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Steuererklärungspflicht wegen Pfändung??

Verfasst: 27. Aug 2020, 12:13
von koeterplage
Hallo liebes Forum,

einer meiner Gläubiger hat beim für mich zuständigen Finanzamt für eventuelle Rückerstattungen aus 2019 einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt.

Jetzt habe ich von diesem Gläubiger ein Schreiben bekommen, in dem er schreibt:
Aufgrund des erwirkten Pfändungsbeschlusses sind sie gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben.
Ist das so richtig?? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Laut Finanzamt bin ich nicht zur Abgabe verpflichtet (aus Sterlicher Sicht) ich habe LSK 1 und bin ganz normal in einem Angestelltenverhältnis.
In der Insolzenz bin ich auch nicht, dazu wurde und wird auch nichts beantragt.

Danke

Re: Steuererklärungspflicht wegen Pfändung??

Verfasst: 27. Aug 2020, 12:16
von gurami
Ich frage mich grade welchen Vorteil Du hast wenn Du die Erklärung nicht abgibst.

Re: Steuererklärungspflicht wegen Pfändung??

Verfasst: 27. Aug 2020, 13:24
von Der_H
gurami hat geschrieben: 27. Aug 2020, 12:16 Ich frage mich grade welchen Vorteil Du hast wenn Du die Erklärung nicht abgibst.
Weniger Arbeit... Ich glaube nicht, dass koeterplage als Arbeitnehmer was nachzahlen müsste. Also würde das Geld dann nur die Schulden reduzieren.

Es gibt mittlerweile auch die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer... kann man online über Elster abgeben.
Spätestens wenn du mal Kurzarbeitergeld, ALG oder Krankengeld bekommen hast, dann musst du eine Steuererklärung abgeben.

Re: Steuererklärungspflicht wegen Pfändung??

Verfasst: 27. Aug 2020, 16:28
von koeterplage
gurami hat geschrieben: 27. Aug 2020, 12:16 Ich frage mich grade welchen Vorteil Du hast wenn Du die Erklärung nicht abgibst.
Darum ging es zwar nicht, aber:
Laut einem entsprechenden Steuererklärungsprogram, hätte ich ca. 25€ wieder bekommen, hätte aber 35€ dafür zahlen müssen um die Erklärung über die Software auszudrucken bzw. direkt abzugeben.

Die eigentliche Frage war ja, ob ich zur Abgabe, aufgrund der Pfändung, verpflichtet bin.
Steuerrechtlich bin ich dazu nicht verpflichtet, ansonsten kenne ich nur Situationen, die zur Abgabe verfplichten würden, wenn man im Insolvenzverfahren ist. Bzw. wäre dann der Inso-verwalter dazu verpflichtet und der Schuldner hätte eine Mitwirkungspflicht.
Das trifft auf mich aber nicht zu.

Re: Steuererklärungspflicht wegen Pfändung??

Verfasst: 27. Aug 2020, 18:26
von caffery
koeterplage hat geschrieben: 27. Aug 2020, 16:28 Die eigentliche Frage war ja, ob ich zur Abgabe, aufgrund der Pfändung, verpflichtet bin.
Ich meine indirekt ja. Dumpf erinnere ich mich davon mal gehört zu haben. Der Gläubiger kann auf Herausgabe der notwendigen Unterlagen zur Erstellung durch einen Dritten klagen - ich meine mit § 836 Abs. 3 ZPO (?) - irgendwie sowas. Das geht (so meine ich mich zu erinenrn) auf ein altes BGH Urteil zurück.

Wie gesagt: Ich habe das vor Jahren mal auf ner Fortbildung gehört und kann mich dumpf dran erinnern. In der Praxis ist es mir aber noch nie untergekommen und fünf Minuten googeln haben mir jetzt kein Glück gebracht. Wenn ich später nochmal mehr Zeit habe, suche ich nochmal intensiver... oder jemand anderes kommt mir zuvor;)

Ganz grundsätzlich verstehe ich aber auch nicht, warum man sich weigern sollte sie abzugeben.
... und wer 35 Euro zahlen "muss" um eine normale Steuerrklärung über irgendein Programm auszudrucken der ist (sorry!) irgendwie auch selbst Schuld.

Wie man eine vereinfachte Steuererklärung erstellt, kann man ja nun wirklich in jedem Mickey-Maus Heft nachlesen.

Re: Steuererklärungspflicht wegen Pfändung??

Verfasst: 27. Aug 2020, 18:33
von Der_H
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die dich zwingen können...
Vielleicht lieg ich auch falsch, und es gibt dazu schon ein Urteil. (Das wissen dann aber eher die Profis😉)

Re: Steuererklärungspflicht wegen Pfändung??

Verfasst: 27. Aug 2020, 18:50
von Der_H
Über Elster wird das auch Punkt für Punkt abgefragt.
Das ist mittlerweile viel benutzerfreundlicher geworden!
Und das ist fast kostenlos... (Kostet nur ein bisschen Lebenszeit)
caffery hat geschrieben: 27. Aug 2020, 18:26 Ganz grundsätzlich verstehe ich aber auch nicht, warum man sich weigern sollte sie abzugeben.
... und wer 35 Euro zahlen "muss" um eine normale Steuerrklärung über irgendein Programm auszudrucken der ist (sorry!) irgendwie auch selbst Schuld.
Ich kenne aber auch ganz viele Leute, die da Angst vor haben. Selbst einige Ingenieure...
Naja, viele von denen wissen ja nichtmal was die Zahlen auf der Lohnabrechnung bedeuten. Die würden nichtmal merken, wenn die jeden Monat 100€ zuwenig bekommen würden

Re: Steuererklärungspflicht wegen Pfändung??

Verfasst: 28. Aug 2020, 08:43
von Witwe Bolte
hier nach scheint es für den Schuldner keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung zu geben
(wenn empfohlen wird, der Gläubiger solle den Schuldner zur Abgabe 'motivieren' ... ), siehe:
https://www.iww.de/ve/archiv/steuerpfae ... sen-f42585

Re: Steuererklärungspflicht wegen Pfändung??

Verfasst: 28. Aug 2020, 09:53
von caffery
Die entsprechende Gebrauchsanweisung des äußerst gläubigerfreundlichen IWW ist deutlich optimistischer geworden nachdem der BGH in 2004 zu dem Thema geurteilt hat. Dein verlinkter Text ist von vor dem Urteil.

https://www.iww.de/ve/archiv/vollstreck ... rch-f42942

Ich habe das in der Praxis aber wie gesagt noch nie erlebt. Das spricht entweder dafür, dass diese Praxis ziemlich wenig verbreitet ist, sie so nicht mehr funktioniert oder es praktisch an irgendeiner Stelle hakt.
Da ich da Null Erfahrungen mit habe - keine Ahnung echt.

Re: Steuererklärungspflicht wegen Pfändung??

Verfasst: 28. Aug 2020, 10:52
von Witwe Bolte
caffery hat geschrieben: 28. Aug 2020, 09:53 ... äußerst gläubigerfreundlichen IWW ...
Ja, ist klar - aber kann ja nicht schaden, sich auch dort zu informieren.

Dann klingt es ja jetzt so, als ob die aktuelle Aufforderung des Gläubigers an 'koeterplage' zur Abgabe der Steuererklärung durchaus vollstreckt werden könne - aber WIE soll das ablaufen?
Bußgeld/Geldstrafe, wenn der Schulder dem nicht nachkommt?

Na, mal sehen, ob 'koeterplage' sich noch einmal meldet ...

Früher war es ja mal so, dass man auch einfach das Formular des FA unterschreiben konnte (Kopfteil mit persönlichen Daten natürlich ausgefüllt - sonst aber nichts ) und beim FA abgeben, fertig ist die "Steuererklärung".
Heute gibt es ja die Pflicht zur digitalen Abgabe, jedenfalls für Selbständige, Papier möchte das FA im Regelfall ja nicht mehr haben.