Freigabe von unpfändbaren Lohnanteilen

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Der_H
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Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Freigabe von unpfändbaren Lohnanteilen

Beitrag von Der_H »

Ich hab mal wieder einen neuen PfÜB bekommen.

Muss ich in dem neuen Freigabeantrag den vorherigen Gläubiger nochmal angeben? Für den ist ja schon ein Beschluss erlassen worden.

Der vorhergehende Beschluss wird doch nicht ungültig...
Oder doch?
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Freigabe von unpfändbaren Lohnanteilen

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Hi Der_H,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Freigabe von unpfändbaren Lohnanteilen" geschaut?
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Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Re: Freigabe von unpfändbaren Lohnanteilen

Beitrag von Der_H »

Ich hab jetzt den alten PfÜB zur Sicherheit mit angegeben.
Hoffentlich verzögert sich dadurch die Bearbeitung nicht so extrem.
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