Seite 1 von 1

Abfindung für Vergleich nutzen?

Verfasst: 4. Sep 2020, 09:54
von Der_H
Bei vielen Arbeitgebern werden ja grade Sozialpläne mit Abfindungsregelungen ausgehandelt. So auch leider bei meinem...
Da ich in meinem jetztigen Job nicht glücklich bin, selle ich mir die frage, ob man nicht die Abfindung sinnvoll zur Schuldenbereinigung mittels Vergleich nutzen kann?


Bei meinem jetzigen Arbeitgeber wird es in Zukunft weniger Gehalt geben und bei einem neuen würde ich mit meiner Ausbildung vorraussichtlich anfangs auch nur geringfügig über meiner Pfändungsfreigerenze von 1869€ liegen...


Auf 80000€ Schulden würden dann ca 50000€ nettoabfindung kommen.
Es liegen beim Arbeitgeber schon Gehaltspfändungen in höhe von ca 67000€ vor. Wobei der erstrangige Gläubiger alleine schon rund 40000€ beansprucht.

Re: Abfindung für Vergleich nutzen?

Verfasst: 4. Sep 2020, 11:14
von imker
1. Wenn da schon Lohn gepfändet ist, dass ist auch die Abfindung betroffen.
2. Wie man sich dagegen wehrt, ist nicht einfach undmE mit unklarem Ergebnis für Dich.
3. Warum nicht jetzt in ein Insolvenzverfahren, dann geht da das Geld hin und ab 1.10. mit drei Jahren...oder läuft schon ein Insolvezverfahren

Re: Abfindung für Vergleich nutzen?

Verfasst: 4. Sep 2020, 12:48
von Der_H
imker hat geschrieben: 4. Sep 2020, 11:14 1. Wenn da schon Lohn gepfändet ist, dass ist auch die Abfindung betroffen.

Schade :(
Da ja einige Gläbiger expezit die zukünftige Abfindung pfänden, hatte ich gedacht, dass es da noch irgendwie hoffnung gibt.
imker hat geschrieben: 4. Sep 2020, 11:14 2. Wie man sich dagegen wehrt, ist nicht einfach undmE mit unklarem Ergebnis für Dich.
Wie sicher ist denn wenigstens eine teilweise freigabe für den Lebensunterhalt und Unterhaltszahlung während der Jobsuche? Ich habe ja mit einer dreimonatigen sperre wegen der Kündigung beim arbeitsamt zu rechnen... Zusätzlich kommt da wohl noch ne sperre dazu, weil ich vor dem Ende meiner 6 monatigen Kündigungsfrist gehe.
imker hat geschrieben: 4. Sep 2020, 11:14.
3. Warum nicht jetzt in ein Insolvenzverfahren, dann geht da das Geld hin und ab 1.10. mit drei Jahren...oder läuft schon ein Insolvezverfahren
Ich muss mich noch 1 Jahr gedulden, wegen eines möglichen Versagungsantrags.
Der Gläubiger hätte sich bei einer Nettoabfindung von mind. 56000€ allerdings schon erledigt...

Re: Abfindung für Vergleich nutzen?

Verfasst: 4. Sep 2020, 13:28
von imker
zu 2.
Mit dem AG Freistellung für mindestens ein Jahr und Beendigung des AV nur bei vorherigem Job-Finden vereinbaren; Gehalt läuft dann weiter und Job finden, wenn die Wartezeit rum ist

Re: Abfindung für Vergleich nutzen?

Verfasst: 4. Sep 2020, 15:03
von Der_H
imker hat geschrieben: 4. Sep 2020, 13:28 Mit dem AG Freistellung für mindestens ein Jahr und Beendigung des AV nur bei vorherigem Job-Finden vereinbaren
Also du meinst, statt ner Abfindung eine unwiderrufliche bezahlte Freistellung für mindestens ein Jahr vereinbaren?
Und sollte ich einen 7 Monaten einen neuen Job bekommen haben, dann wird das freigestellte Arbeitsverhältnis beendet?

Warum mindestens 1Jahr? Hat das einen Grund?

Re: Abfindung für Vergleich nutzen?

Verfasst: 4. Sep 2020, 22:02
von imker
Grund: Damit das Geld in die Schuldentilgung innerhalb eines Insolvenzverfahrens für alle Gläubiger fließt und nicht nur einen Gläubiger glücklich macht - das Jahr habe ich für richtig gehalten, weil dann die von Dir genannte Frist abgelaufen ist.
Wenn 50 TEUR netto als Abfindung im Raum stehen, sollte doch nach Ablauf der Wartezeit noch etwas für die Verfahrenskosten und Gläubiger verbleiben und ein Insolvenzplan oder der gerichtliche SBP wird dadurch attraktiver...aber beim AUSZAHLEN wird es wohl fast ausschließlich einem Gläubiger zugute kommen - das macht nur Sinn, wenn das der ist, von dem der Versagungsantrag zu erwarten ist - der wäre damit dann ja "weg" und der Antrag könnte ab 1. Oktober mit einer kurzen Laufzeit zur RSB führen.
Aber ich habe Deinen Fall wirklich nicht in allen Facetten abrufbar im Kopf.

Re: Abfindung für Vergleich nutzen?

Verfasst: 5. Sep 2020, 10:16
von Der_H
imker hat geschrieben: 4. Sep 2020, 22:02 Grund: Damit das Geld in die Schuldentilgung innerhalb eines Insolvenzverfahrens für alle Gläubiger fließt und nicht nur einen Gläubiger glücklich macht - das Jahr habe ich für richtig gehalten, weil dann die von Dir genannte Frist abgelaufen ist.
Einen späteren auszahlungstermin für die Abfindung kann ich ja sowieso vereinbaren.

Ich würde ja eh erst im ersten Quartal 21 aus dem Unternehmen ausscheiden. Und ob die mir die Abfindung erst zum zum Oktober oder November auszahlen, kann ich wahrscheinlich frei vereinbaren....

Könnte man das so nicht sogar für einen außergerichtlichen Vergleich nutzen?

Allerdings gehe ich von 3 oder 4 Monaten ohne Job aus. Das muss ich natürlich irgendwie überbrücken. Da müsste man dann irgendwie ne bezahlte Freistellung raushauen...

imker hat geschrieben: 4. Sep 2020, 22:02 aber beim AUSZAHLEN wird es wohl fast ausschließlich einem Gläubiger zugute kommen - das macht nur Sinn, wenn das der ist, von dem der Versagungsantrag zu erwarten ist - der wäre damit dann ja "weg" und der Antrag könnte ab 1. Oktober mit einer kurzen Laufzeit zur RSB führen.
Da müsste man ja dann noch die Rückschlagsperre? noch im Hinterkopf haben? Oder bringe ich da was durcheinander wieviele Monate waren das?

Ich werde in den nächsten 1-2 Monaten die genaue Abfindungssumme wissen... vielleicht ist der Versagungsgläubiger ja abgedeckt.

Allerdings komme ich dann aufs gleiche hinaus. Ich muss die Jobsuche finanziell abdecken...

Re: Abfindung für Vergleich nutzen?

Verfasst: 5. Sep 2020, 12:07
von caffery
Der_H hat geschrieben: 5. Sep 2020, 10:16
Könnte man das so nicht sogar für einen außergerichtlichen Vergleich nutzen?
Ich wüsste keinen (legalen) Weg, wie Du bei dem dargestellten Szenario (wie ich es verstanden habe) eine Abfindung dieses Arbeitgebers für eine außergerichtliche Schuldenregulierung nutzen könntest.
Dafür müssten ja zuvor irgendwie die Pfändungen entschärft werden oder das Geld an denen vorbeigewuchtet.

Ich sehe hier auch nur: Auszahlen ohne InsO - dann gehts nach der Rangfolge/dem Windhundprinzip und danach wärst Du immernoch überschuldet.
Oder vorher InsO, dann Abfindung - dann ist Happy-Dollar-Zahltag für den Insolvenzverwalter - der Betrag kommt aber ansonsten zumindest allen zugute und am Ende kommt dann wenigstens eine Restschuldbefreiung.
Der_H hat geschrieben: 5. Sep 2020, 10:16 Allerdings gehe ich von 3 oder 4 Monaten ohne Job aus. Das muss ich natürlich irgendwie überbrücken. Da müsste man dann irgendwie ne bezahlte Freistellung raushauen...
Das liefe unabhängig von einem Insolvenzverfahren über § 850i ZPO und wäre entsprechend eine Einzelfallentscheidung "nach freier Schätzung des Gerichts" - es wäre aber auch davon abhängig wie Deine Situation im Vollstreckungsschutzantrag dargelegt werden würde.

Soweit ich weiß, ist 6 Monate Überbrückung so Pi mal Daumen die Richtgröße an der sich Gerichte im Normalfall bei sowas gerne orientieren.
Der_H hat geschrieben: 5. Sep 2020, 10:16 Da müsste man ja dann noch die Rückschlagsperre? noch im Hinterkopf haben? Oder bringe ich da was durcheinander wieviele Monate waren das?
3 Monate - § 88 InsO
Der_H hat geschrieben: 5. Sep 2020, 10:16 Allerdings komme ich dann aufs gleiche hinaus. Ich muss die Jobsuche finanziell abdecken...
Wie gesagt- § 850i ZPO.

Re: Abfindung für Vergleich nutzen?

Verfasst: 5. Sep 2020, 15:58
von Der_H
caffery hat geschrieben: 5. Sep 2020, 12:07 Ich wüsste keinen (legalen) Weg, wie Du bei dem dargestellten Szenario (wie ich es verstanden habe) eine Abfindung dieses Arbeitgebers für eine außergerichtliche Schuldenregulierung nutzen könntest.
Es sollte zumindest nicht illegal sein. ;)

Bei Auszahlung ohne Inso sollte soviel bei rumkommen, dass ich möglichst alle Schulden bezahlt habe.
Das müsste allersdings aufgrund unserer Einkommenssteuersätze eine sehr sehr sehr hohe Abfindung werden...
Sechsstellig wird aufgrund der wirtschaftlichen Lage eher schwer.

caffery hat geschrieben: 5. Sep 2020, 12:07 Der_H hat geschrieben: ↑5. Sep 2020, 10:16
Allerdings gehe ich von 3 oder 4 Monaten ohne Job aus. Das muss ich natürlich irgendwie überbrücken. Da müsste man dann irgendwie ne bezahlte Freistellung raushauen...

Das liefe unabhängig von einem Insolvenzverfahren über § 850i ZPO und wäre entsprechend eine Einzelfallentscheidung "nach freier Schätzung des Gerichts" - es wäre aber auch davon abhängig wie Deine Situation im Vollstreckungsschutzantrag dargelegt werden würde.
Ich meinete, dass ich z.B. zum einen Aufhebungsvertrag zum 30.06.2021 abschließe und bis dahin von der Arbeit bei voller Bezahlung freigestellt werde.
Dann ist das doch ganz nomaler Arbeitslohn so als wenn ich Urlaub hätte... Oder nicht?

Die Abfindung sollen die mir dann zu Oktober 21 auszahlen und den Insolvenzantrag stelle ich ende September 21.

Dann wird kein Gläubiger benachteiligt, der Insolvenzverwalter hat dann seinen "Happy-Dollar-Zahltag" und ich bekomme meine Restschuldbefreiung am ende.