem Nonat zurechnet und einbehält? Also die letzte Zahlung ging vom 17.07.-16-08. und leider liegt ab den 16.08. eine Kontopfändung vor, d.h. ich darf lediglich über 1133,- verfügen (traue mich aber gar nicht ans Konto wegen meinen Fixkosten.

Mein Anwalt teilte mir mit, dass die Rechtspflegerin ab Montag Urlaub hat. Ich befürchte, da passiert erstmal gar nichts. Muss nicht zumindest vom Krankengeld auch die Pfändungstabelle angewendet werden und gilt dieses nicht auch für die Kontopfändung?
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caffery
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Re: stehe ganz am Anfang

Beitrag von caffery »

Tag ersma!

Bei uns dauern die Eröffnungen im Schnitt 2-3 Wochen nachdem der Antrag bei Gericht eingegangen ist. Das kann sich aber regional stark unterscheiden.

Das Krankengeld würde - wenn es denn noch diesen Monat eingehen sollte und Dein Grundfreibetrag damit überschritten würde - zunächst einmal (u.U. teilweise) für den August gesperrt und dann in neuen Freibetrag für den September übertragen werden - wo dann wieder ein frischer Freibetrag gilt. Es sollte Dir also am 03.09. wieder zur Verfügung stehen.

Wieso die Erhöhung des Freibetrags mit Deinem anwaltlichen Beistand derart komplex sein soll erschließt sich mir grad nicht. Bei beiden Rollifahrern an die ich mich erinnern kann, ging das RappZapp - deutlich schneller und unkomplizierter als ich es sonst gewöhnt bin.

Die Zwangsvollstreckungsmaßnahme während der Phase der außergerichtlichen Einigung ist natürlich aus vieler Hinsicht ärgerlich und dürfte vom Insolvenzgericht wieder geschluckt werden wenn es davon Kenntnis erlangt. Aber das hilft Dir am heutigen Tage nicht viel.

Am schnellsten würde sich eine merkliche Verbesserung durch eine P-Kontobescheinigung herbeiführen lassen die Du bei Deiner Bank vorlegen kannst. Von daher überlege ich grade womit man diese einigermaßen guten Gewissens füttern könnte. Verheiratet? Kinder?
Bekommst Du neben dem Krankengeld aktuell noch irgendwelche anderen Gelder? Besonders solche die in Zusammenhang mit Deinem körperlichen Handicap stehen? Etwa Leistungen nach dem SGB IX, SGB XI oder dem BVG?
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hope
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Re: stehe ganz am Anfang

Beitrag von hope »

Hallo caffery, auch Dir danke für Deine Antwort.
ich bekomme noch Pflegegeld nach Pflegerad 4. Dieses lasse ich allerdings direkt an die Pflegehelferin auszahlen (also die Pflegekassen überweißt es direkt). Auf meiner Lohnabrechnung habe ich einen Steuerfreibetrag i.H. von 309,- monatlich aber dass scheint alles keinen Einfluss auf die Kontopfändung zu haben. Ich verstehe nicht ganz, warum die Pfändungstabelle nicht auch bei der Kontopfändung greift (damit wäre mir ja schon etwas geholfen).

Meine Wiedereingliederung starte ich nun aus der Not heraus da bei einer Lohnpfändung wenigstens die Tabelle greift. Sollte bis zur ersten Lohnzahlung (sofern ich es gesundheitlich schaffe) aber noch immer die Kontopfändung bestehen, wird dann vom Lohn und vom Konto gepfändet?
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caffery
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Re: stehe ganz am Anfang

Beitrag von caffery »

hope hat geschrieben: 30. Aug 2018, 16:16 aber dass scheint alles keinen Einfluss auf die Kontopfändung zu haben.
Das hat es schon - nur eben erst nach einem Gerichtsbeschluss.
hope hat geschrieben: 30. Aug 2018, 16:16 Ich verstehe nicht ganz, warum die Pfändungstabelle nicht auch bei der Kontopfändung greift (damit wäre mir ja schon etwas geholfen).
Das tut sie ja eigentlich schon - nur eben wieder erst nach einem Gerichtsbeschluss. Warum das so ist? Ganz vereinfacht gesagt: Weil die Banken keinen Bock haben sich mit jedem Einzelfall zu beschäftigen sondern entweder eine P-Kontobescheinigung sehen wollen oder eben einen Gerichtsbeschluss.
hope hat geschrieben: 30. Aug 2018, 16:16Meine Wiedereingliederung starte ich nun aus der Not heraus da bei einer Lohnpfändung wenigstens die Tabelle greift. Sollte bis zur ersten Lohnzahlung (sofern ich es gesundheitlich schaffe) aber noch immer die Kontopfändung bestehen, wird dann vom Lohn und vom Konto gepfändet?
Stand jetzt leider beides - wodurch keine Veränderung der Situation eintreten würde wenn Du nun wieder Arbeitseinkommen beziehen würdest. Dies würde zwar laut Tabelle gepfändet - der "Rest" der auf dem Konto ankommt aber wieder gemäß des Freibetrags - bis der Bank eine P-Kontobescheinigung oder ein Gerichtsbeschluss vorliegt der was anderes sagt. Allein deswegen die Wiedereingliederung zu starten macht also aus meiner Sicht leider keinen Sinn.

Sprich doch nochmal mit Deinem Anwalt. Das muss man doch in einem Fall wie dem Deinen beschleunigen können. Ich habe bei meinem letzten Rollifahrer in ähnlicher Situation (allein die Miete für seine Wohnung war auch etwa 250 Euro unterhalb des Grundfreibetrags) einen riesen Alarm bei Gericht veranstaltet und beim Rechtspfleger meines Vertrauens erheblich auf die Tränendrüse gedrückt - dann ging alles relativ zügig.

Alleine aufgrund des Zeitpunkts wäre m.E. auch eine sofortige Beschwerde gegen die Kontopfändung denkbar. Sprich doch mal mit dem Menschen.
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ichhabwasvergessen
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Re: stehe ganz am Anfang

Beitrag von ichhabwasvergessen »

Lohn- und Kontopfändung sind zwei paar Schuhe. Wenn nur unpfändbares Einkommen auf dem Konto eingeht, der Freibetrag für das Konto aber niedriger als dieses, dann muss die Freigabe weiterer Beträge bei Gericht beantragt werden. Wir das geht, wird dir sicher einer der anderen hilfreichen Geitser hier schreiben.

Du musst aber wegen der Anwendung der Pfändungstabelle nicht die Eingliederungsmaßnahme beginnen. Du musst nur den Pfändungsfreibetrag auf dem Konto anpassen (s.o.). Tu nichts, was deine Gesundheit beeinträchtigt. Das dankt dir niemand.
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hope
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Re: stehe ganz am Anfang

Beitrag von hope »

Hallo,

ich habe gerade gesehen das dass andere Forum wieder online ist. Herzlichen Dank für den dortigen Hinweis auf meine Person. Es hat sich leider nichts getan. Die Rechtspflegerin ist nun erstmal im Urlaub und sie hatscheinbar vorher keinen Beschluss rausgeschickt. Ich habe nun meine erste Woche der Wiedereingliederung rum und habe viel gerechnet. Wenn ich nach der Pfändungstabelle gehe, könnte ich tatsächlich ein verkürztes Verfahren schaffen. Dafür muss nur die Gesundheit mitspielen und ich müsste die nächsten 3 Jahre weiter Vollzeit arbeiten können. Dieser Gedanke hat mich ein wenig aus meinem Tief herausgeholt. Die jetzige Situation mit der Kontopfändung ist nach wie vor sehr belastend und ich muss unbedingt mit meinen RA sprechen. Durch die Kontopfändung habe ich nach dem Abzug der Miete nicht einmal den SGB II Regelsatz. Ich bekomme nicht einmal meine stundenweise Verhinderungspflege geregelt (diese habe ich in der Vergangenheit vorfinanziert und später die Erstattung über die Pflegekassen abgerechnet).

Ich hoffe, es wird bald wieder besser und das Verfahren wird bald eröffnet.
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caffery
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Re: stehe ganz am Anfang

Beitrag von caffery »

hope hat geschrieben: 6. Sep 2018, 19:38 Ich bekomme nicht einmal meine stundenweise Verhinderungspflege geregelt (diese habe ich in der Vergangenheit vorfinanziert und später die Erstattung über die Pflegekassen abgerechnet).
Eine solche Erstattung der Pflegekasse für Verhinderungspflege wäre z.b. eindeutig eine einmalige Sozialleistung nach § 39 SGB XI und könnte/sollte/müsste auf einer P-Kontobescheinigung Platz finden.

Wenn Dein Anwalt da nichts macht (oder wenn dann nur sehr langsam und/oder gegen Entgelt) rufe doch mal einen Sozialverband an der in Deinem Bezirk Schuldnerberatung macht. Besprich mit denen das Problem und frage was ob die Dir z.b. anhand Deiner Kontoauszüge etwas (z.b. die verhinderungspflege) bescheinigen können.
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hope
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Re: stehe ganz am Anfang

Beitrag von hope »

Hallo zusammen,

leider funktioniert das andere Forum weiter nicht und es ist mir nicht möglich dort etwas zu schreiben. Antworten habe ich über die Kontaktanfragen auch nicht erhalten.

Also, nach telefonischer Rückfrage bei meinem RA habe ich nun erfahren, es liegt seit letzte Woche ein Beschluss über eine höhere Pfändungsgrenze vor. Leider habe ich selber diesen Beschluss noch nicht gesehen.

Nun bin ich diesen Monat in der Wiedereingliederung und würde ab den 01.10. wieder in Lohn und Brot stehen. Folgender Umstand versetzt mich allerdings gerade in Panik: es liegt ja eine Kontopfändung vor und lt. Bank darf ich monatlich nur über den entsprechenden Pfändungsfreibetrag verfügen. Das Krankengeld wird rückwirkend gezahlt, bzw. wenn ich nun meine letzte AU abhole, wird bis zum 30.09. gezahlt. Wenn ich es richtig verstehe, gilt bei der Kontopfändung der Zuflussmonat und alles was ich diesen Monat bekomme, fällt für diesen Monat (bis zur Pfändungsgrenze) der Pfändung zum Opfer.

Nun habe ich diesen Monat meine Miete und alle Fixkosten gezahlt und komme damit schon auf Ausgaben i.H. von ca. 1.000,-. Wie stelle ich sicher, dass ich von meinen Einnahmen auch im Oktober die Miete zahlen kann? Im anderem Forum steht ein Beitrag zum Thema Krankengeld und dort hat jemand einen entsprechenden Antrag fürs AG zur Verfügung gestellt, leider kann ich diesen Antrag ohne Freischaltung nicht sehen. Weiß hier jemand Rat? Ich finde leider den Beitrag auch nicht wieder und kann die Suchfunktion nicht nutzen.
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