Bescheidene Frage Kontopfändung

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BiBo90
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Re: Bescheidene Frage Kontopfändung

Beitrag von BiBo90 »

Ok, danke für den Tip. Werd mir das mal durch den Kopf gehen lassen, fakt ist auch dass ich erstmal bis Ende April krank bin und ab Mai arbeitslos, da lieg ich dann sowieso unter dem Freibetrag mit dem ALG. Hoffe zwar dass ich schnellstmöglich auch wieder Arbeit finde.
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caffery
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Re: Bescheidene Frage Kontopfändung

Beitrag von caffery »

Das tut mir leid - ich drücke dir die Daumen, dass du schnell wieder Arbeit findest.

Aber um der Sache auch etwas positives abzugewinnen: So ein ALG-Bescheid hat sich bei Verhandlungen mit Inkassogläubigern als brauchbare Argumentationshilfe herausgestellt.

Abgesehen davon, sollte durch die nun erstmal (hoffentlich vorübergehenden) geringeren Kontoverfügungen sukzessive dein gesperrtes Geld freigegeben werden.
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BiBo90
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Re: Bescheidene Frage Kontopfändung

Beitrag von BiBo90 »

Danke, ok. Jetzt bin ich wieder etwas schlauer..
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BiBo90
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Re: Bescheidene Frage Kontopfändung

Beitrag von BiBo90 »

Hallo,
ich mal wieder. Ich bin ja derzeit auf neuer Arbeitsuche. Da ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bin, habe ich Fahrtkosten zu tragen.

Angenommen, meine Fahrkarte kostet mich ca. 150-200 €, da ich einen Arbeitsplatz ca. 50 km von meinem Wohnort entfernt gefunden habe. Kann ich dadurch meine Pfändungsfreigänze erhöhen lassen?

Lg
BiBo90
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caffery
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Re: Bescheidene Frage Kontopfändung

Beitrag von caffery »

Ja, sowas geht über einen Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 850f ZPO.

Die anerkannten Summen unterscheiden sich aber regional ein wenig. Meines Wissens variiert die Höhe der zumutbaren Kilometer so zwischen 20 und 30 pro Strecke. Alles darüber hinaus sollte mit 30 Cent pro Kilometer zu deinen Gunsten zu Buche schlagen.
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BiBo90
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Re: Bescheidene Frage Kontopfändung

Beitrag von BiBo90 »

Hallo,
danke für die Info. Wie läuft dann sowas ab?

Wo muss ich da einen Antrag stellen?

LG
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Bescheidene Frage Kontopfändung

Beitrag von caffery »

Beim Vollstreckungsgericht dem der Pfändungsbeschluss zugestellt wurde (Wohnort) - bei öffentlichen Gläubigern bei diesen selbst.

Da dein Gläubiger kein Öffentlicher ist - beim Vollstreckungsgericht Deines Wohnortes.

Es empfielt sich hier aus meiner Sicht für eine solche Antragstellung persönlich bei dem Gericht (samt der entsprechenden Unterlagen) einzurücken.
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BiBo90
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Re: Bescheidene Frage Kontopfändung

Beitrag von BiBo90 »

Welche Unterlagen meinst du jetzt genau? Ich hab ja wegen der Geschichte auch eine VA abgeben müssen. Also könnte ich auch direkt zum OGV der mir die VA abgenommen hat?
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caffery
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Re: Bescheidene Frage Kontopfändung

Beitrag von caffery »

BiBo90 hat geschrieben: 17. Mär 2019, 16:06 Welche Unterlagen meinst du jetzt genau?
Na die Zettel aus denen der Zusammenhang hervorgeht weswegen du den Antrag stellen willst. Also in dem Falle wohl einen Zettel aus dem hervorgeht wo du arbeitest und wie oft. Auch der Pfändungsbeschluss selbst wäre natürlich notwendig.
BiBo90 hat geschrieben: 17. Mär 2019, 16:06 Ich hab ja wegen der Geschichte auch eine VA abgeben müssen. Also könnte ich auch direkt zum OGV der mir die VA abgenommen hat?
Nein, den Antrag stellst Du...

caffery hat geschrieben: 17. Mär 2019, 16:02 beim Vollstreckungsgericht Deines Wohnortes.
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BiBo90
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Re: Bescheidene Frage Kontopfändung

Beitrag von BiBo90 »

...alles klar, danke ich verstehe.
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