Frage zu Pfändung und Nettoeinkommen
Verfasst: 21. Sep 2020, 08:32
Hallo,
Wohngeldüberweisungen dürfen doch außer in besonderen fällen nicht gepfändet werden.
Aber wie verhält es sich, wenn man durch das Wohngeld über die Pfändungsgrenze kommt?
Und weiß jemand, ob es eine rechtsverbindliche Definition von "Nettoeinkommen" gibt?
Die Pfändungstabelle richtet sich ja nach dem Nettoeinkommen. Aber was zählt als Nettoeinkommen -
lediglich der überwiesene Betrag vom Arbeitgeber? Was ist, wenn man seine Krankenversicherung selbst zahlt,
dann geht ja vom überwiesenen Betrag noch mal der Krankenversicherungsbeitrag ab - das wäre ja erst,
das "echte" Nettoeinkommen oder?
Wie definiert das Gesetz das Nettoeinkommen?
Grüße,
Eli
Wohngeldüberweisungen dürfen doch außer in besonderen fällen nicht gepfändet werden.
Aber wie verhält es sich, wenn man durch das Wohngeld über die Pfändungsgrenze kommt?
Und weiß jemand, ob es eine rechtsverbindliche Definition von "Nettoeinkommen" gibt?
Die Pfändungstabelle richtet sich ja nach dem Nettoeinkommen. Aber was zählt als Nettoeinkommen -
lediglich der überwiesene Betrag vom Arbeitgeber? Was ist, wenn man seine Krankenversicherung selbst zahlt,
dann geht ja vom überwiesenen Betrag noch mal der Krankenversicherungsbeitrag ab - das wäre ja erst,
das "echte" Nettoeinkommen oder?
Wie definiert das Gesetz das Nettoeinkommen?
Grüße,
Eli