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HFG - Vergleich anbieten und wieviel kriegen die tatsächlich?
Verfasst: 26. Jan 2019, 04:51
von Marodeur
Hi,
Ich schlage mich seit 2009, für lange Zeit unwissend, mit HFG herum. HFG hat damals Schulden aus der Insolvenz der Quelle GmbH aufgekauft. Mir war dies für lange Zeit garnicht bewusst, da die Einkäufe die zu diesen Schulden führten von meiner geliebten Familie in meinem Namen getätigt wurde.
Es hat relativ lange gedauert bis ich selbst von der HFG zu hören bekam und noch länger bis man mir nach mehrmaliger Aufforderung endlich einen Titel zuschickte. Trotz Telefongesprächen und Zusagen dies würde geschene hörte ich mitunter über Monate nichts.
Die Gesamtsumme 2009 belief sich auf 223,74€ mit einem Zinssatz von 6,620%. Inzwischen will die HFG aber erheblich mehr, um die 600€. Eine Aufstellung wie sich diese Erforderungen ergeben hat man mir trotz mehrmaliger Aufforderung nicht zugeschickt. Eine Einigung besteht für die HFG anscheinend darin mir "zu erlauben" es in Raten abzuzahlen aber dafür den Gesamtbetrag zu erhöhen.
Ich könnte es nun in der Theorie bezahlen. In der Praxis ist die HFG nicht nur äussert unseriös sondern auch aggressive, unfreundlich und extrem herablassend im Umgang mit Schuldnern am Telefon und über den Briefverkehr dass ich denen gerne so wenig wie möglich bezahlen würde. Dazu kommt dass mir als Laie nachdem was ich bisher gelesen habe, die Forderung künstlich durch die HFG erhöht erscheint.
Weiß jemand etwas dazu? Ich könnte falls notwendig auszüge aus dem Titel vorlegen.
Re: HFG - Vergleich anbieten und wieviel kriegen die tatsächlich?
Verfasst: 26. Jan 2019, 09:03
von tidus82
Wenn die HFG keine forderungsaufstellung schickt, dann müsstest du das selbst ausrechnen - das lässt sich auch durchaus machen. Stell doch einfach mal den Titel mit den persönlichen Daten und Aktenzeichen geschwärzt hier rein, dann könnten sich die Praktiker das mal anschauen und überschlagen, was an Forderung aus dem Titel aktuell offen ist.
Denn es werden ziemlich sicher einige Dinge verjährt sein, dann heißt es nur noch die Verjährungseinrede vorbringen und denn Restbetrag überweisen.
Wenn die dann noch der Meinung sie bekommen noch etwas, dann sollen die sich gefälligst melden und ihre „restliche Forderung“ erstmal begründen.
Re: HFG - Vergleich anbieten und wieviel kriegen die tatsächlich?
Verfasst: 26. Jan 2019, 15:56
von Marodeur
Re: HFG - Vergleich anbieten und wieviel kriegen die tatsächlich?
Verfasst: 27. Jan 2019, 08:07
von imker
223,74 EUR aus dem VB sind kaum anders als durch Zahlung zu beseitigen
dann Zinsen in Höhe von 6,62% auf 81,60 EUR für drei Kalenderjahre 1.1.2016 bis 31.12.2018 und die Zeit ab 1.1.2019 bis zum Zahlungszeitpunkt
weitere Zinsen und Vollstreckungs-Kosten, wenn mal vollstreckt wurde
Zinsen berechnen mit Basiszinsrechner - oder wie der auch heißen mag
bei Zahlungen als Betreff schreiben: Auf die (titulierte) Hauptforderung und letztrangige unverjährte Zinsen
Re: HFG - Vergleich anbieten und wieviel kriegen die tatsächlich?
Verfasst: 27. Jan 2019, 11:05
von caffery
Posten aus dem Bescheid:
223,74 Euro
zzgl.
Zinsen auf I.1. laut Bescheid bis heute (01.01.2016-27.01.2019):
16,61 Euro (0,0148 Euro Zinsen pro Tag)
Zinsen auf Kosten des Verfahrens laut Bescheid bis heute (01.01.2016-27.01.2019):
6,65 Euro (0,0058 Euro Zinsen pro Tag)
Macht insgesamt 247 Euro aufn Kopp stand heute.
Den Rest hat Imker schon geschrieben.
Außerdem solltest Du Dir darüber im Klaren sein, dass HFG sich mit höchster Wahrscheinlichkeit weigern wird Dir den Titel zu schicken und natürlich auch nicht so einfach auf ihren Spesenkäse "verzichten" werden wenn Du es so machst wie hier beschrieben.
Vielleicht gehst Du mal zu einer Beratungsstelle und fragst lieb nach ob das jemand dort für Dich betreuen möchte. Inkassos reagieren in aller Regel offensiv wenn Schuldner selber auf diese Weise handeln da sich Inkassos diesen überlegen fühlen. So nach dem Motto: "So weit kommts noch, dass der bestimmt was wir von dem kriegen!". Als Beratungsstelle kann man eher auf Augenhöhe mit denen agieren.
Wenn Du magst und das Dein einziger Vorgang ist, kannst Du mich auch mal anpinnen.
Re: HFG - Vergleich anbieten und wieviel kriegen die tatsächlich?
Verfasst: 29. Jan 2019, 10:03
von Marodeur
Hey! Danke erst mal für die Hilfe.
Ja, das ist mein einziger Vorgang. Es wurde zu keinem Zeitpunkt jemals vollstreckt, also sollte da nichts mehr oben drauf kommen. Es ist aber interessant zu sehen das HFG selbst sich gerne einen extra Bonus ausstellen würde der den Betrag auf das Doppelte erhöht. Könnte dies der Grund dafür sein das HFG niemals versucht hat die Forderung vollstrecken zu lassen?
So nach dem Motto: "So weit kommts noch, dass der bestimmt was wir von dem kriegen!".
Was mir etwas komisch vorkommt. Denn ich entscheide das ja am Ende garnicht, das Gesetz tut das.
Re: HFG - Vergleich anbieten und wieviel kriegen die tatsächlich?
Verfasst: 29. Jan 2019, 13:15
von caffery
Marodeur hat geschrieben: ↑29. Jan 2019, 10:03
Ja, das ist mein einziger Vorgang.
Na dann ... wie gesagt. Pin mich an wenn Du magst.
Marodeur hat geschrieben: ↑29. Jan 2019, 10:03
Es wurde zu keinem Zeitpunkt jemals vollstreckt, also sollte da nichts mehr oben drauf kommen. Es ist aber interessant zu sehen das HFG selbst sich gerne einen extra Bonus ausstellen würde der den Betrag auf das Doppelte erhöht.
Ein paar Kleinigkeiten könnten auch ohne Vollstreckung noch geschuldet sein. Etwa Adressrecherchen wenn Du mal umgezogen bist oder eine 0,3er Geschäftsgebühr (wären in Deinem Fall 18 Euro) für die anwaltliche Androhung der Vollstreckung nach Titulierung - falls stattgefunden.
Marodeur hat geschrieben: ↑29. Jan 2019, 10:03
Könnte dies der Grund dafür sein das HFG niemals versucht hat die Forderung vollstrecken zu lassen?
Nein
Es könnte daran liegen, dass es den Gläubiger nicht mehr gibt da dieser am 19.09.2009 aufgelöst wurde und sie den Titel erst umschreiben lassen müssten. Vermutlich hatten sie da bislang keinen Bock zu da sie es (wohl auch angesichts der Forderungshöhe) für unwirtschaftlich hielten. Wenn es denn überhaupt möglich ist.
Ich hatte mal was zu den alten Quelleforderungen gelesen - finds aber spontan nicht mehr wieder.
... da war doch was?!? Kann mal einer helfen? Wo ist mepeisen wenn man ihn braucht?;)
Marodeur hat geschrieben: ↑29. Jan 2019, 10:03
Was mir etwas komisch vorkommt. Denn ich entscheide das ja am Ende garnicht, das Gesetz tut das.
Nein, das tut es leider nicht wirklich. Das Gesetz gibt nur einen sehr groben Rahmen vor. Die Rechtsprechung gibt zwar mittlerweile eine sehr deutliche Richtung vor, die Gier der Branche füttert sie aber stets mit frischen Grauzonenideen.
An einer deutlichen gesetzlichen Klarstellung die solche Vorgehensweisen wirksam beenden würden, scheint kein gesteigertes Interesse zu bestehen.
Re: HFG - Vergleich anbieten und wieviel kriegen die tatsächlich?
Verfasst: 29. Jan 2019, 20:27
von caffery
caffery hat geschrieben: ↑29. Jan 2019, 13:15
Es könnte daran liegen, dass es den Gläubiger nicht mehr gibt da dieser am 19.09.2009 aufgelöst wurde und sie den Titel erst umschreiben lassen müssten. Vermutlich hatten sie da bislang keinen Bock zu da sie es (wohl auch angesichts der Forderungshöhe) für unwirtschaftlich hielten. Wenn es denn überhaupt möglich ist.
Ich hatte mal was zu den alten Quelleforderungen gelesen - finds aber spontan nicht mehr wieder.
... da war doch was?!? Kann mal einer helfen? Wo ist mepeisen wenn man ihn braucht?;)
Ich unterhalte mich mal mit mir selber;)
Es gab wohl mancherorts Probleme für Gläubiger mit alten Quelleforderungen, was wohl zu einigen Unsicherheiten auf allen Seiten führte. Nach meiner Kurzrecherche ist aber das Ende vom Lied, dass es Gläubigern durchaus möglich ist mit diesen alten Titeln etwas anzufangen - auch wenn das regional mitunter anders gesehen wurde, wie z.b. hier:
https://openjur.de/u/434208.html
Also: Meines Erachtens nichts Verlässliches bei dem man sagen könnte: Man schreibt denen jetzt einen gepfefferten Brief und kann dann alles weitere guten Gewissens ignorieren.
Ich würde das eine Dingen ja elegant wegverhandeln wollen.
Re: HFG - Vergleich anbieten und wieviel kriegen die tatsächlich?
Verfasst: 15. Feb 2019, 05:20
von Marodeur
caffery hat geschrieben: ↑29. Jan 2019, 13:15Na dann ... wie gesagt. Pin mich an wenn Du magst.
Hey, bin mir nicht sicher was du mit Anpinnen meinst?
On topic. Ich habs btw endlich geschafft eine Aufstellung von der HFG zu kriegen!
Re: HFG - Vergleich anbieten und wieviel kriegen die tatsächlich?
Verfasst: 16. Feb 2019, 18:16
von caffery
Marodeur hat geschrieben: ↑15. Feb 2019, 05:20
caffery hat geschrieben: ↑29. Jan 2019, 13:15Na dann ... wie gesagt. Pin mich an wenn Du magst.
Hey, bin mir nicht sicher was du mit Anpinnen meinst?
Ich bot Dir an, mir eine interne Nachricht zu senden, damit wir in Kontakt treten können für den Fall, dass Du an meiner aktiven Unterstützung bei der Forderungswegmache interessiert bist.
Marodeur hat geschrieben: ↑15. Feb 2019, 05:20
On topic. Ich habs btw endlich geschafft eine Aufstellung von der HFG zu kriegen!
Ja, das Dingen hat einige der HFG-typischen Specials mit drin. Um die beiden augenfälligsten zu nennen:
Warum die der Ansicht sind, zur Forderungsübernahme als erste Amtshandlung eine neue, weitere RVG-Gebühr generieren zu dürfen bleibt wohl deren Geheimnis. Weiterhin bleibt ihr angenommenes Recht für jedes Ratenangebot eine Gebühr in die Welt setzen zu dürfen wohl ebenfalls im Dunkeln. Wobei ich davon ausgehe, dass Du nicht jeweils einen Zettel unterschrieben hast auf dem Du ihnen erlaubt hast Dir jeweils eine solche Gebühr auf den Deckel zu hauen. Das macht schonmal m.E. minimum 186,50 Euro (wenn ich mich nicht verzählt habe) reine nachgerichtliche Fantasiegebühren.
Außerdem sind da noch knapp 3 Jahre Zinsen verjährt. Wenn Du nicht zwischendurch "Angstraten" gezahlt hättest, wären es noch mehr.
Du hast nun drei (sinnvolle) Möglichkeiten.
1. Die vermutlich unzweifelhaft geschuldete Forderung (müssten so um die 200 Euro sein - müsste ich dann nochmal genau ausrechnen) zweckgebunden zahlen und den Rest bestreiten. Bei der Variante ist es recht schwierig den Laden dazu zu bewegen den Titel rauszurücken. Dafür hat man hier (zunächst mal) am wenigsten Aufwand und eine gewisse Rechtssicherheit.
2. Ein Vergleichsangebot zu machen - ausdrücklich ohne Anerkennung der Gesamtforderung und zur Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche. Bei der Variante spart man sich die Endlosdiskussion um den Gebührenkäse und hat im Erfolgsfall deutlich bessere Chancen den Titel rausgerückt zu kriegen.
3. Du lässt Dir von einer Beratungsstelle bei Option zwei helfen, was die Erfolgsaussichten deutlich verbessern sollte.