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Erbschaft vor Privatinsolvenz

Verfasst: 10. Sep 2020, 17:26
von eskepropo
Servus,

mich hat es jetzt durch Corona leider auch erwischt und ich konnte 2 Ratenkredite nicht mehr bedienen. Die Banken haben auch schon gekündigt und Fristen zur Rückzahlung gesetzt. Daher habe ich meine Zahlungsunfähigkeit angemeldet, es wurden bankenseits utopisch hohe Ratenrückzahlungen angeboten, was ich ablehnte und nun soll ich ein aussergerichtliches Angebot machen, jedoch mit ALLEN meinen Gläubigern, obwohl nur 2 Kredite geplatzt sind.

Gleichzeitig steht eine Zahlung aus einem Hausverkauf einer Erbschaft bevor, im Leben kommt ja manches ungünstig zusammen. Ich möchte nun gerne wissen, ob ich, solange noch kein gerichtliches Mahnverfahren o.ä. angelaufen ist, über die Erbschaft frei verfügen kann? Gezahlt wird sie auf ein Konto, welches keinem meiner Gläubiger bekannt ist. Ich möchte den Betrag gerne bei meiner Lebensgefährtin sichern und dann in einem Vergleich einsetzen. Darf ich das prinzipiell oder ist das Insolvenzverschleppung und wirkt sich später negativ aus?

Vielen Dank für euren Rat.

Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz

Verfasst: 10. Sep 2020, 17:55
von tidus82
Ich hab mir gerade echt viele Gedanken gemacht, was man dir antworten kann - komme jedoch immer wieder zu dem Schluss, dass das hier - über ein Forum - viel zu umfangreich sein würde, so dass ich dir wirklich nur ans Herz legen würde: Such dir eine kostenlose und karitative Schuldnerberatung in deiner Nähe auf. Geh mit denen alle Verträge etc. durch, erkläre was es mit dem Haus auf sich hat. Es wird sich sicher eine Lösung finden - aber hier ist das wirklich leider viel zu kompliziert, da wir hier auch nicht Details kennen (bzw. kennen können, selbst wenn du es wolltest). Die Schuldnerberatung wird dir keinen Kopf abreißen, im Gegenteil - bei einem Gläubiger wie einer Bank macht es mehr Eindruck, wenn Verhandlungen über eine Schuldnerberatung laufen. Insbesondere weil die Bank merkt, dass du dich drum kümmerst :-)

Ich wünsche dir von Herzen viel Erfolg!

Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz

Verfasst: 10. Sep 2020, 18:13
von Witwe Bolte
Ich kann mich tidus82 nur anschließen: Such Dir eine kostenlose, kompetente Schuldnerberatung - entscheiden muss Du danach eh allein, was Du tust, aber mit einer vorherigen Beratung ist die Entscheidung sicher leichter.

Aber kurz zu Deinen Fragen: "Insolvenzverschleppung" gibt es nicht bei Verbraucher-Insolvenzverfahren, nur bei GmbH usw, s.
https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverschleppung

I.d.R. muss ein Schuldner irgendwann im Verlauf der "Karriere" mal die "Eidesstattliche" ( ... Erklärung über die Vermögensverhältnisse) abgeben. Und darin gibt es diverse Punkte, s. hier:
https://www.forum-schuldnerberatung.de/ ... /ev_1_.pdf
hier das Merkblatt dazu
https://www.forum-schuldnerberatung.de/ ... ung_1_.pdf

Wenn man da nicht ehrlich antwortet (und das fliegt auf), kann es Ärger geben, da strafbar.

Aber Du willst Deine Erbschaft ja vermutlich dazu nutzen, Deine Schulden zu zahlen und nicht dazu, sie an Deinen Gläubigern vorbeizumanövrieren ...
deswegen nochmal: Lass Dich beraten!

AWO, Caritas, Diakonie - auch Kommunen bieten oft Beratungen an.
Und man kann hier nicht sagen: Was nichts kostet, taugt auch nix.
(Aber es sind auch nicht alle Caritativen wirklich kompetent ...)

Viel Glück bei der Suche!

Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz

Verfasst: 10. Sep 2020, 18:38
von eskepropo
Danke für eure Texte.

Das Geld vom Hausverkauf kommt laut Notar in den nächsten Tagen und ich weiß nicht, was ich tun soll. Einfach auf dem Konto liegen lassen, während jemand gegen mich vorgeht, ist mir zu heiß.

Jetzt liest man überall, vor der PI kann man mit seinem Geld machen was man will, dann lese ich irgendwo wieder, dass es eben doch nicht so einfach ist. -.-

Schuldnerberatung hat erst in einem Monat einen Termin, das halte ich nicht aus.

Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz

Verfasst: 10. Sep 2020, 20:55
von Witwe Bolte
Na ja ... so lange keiner einen vollstreckgaren Titel gegen Dich hat, kann auch keiner an Dein Konto.
Trotzdem ... ich würde es auch nicht einfach auf dem Konto liegen lassen.
Aber es könnte eben sein, dass Du irgendwann/irgendwem Auskunft geben mußt, wo das Geld geblieben ist z.B. wenn Du in den letzten vier Jahren was verschenkt hast, s. Punkt 28. der Vermögensauskunft.
Aber man kann natürlich auch notwendige Anschaffungen tätigen ...

Vertrag Dich mit Deiner Lebensgefährtin, kann man da nur raten.

Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz

Verfasst: 11. Sep 2020, 07:56
von caffery
eskepropo hat geschrieben: 10. Sep 2020, 18:38 Schuldnerberatung hat erst in einem Monat einen Termin, das halte ich nicht aus.
Ich weiß zwar natürlich nicht, wie das bei dir läuft aber bei uns würdest du zeitnah einen Termin kriegen wenn du so eine Geschichte erzählst. Vielleicht fragst du mal zärtlich nach, ob es in Anbetracht der Umstände nicht auch schneller ginge.

Ansonsten kann man das hier tatsächlich nicht auf den Schnelle und auf die Ferne beantworten. Es gibt verschiedenes zu beachten. Auf der einen Seite das bereits relativ weite Feld der Anfechtungen und dann ggf noch das, was Mrs Rob bereits ansprach - so Dinge in Richtung Vermögensverschwendung wenn das Geld auf einmal "weg" wäre.

Ach und - mal so zum Gesamtverständnis. Dieser Satz hier:
eskepropo hat geschrieben: 10. Sep 2020, 17:26 nun soll ich ein aussergerichtliches Angebot machen, jedoch mit ALLEN meinen Gläubigern, obwohl nur 2 Kredite geplatzt sind.
klingt für mich im Subtext ein wenig danach, dass es noch weitere Kredite als die beiden kürzlich geplatzen geben könnte die Du aber aktuell noch weiter bedienst. Stimmt das oder habe ich das falsch interpretiert?

Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz

Verfasst: 11. Sep 2020, 12:19
von eskepropo
Ja, das stimmt. Ich habe weitere Kredite, die ich normal bediene. Lediglich 2 sind geplatzt...

Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz

Verfasst: 11. Sep 2020, 12:31
von caffery
Dann wird das so wie du dir das gedacht hast ohnehin nichts.

Man kann sich nicht zwei Gläubiger raussuchen, denen die Zahlungsunfähigkeit erklären und mit denen "Insolvenz machen" während man z.b. drei andere lustig weiter bedient. Das ist so einfach nicht im Sinne des Erfinders. Vor diesem Hintergrund werden die sich auch auf keinerlei außergerichtliche Verhandlungen mit dir einlassen.

Ein bisschen Insolvenz ist wie ein bisschen schwanger;)

Das haben dir die beiden Geplatzten ja auch bereits so mitgeteilt in dem sie einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit ALLEN Gläubigern verlangten.

Das ist aber ein Grund mehr, dass du dich schnellstens vor Ort in kompetente Hände begeben solltest. So eine Konstellation kann man nicht ansatzweise sinnvoll in einem Forum beraten.

Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz

Verfasst: 11. Sep 2020, 13:30
von Peter68
Man könnte ja auch das Geld aus dem Hausverkauf nehmen und die Schulden bezahlen.
Ich weiß das ist ein gewagter Vorschlag.

Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz

Verfasst: 11. Sep 2020, 16:20
von tidus82
Peter68 hat geschrieben: 11. Sep 2020, 13:30 Man könnte ja auch das Geld aus dem Hausverkauf nehmen und die Schulden bezahlen.
Ich weiß das ist ein gewagter Vorschlag.
Ich vermute dass das nicht reichen wird - sonst wäre das ganze ja tatsächlich kein Problem - aber wenn der TE noch ein paar mehr Kreditverträge am Laufen hat, dann könnte ich mir vorstellen, dass es sich dabei nicht um Kredite für ein Handy handelt.