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Mietschulden
Verfasst: 14. Sep 2020, 15:40
von Maria
Hallo ich habe mietschulden und mein Vermieter will mir die Wohnung zum 30.9 kündigen wenn ich nicht vorher ein mietschuldenanerkenntnis unterschreibe .
Darf er das Gesetzlich von mir verlangen ?
Ist das eine Sicherheit das er mich dann nicht kündigt ?
Was wenn ich keine Wohnung so schnell finde ?
Setzt er mich dann auf die Straße ?
Re: Mietschulden
Verfasst: 14. Sep 2020, 16:28
von tidus82
Hallo Maria, herzlich willkommen hier
Sind die Mietschulden während der Corona Pandemie entstanden? Oder schon älter?
Re: Mietschulden
Verfasst: 14. Sep 2020, 16:32
von caffery
Maria hat geschrieben: ↑14. Sep 2020, 15:40
Darf er das Gesetzlich von mir verlangen ?
Darum gehts nicht. Es geht darum, dass er dir vermutlich kündigen kann wenn du Mietschulden hast.
Beinahe alles was ihn davon abbringt, sollte dir recht sein.
Maria hat geschrieben: ↑14. Sep 2020, 15:40
Ist das eine Sicherheit das er mich dann nicht kündigt ?
Nein, so ohne Weiteres wahrscheinlich nicht.
Es sei denn, deine Mietschulden wären geringer als eine Monatsmiete oder würden komplett unter das Corona-Moratorium fallen. Aber selbst dann müsstest du das auch aktiv so einwänden und selbst wenn du das tätest gälte der Schutz nicht dauerhaft.
Maria hat geschrieben: ↑14. Sep 2020, 15:40
Was wenn ich keine Wohnung so schnell finde ?
Dann hättest du keine Wohnung - wenn du nichts unternimmst.
Maria hat geschrieben: ↑14. Sep 2020, 15:40
Setzt er mich dann auf die Straße ?
Wenn du nichts unternimmst vermutlich ja.
Von daher, lange Rede kurzer Sinn: Du musst umgehend Kontakt zu jemandem aufnehmen der dir in der Sache hilft. Am besten eher gestern als heute und auf keinen Fall erst morgen. Normalerweise gibt es in Deutschland ziemlich flächendeckend Stellen die sich für Menschen einsetzen die von Wohnungsverlust bedroht sind.
Es werden von dort aus Vereinbarungen mit Vermietern getroffen, unter Umständen Leistungen von Sozialbehörden akquiriert etc.
Du musst sehr dringend recherchieren wer für deinen Wohnort für sowas zuständig ist. Wenn ich deinen Wohnort kennen würde, könnte ich dir wahrscheinlich eine solche Stelle raussuchen.
Ansonsten könntest du - sofern du im Bezug von Sozialleistungen bist die entsprechende Behörde nach einem Ansprechpartner fragen. Die müssten das eigentlich auch wissen.
Die gute Nachricht ist: Man kann da sehr wahrscheinlich noch was machen. Das schaffst du aber nicht alleine, sondern musst dir dringend die genannte Hilfe suchen.
Re: Mietschulden
Verfasst: 16. Sep 2020, 12:27
von feuerdrachin
Frage woher beziehst Du dein Geld? Dieses Annerkenntnis schützt Dich nicht. Kannst Du mit ihm vernünftig reden und kleine Raten Vereinbaren?
Re: Mietschulden
Verfasst: 17. Sep 2020, 09:15
von lilomojito
Bitten Sie jemanden um Hilfe, aber ich schlage vor, dass Sie diese Mietschuldanerkennung schnell unterschreiben.
Re: Mietschulden
Verfasst: 17. Sep 2020, 12:54
von Inso?
Bei Mietschulden stellt sich zunächst die Frage, wie hoch sind sie? Womit sind sie begründet? (also sind sie entstanden weil man z.B. einen Teil der Miete einbehalten hat, sind sie entstanden weil man von einer Nebenkosten Nachforderung entstanden oder sind sie entstanden weil man die Miete schlicht bezahlt hat/bezahlen konnte). Das bestimmt dann auch die gesetzlichen Möglichkeiten die der Vermieter hat.
Unabhängig davon sollte man, wenn man in der Wohnung bleiben will UNBEDINGT das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Um sicher zu gehen das der Vermieter dir trotz einem Schuldanerkenntnis (was bei berechtigen Schulden eigentlich nichts wirklich schlimmes ist), kann man in einem solchen Anerkenntnis auch wirksam vereinbaren das der Mietvertrag nicht wegen der anerkannten Schulden gekündigt werden darf - dazu wird man aber parallel wohl auch einen Ratenzahlungsplan vereinbaren müssen.
Ansonsten wende dich an die zuständigen Behörden und checke in wie weit du dort hilfsberechtigt bist.
Re: Mietschulden
Verfasst: 17. Sep 2020, 13:30
von caffery
Im Normalfall ist die darlehensweise Übernahme von Mietrückständen zur Vermeidung von Wohnungsverlust bei SGB II Empfängern eine sogenannte Soll-Leistung. Was anders als bei sog. Kann-Leistungen im Prinzip bedeutet, dass das Jobcenter in der Darlegungslast ist zu argumentieren warum genau diesem "Kunden" die Leistung eben nicht zustehen soll. (§ 22 Abs. 8 SGB II)
Das ist aber in der Praxis dennoch nicht ganz leicht durchzusetzen ohne dass man als Betroffener Unterstützung hat. Deswegen mein dringender Aufruf, sich zunächst eine solche zu suchen.