Freigabe von unpfändbaren Lohnanteilen
Verfasst: 26. Aug 2020, 17:16
Ich hab mal wieder einen neuen PfÜB bekommen.
Muss ich in dem neuen Freigabeantrag den vorherigen Gläubiger nochmal angeben? Für den ist ja schon ein Beschluss erlassen worden.
Der vorhergehende Beschluss wird doch nicht ungültig...
Oder doch?
Muss ich in dem neuen Freigabeantrag den vorherigen Gläubiger nochmal angeben? Für den ist ja schon ein Beschluss erlassen worden.
Der vorhergehende Beschluss wird doch nicht ungültig...
Oder doch?