Pfändungsschutz für Abfindung beantragen?
Verfasst: 23. Okt 2020, 12:38
Eigentlich habe ich damit nicht mehr gerechnet, aber ein ein Schuldenfreies leben ohne Insolvenz rückt in greifbare nähe.
Da mein Arbeitgeber massiv Personal abbauen will/muss bekomme ich eine ordentliche Abfindung.
Eigentlich reicht die Abfindung um alle Gläubiger zu bezahlen und noch was für einen Neubeginn übrig zu haben...
Jetzt kommt aber das aber. In der Theorie passt das...
In der Praxis kann/will mir zu diesem Zeitpunkt aber beim Arbeitgeber keiner mitteilen, was ich denn nun (vor Pfändung) ausbezahlt bekomme. Das dürfen die aus Haftungsgründen nicht...
Nun ist das so, dass ich im besten Fall soviel Geld aufs Konto bekomme, das ich da locker ein Jahr von leben könnte... und im schlechtesten Fall nicht mal die Krankenkassenbeiträge während der Sperr-/Ruhezeit beim Arbeitsamt bezahlen könnte. Das weiß ich allerdings erst sicher, wenn ich die Abrechnung in meinen Händen halte.
Der schlechte Fall würde sich bei der Steuererklärung in 2022 wieder ausgleichen, aber ich brauche ja in 2021 das Geld zum leben. Nicht erst in 2022... Ich glaube nicht, dass die Krankenkasse so lange auf ihren Beitrag warten will!
Jetzt war meine Idee, einfach vorsorglich einen Pfändungsschutzantrag nach §850i zu stellen. Ich wäre ja schon zufrieden, wenn man mir für die Sperr-/Ruhezeit den Sockelbetrag + 2 Unterhaltspflichten + meinem Krankenkassenbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung in Höhe von 820€/mtl. belassen würde.
Wann stellt man den Schutzantrag? Am einfachsten wäre es ja, wenn ich die Abrechnung schon in den Händen halten würde. Dann hätte man genaue Zahlen fürs Gericht...
Allerdings sind es dann nur noch ca. 5 Werktage bis zum Zahlungstermin!
Da mein Arbeitgeber massiv Personal abbauen will/muss bekomme ich eine ordentliche Abfindung.
Eigentlich reicht die Abfindung um alle Gläubiger zu bezahlen und noch was für einen Neubeginn übrig zu haben...
Jetzt kommt aber das aber. In der Theorie passt das...
In der Praxis kann/will mir zu diesem Zeitpunkt aber beim Arbeitgeber keiner mitteilen, was ich denn nun (vor Pfändung) ausbezahlt bekomme. Das dürfen die aus Haftungsgründen nicht...
Nun ist das so, dass ich im besten Fall soviel Geld aufs Konto bekomme, das ich da locker ein Jahr von leben könnte... und im schlechtesten Fall nicht mal die Krankenkassenbeiträge während der Sperr-/Ruhezeit beim Arbeitsamt bezahlen könnte. Das weiß ich allerdings erst sicher, wenn ich die Abrechnung in meinen Händen halte.
Der schlechte Fall würde sich bei der Steuererklärung in 2022 wieder ausgleichen, aber ich brauche ja in 2021 das Geld zum leben. Nicht erst in 2022... Ich glaube nicht, dass die Krankenkasse so lange auf ihren Beitrag warten will!
Jetzt war meine Idee, einfach vorsorglich einen Pfändungsschutzantrag nach §850i zu stellen. Ich wäre ja schon zufrieden, wenn man mir für die Sperr-/Ruhezeit den Sockelbetrag + 2 Unterhaltspflichten + meinem Krankenkassenbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung in Höhe von 820€/mtl. belassen würde.
Wann stellt man den Schutzantrag? Am einfachsten wäre es ja, wenn ich die Abrechnung schon in den Händen halten würde. Dann hätte man genaue Zahlen fürs Gericht...
Allerdings sind es dann nur noch ca. 5 Werktage bis zum Zahlungstermin!