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Pfändungs und Überweisungsbeschluß
Verfasst: 5. Okt 2020, 13:04
von habwiederwas
Hallo,
heute melde ich mich mal im Namen meiner Frau.
Die hat heute ein Pfändungs und Überweisungsbeschluß bekommen, aus einer alten Geschichte die uns beide betroffen hat, ich aber duch das Ende meiner Inso raus bin.
Der Beschluß ist an ihre Bank und an den Vermieter (Kaution) gerichtet. Wir sind beide Hauptmieter.
Meine Fragen:
Sie hat ein P-Konto und nur monatl. einen Zahlungseingang, Kindergeld für ein Kind. Kindergeldbevollmächtiger bin ich. Wir haben das damals bei Beginn meiner Inso so eingrichtet das dass Kindergeld auf ihr Konto geht.
Sie hat keinerlei weiteren Einkünfte!
Jetzt hat sie Angst das beim nächsten Versuch am 15. das Kindergeld am Automat nicht ausgezahlt wird, begründet?
Die andere Sorge ist der Vermieter:
Kann es da Ärger geben in Bezug Mietverhältniss (läuft einwandfrei, keine Schulden, seit 25 Jahren Mieter)?
Was passiert mit der Kaution?
Was pasisiert mit eventuellen Gutschriften aus Heizkosten und so, komplett gepfändet, oder zur Hälfte da ich auch als Mieter im Vertrag stehe, oder gar keine Pfändung?
Ich weiß viele Fragen, vielleicht aber trotzdem auch viele Antworten.
Gruß Habwiederwas
Re: Pfändungs und Überweisungsbeschluß
Verfasst: 5. Okt 2020, 13:11
von caffery
habwiederwas hat geschrieben: ↑5. Okt 2020, 13:04
Jetzt hat sie Angst das beim nächsten Versuch am 15. das Kindergeld am Automat nicht ausgezahlt wird, begründet?
Nein
habwiederwas hat geschrieben: ↑5. Okt 2020, 13:04
Kann es da Ärger geben in Bezug Mietverhältniss (läuft einwandfrei, keine Schulden, seit 25 Jahren Mieter)?
Ein Kündigungsgrund ist es zumindest nicht. Wie der Mensch persönlich darauf reagiert - dafür reicht die Reichweite meines Palantirs nicht aus.
habwiederwas hat geschrieben: ↑5. Okt 2020, 13:04
Was passiert mit der Kaution?
Die verbleibt bis zum Mietende zur Sicherung der Mietsache beim Vermieter. Dann wird abgerechnet und der Gläubiger würde den Betrag erhalten der nach Abzug der ggf. abgezogenen Beträge für Reperaturen etc. verbleibt.
habwiederwas hat geschrieben: ↑5. Okt 2020, 13:04
Was pasisiert mit eventuellen Gutschriften aus Heizkosten und so, komplett gepfändet, oder zur Hälfte da ich auch als Mieter im Vertrag stehe, oder gar keine Pfändung?
komplett "weg"
Es sei denn ihr kriegt Hartz - dann kriegts (zumindest indirekt) das Jobcenter (komplett)
PS: Ich würde den PfÜB an Stelle deiner Frau zum Anlass nehmen auch einen schönen Insolvenzantrag in die Welt zu zimbeln. Am besten innerhalb der nächsten 3 Monate - dann kann der hässliche Beschluss da sogar unter Umständen sogar noch rückwirkend geschluckt werden.
Re: Pfändungs und Überweisungsbeschluß
Verfasst: 5. Okt 2020, 13:58
von habwiederwas
Danke caffery,
für die,wie immer, ausführliche, sehr hilfreiche Antwort!!!!!!!!!!!!!
Re: Pfändungs und Überweisungsbeschluß
Verfasst: 5. Okt 2020, 14:19
von habwiederwas
Eine Frage zu "Guthaben komplett weg" hätte ich noch:
ich fragte deshalb danach weil bei während meiner Insolvenz (vor der WVP) nur die Hälfte des Guthabens an den Insolvenzverwalter ging.
Ist das jetzt nicht ach so, da der Pfändungsüberweisungsbeschluß nur sie betrifft, die Kaution aber ja uns beiden zusteht?
Re: Pfändungs und Überweisungsbeschluß
Verfasst: 5. Okt 2020, 16:05
von caffery
habwiederwas hat geschrieben: ↑5. Okt 2020, 14:19
ich fragte deshalb danach weil bei während meiner Insolvenz (vor der WVP) nur die Hälfte des Guthabens an den Insolvenzverwalter ging.
Dazu habe ich spontan drei Theorien.
1. Du hast was falsch verstanden. Bezog sich "die Hälfte" vielleicht auf zeitliche Parameter?
2. Irgendjemand hat das in eurem Sinne ganz ausgesprochen wohlwollend bewertet und niemand "von der anderen Seite" hat sich darüber aufgeregt bzw. es mitbekommen.
3. Es wurde erfolgreich eine Drittwiderspruchsklage geführt. (Kann ich mir im Subtext deiner Ausführungen hier schwer vorstellen).
PS: Moment mal! Warum wurde überhaupt Nebenkostenguthaben zur Masse gezogen? Gab es keine Enthaftungserklärung? Oder war das vor diesem Urteil? BGH Beschluss v. 16.03.2017 - IX ZB 45/15
Oder gar vor diesem? BGH, 22.05.2014 - IX ZR 136/13
habwiederwas hat geschrieben: ↑5. Okt 2020, 14:19
Ist das jetzt nicht ach so, da der Pfändungsüberweisungsbeschluß nur sie betrifft, die Kaution aber ja uns beiden zusteht?
Die Theorie verstehe ich nicht. Klingt aber falsch;) Hier gehts nebenbei jetzt um Nebenkostenguthaben und nicht um die Kaution, gelle?.
Meine "komplett weg" Aussage bezieht sich auf § 421 und 428 BGB. Es gibt m.E. bei Gesamtschuldnern/gläubigern im Außenverhältnis keine "Hälften". Die gibt es nur im Innenverhältnis zwischen den jeweiligen Gesamtschuldnern/gläubigern.
Re: Pfändungs und Überweisungsbeschluß
Verfasst: 5. Okt 2020, 16:13
von habwiederwas
caffery, aber ich habe doch dur meine Restschuldbefreiung keine Schulen mehr bei diesem Gläubiger.
Und das damals nur die Hälfte des Guthabens (Nebenkostenabrechnung) einbehalten wurde, hat der Insolvenzverwalter eigenständig so angeordnet.
Deshalb wundert mich das jetzt dann alles komplett weg ist.
Re: Pfändungs und Überweisungsbeschluß
Verfasst: 5. Okt 2020, 16:15
von caffery
habwiederwas hat geschrieben: ↑5. Okt 2020, 16:13
caffery, aber ich habe doch dur meine Restschuldbefreiung keine Schulen mehr bei diesem Gläubiger.
Du verstehst da was nicht ganz richtig. Das ist aber auch nicht verwunderlich - das Thema ist ziemlich kniffelig.
Ich versuch mal meine Rechtsauffassung dazu verständlich zu filetieren:
Es kommt nicht darauf an ob du Schulden bei dem Gläubiger hast. Es kommt darauf an, wem die Kohle gehört die gepfändet werden soll.
Ihr beide seid in dem Fall Gesamtgläubiger gem. § 428 BGB gegenüber dem Vermieter auf Erstattung der Nebenkosten.
Deswegen kann ein Anspruch gegen einen dieser beiden meines Erachtens auch grundsätzlich erstmal komplett durch eine Pfändung gegen einen der Gesamtgläubiger beansprucht werden. Der Ausgleich müsste dann im Innenverhältnis zwischen euch stattfinden.
Ein Gläubiger wird in aller Regel naturgemäß immer beantragen, dass die Nebenkostenerstattung komplett ausgezahlt werden möge.
Ein Gericht wird dies in der Regel so übernehmen und sich "darauf verlassen", dass der Schuldner oder ein Dritter die Rechtsmittelfrist nutzt, falls er Einwände hat.
Da könnte man dann etwa im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage vorgehen und beispielsweise ins Feld führen, dass die Zahlungen ausschließlich und nachweislich von dir geleistet wurden - und nicht von der eigentlichen Schuldnerin.
Ein Drittschuldner (Vermieter) wird in aller Regel einen Teufel tun, seine persönliche juristische Meinung (sollte er überhaupt eine haben) in seine Entscheidung einfließen zu lassen. Der macht das was im Beschluss steht - im Zweifel eher zu euren Ungunsten als zu Lasten des Gläubigers.
habwiederwas hat geschrieben: ↑5. Okt 2020, 16:13
Und das damals nur die Hälfte des Guthabens (Nebenkostenabrechnung) einbehalten wurde, hat der Insolvenzverwalter eigenständig so angeordnet.
Deshalb wundert mich das jetzt dann alles komplett weg ist.
Keine Ahnung. Vielleicht hat dein Verwalter so ein schlechtes Gewissen gehabt, weil er seit dem o.g. BGH Urteil eigentlich überhaupt nichts mehr davon hätte bekommen dürfen. Vielleicht konnte er da bei der Hälfte besser schlafen;)
Re: Pfändungs und Überweisungsbeschluß
Verfasst: 5. Okt 2020, 18:08
von Witwe Bolte
habwiederwas hat geschrieben: ↑5. Okt 2020, 16:13
caffery, aber ich habe doch dur meine Restschuldbefreiung keine Schulen mehr bei diesem Gläubiger.
Und das damals nur die Hälfte des Guthabens (Nebenkostenabrechnung) einbehalten wurde, hat der Insolvenzverwalter eigenständig so angeordnet.
Deshalb wundert mich das jetzt dann alles komplett weg ist.
Ruhig Blut.
Es ist ja noch gar nichts "komplett weg".
An die Kaution käme ein Gläubiger ja erst dann, wenn das Mietverhältnis beendet wird
(und ... das und das ... was caffery oben schon schrieb).
Wollt Ihr denn umziehen?
Zweiter Punkt:
Wenn man gemeinsam Schulden hat (mit einem Ehe- oder Geschäftspartner z.B.),
dann hat man nicht nur die halben Schulden, sondern der Gläubiger kann von jedem Partner die ganzen Schulden zurückverlangen (natürlich nur einmal, wenn einer schon alles bezahlt hat, kann er es nicht nochmal bei dem anderen versuchen).
Deswegen könnte (KÖNNTE!!) "Euer" Gläubiger jetzt versuchen, über Deine Frau an die ganze Kaution zu kommen (denn von Dir kriegt er ja jetzt nach der RSB nichts mehr).
Aber wenn Du die ganze Kaution allein bezahlt haben solltest, weil Deine Frau zum Zeitpunkt der Kautionszahlung gar kein eigenes Einkommen hatte, dann hat er schlechte Karten.
Ich glaube, Du brauchst Dir nicht so viel Sorgen um die Kaution zu machen, wenn Ihr
a) vorerst gar nicht umziehen wollt und
b) Du sie ganz alleine bezahlt hast.
Aber Gläubiger versuchen halt gern alles ... kann man ja irgendwie auch verstehen.
Re: Pfändungs und Überweisungsbeschluß
Verfasst: 6. Okt 2020, 00:26
von insolaner
und natürlich sicherheitshalber immer schön drauf achten, dass es keine Rückzahlungen gibt, lieber die Abschläge so knapp einrichten (oder nach Absprache mit dem Vermieter auch mal aussetzen), dass es eine Nach- statt Rückzahlung gibt
Sollte ein Auszug anstehen, würde ich die Kaution (ungerechtfertigt, ich weiss
) in so einem Fall 'abwohnen', vllt nach Rüecksprache mit dem Vermieter, wenn man gut mit ihm kann... Wenn kein Auszug ansteht, natürlich erstmal laufen lassen.
Re: Pfändungs und Überweisungsbeschluß
Verfasst: 13. Okt 2020, 22:40
von habwiederwas
Hallo,
Noch eine Frage:
wenn ich Donnerstag das Kindergeld am Automaten vom Konto (P- Konto) abheben möchte,
Geht das problemlos, oder sperrt die Bank erstmal das Geld.
Es sind ihre einzigen Geld Eingänge auf dem Konto.
Sie hat keinerlei Einnahmen.
Gruß habwiederwas