Seite 1 von 1
Schuldentilgung mit "professioneller" Unterstützung
Verfasst: 24. Sep 2020, 17:29
von TonyMahony
Hallo in die Runde.
Habe heute ein Angebot einer "Professionellen Schuldnerberatung" erhalten.
395 Euro Grundgebühr und im Erfolgsfall 20% der durch Vergleich runter verhandelten Summe.
Gibt's eigentlich seriöse, erfolgreiche Berater.?
Re: Schuldentilgung mit "professioneller" Unterstützung
Verfasst: 24. Sep 2020, 17:39
von caffery
TonyMahony hat geschrieben: ↑24. Sep 2020, 17:29
Hallo in die Runde.
Hi!
TonyMahony hat geschrieben: ↑24. Sep 2020, 17:29
Habe heute ein Angebot einer "Professionellen Schuldnerberatung" erhalten.
395 Euro Grundgebühr und im Erfolgsfall 20% der durch Vergleich runter verhandelten Summe.
Das ist Kokolores. Lass die Finger da weg.
TonyMahony hat geschrieben: ↑24. Sep 2020, 17:29
Gibt's eigentlich seriöse, erfolgreiche Berater.?
Ja
Re: Schuldentilgung mit "professioneller" Unterstützung
Verfasst: 24. Sep 2020, 17:59
von TonyMahony
Hab da auch kein gutes Gefühl.
Scheint ein Netzwerk aus freiberuflichen "Beratern" zu sein.
Stutzig wurde ich bei den zugesandten Tips gegen GV.
Eine Sammlung von Allgemeinplätzen, die man überall im Netz findet.
Ich möchte doch einfach nur Vergleiche schließen, ohne Zinsen und Gebühren aus z. T. 20 Jahren zu zahlen.
Re: Schuldentilgung mit "professioneller" Unterstützung
Verfasst: 24. Sep 2020, 18:05
von caffery
Re: Schuldentilgung mit "professioneller" Unterstützung
Verfasst: 25. Sep 2020, 15:06
von DavBerg
Ich denke, die Kosten dafür sind normal, und sie werden dir helfen und gute Informationen geben. Aber du kannst auch eine Vereinbarung wie diese treffen :
Mittellose Menschen können beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für einen "Einigungsversuch gemäß § 305 InsO“ beantragen. Wird dieser bewilligt, zahlen sie nur eine Gebühr von 15 Euro, aber keine Anwaltskosten.
Denke das ist besser
LG
Re: Schuldentilgung mit "professioneller" Unterstützung
Verfasst: 25. Sep 2020, 15:26
von caffery
DavBerg hat geschrieben: ↑25. Sep 2020, 15:06
Ich denke, die Kosten dafür sind normal, und sie werden dir helfen und gute Informationen geben.
Eine Vereinbarung die einem "Berater" einen prozentualen Anteil an der "runterverhandelten Summe" zugesteht ist m.E. NICHT normal und ein ganz klares Zeichen dafür, dass es sich hier nicht um eine anerkannte Stelle handelt die außergerichtliche Einigungsversuche im Rahmen der InsO durchführen darf. Es ist aus meiner Sicht ein klares Indiz für leider weit verbreitete Quacksalberei von Leuten, die sich in Ermangelung einer geschützten Berufsbezeichnung und besserer Ideen für eine Einnahmequelle einfach mal ein Schuldnerberatungsschild vor die Tür gehängt haben.
Zur Ehrenrettung muss man aber hier tatsächlich sagen, dass ich diese aus meiner Sicht unseriöse Bepreisung auch schon noch deutlich teurer/unverschämter gesehen habe.
Beratungshilfe gibt es für Verbraucher in aller aller Regel bei keinem deutschen Gericht mehr. Dafür ist das Netz an karitativen Stellen mittlerweile zu dicht.