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Freigabe von unpfändbaren Lohnanteilen

Verfasst: 26. Aug 2020, 17:16
von Der_H
Ich hab mal wieder einen neuen PfÜB bekommen.

Muss ich in dem neuen Freigabeantrag den vorherigen Gläubiger nochmal angeben? Für den ist ja schon ein Beschluss erlassen worden.

Der vorhergehende Beschluss wird doch nicht ungültig...
Oder doch?

Re: Freigabe von unpfändbaren Lohnanteilen

Verfasst: 27. Aug 2020, 19:36
von Der_H
Ich hab jetzt den alten PfÜB zur Sicherheit mit angegeben.
Hoffentlich verzögert sich dadurch die Bearbeitung nicht so extrem.