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P-Konto und Überzahlungen ?

Verfasst: 21. Aug 2020, 21:09
von Invictus
Ein freundliches Hallo ins Forum :-)

Bisher war ich nur stiller Mitleser, habe jedoch keine Antwort auf meine Frage finden können:

Ich habe ein P-Konto, aufgrund von Verbindlichkeiten ggü. der Finanzbehörden wird bei meinem AG gepfändet und es gibt ein Pfändungsbeschluss auf dem P-Konto. Soweit - so ungut ....

Von meinem Gehalt wird bereits alles über der Pfändungsfreigrenze bei meinem AG weggepfändet. Aber es ergibt sich manchmal folgende Konstellation auf meinem P-Konto, dass ich z.B. eine Gutschrift des Stromversorgers bekomme (wegen Stromsparsamkeit) oder online bestellte Waren bezahlt habe, diese aber wieder zurück gebe wegen Nichtgefallen oder Gebrauch. Diese Gutschriften werden von der Bank nicht meinem Konto gutgeschrieben, sondern an die Finanzbehörde abgeführt. Stehe ich da auf dem Schlauch? Ich verstehe das nicht. Was auf meinem Konto von meinem Gehalt landet ist doch bereits innerhalb der Pfändungsfreigrenze. Von dieser Pfändungsfreigrenze versuche ich noch zu leben und begleiche den Strom, kaufe ein, etc. Erhalte ich nun eine Gutschrift, ist dies lediglich eine Erstattung über einen Warenumtausch von meinem Konto, dass sich innerhalb der Freigrenze bewegt. Nur zeitverzögert wegen der Bearbeitungszeit. D.h. es wird doppelt gepfändet.

Ich hatte schon versucht mit der Bank zu reden, aber angeblich "macht der Computer das" und sie hätten keinen EInfluss darauf.

Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Verfasst: 21. Aug 2020, 21:15
von caffery
Invictus hat geschrieben: 21. Aug 2020, 21:09
Von meinem Gehalt wird bereits alles über der Pfändungsfreigrenze bei meinem AG weggepfändet. Aber es ergibt sich manchmal folgende Konstellation auf meinem P-Konto, dass ich z.B. eine Gutschrift des Stromversorgers bekomme (wegen Stromsparsamkeit) oder online bestellte Waren bezahlt habe, diese aber wieder zurück gebe wegen Nichtgefallen oder Gebrauch. Diese Gutschriften werden von der Bank nicht meinem Konto gutgeschrieben, sondern an die Finanzbehörde abgeführt.
Das ist im Prinzip alles auch genauso gedacht. Ehrlich gesagt bin ich auch ein wenig überrascht, dass Du scheinbar der Meinung bist, dass Dir die genannten Gelder bei der dagestellten Konstellation zustehen würden.

Du solltest darauf achten, dass möglichst kein Geld auf Dein Konto kommt, welches nicht Dein (bereits an der Quelle gepfändetes) Einkommen ist.

Wenn Du wenig Strom verbrauchst, solltest Du lieber Deine Abschläge runtersetzen lassen oder Dir die jährliche Erstattung irgendwie anders zukommen lassen.

Auch Rückgaben von Warenlieferungen und entsprechende Erstattungen auf Dein Konto solltest Du vermeiden. Das nagt alles am Freibetrag.

PS: Ich gehe mal davon aus, dass bereits ein Schutzantrag an die Finanzbehörde wegen der Doppelpfändung gestellt wurde...

Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Verfasst: 21. Aug 2020, 21:23
von Käsebrot
Ein freundliches Hallo zurück!

So ganz richtig ist das nicht mit der „doppelten Pfändung“. Aus deinen Perspektive hast du das Geld zwar nicht ausgegeben, aus Sicht des Gläubigers bzw. der Bank indes handelt es sich um Mehreinnahmen, die dir nicht zustehen.

Die Bank unterscheidet nicht zwischen Arbeitseinkommen oder einer Erstattung von amazon. Das sind alles Gutschriften, die bis zu einer bestimmten Höhe für den Gläubiger uninteressant sind. Wird die Summe dieser Gutschriften überschritten, steht dir das Geld nicht mehr zu. Punkt.

Strom dürfte ja eh nur einmal im Jahr kommen und bei allem anderen, wo die Gefahr besteht, dass du eine Erstattung bekommst, wäre es ratsam, entweder auf eine andere Zahlungsweise umzustellen oder es gar nicht erst so weit kommen zu lassen.

Edit: Caffery war nen Ticken schneller...

Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Verfasst: 21. Aug 2020, 21:49
von Invictus
Hallo, danke für die Antworten. Hatte ich wohl den falschen Gedankengang. Obwohl ich es ungerecht finde..... aber okay.

Beim FA wurde um Aufhebung des Pfändungsbeschlusses bei der Bank gebeten, Briefporto hätte ich mir sparen können. Wurde rundweg abgelehnt. Strom- Wasser- Gasabschläge lasse ich runtersetzen. Mit Online-Käufen muss ich schauen.

LG

Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Verfasst: 21. Aug 2020, 22:34
von Witwe Bolte
Hast Du den letzten Satz von caffery gelesen - und verstanden?

Auf dem P-Konto hast Du einen Grundfreibetrag von derzeit 1.178,59 Euro/Monat.
Wenn Du mehr verdienst, dann steht Dir auch ein Anteil von dem Mehrverdienst zu.
Wenn beim AG bereits eine Lohnpfändung vorliegt, dann überweist er Dir ja bereits nur den nicht-pfändbaren Teil Deines Lohns/Gehaltes.
Die Bank wird Dich aber nur über den Grundfreibetrag verfügen lassen.

Wenn diese Konstellation bei Dir zutrifft, dann musst Du beim Finanzamt einen 'Freigabebeschluß' erwirken, Stichwort: Doppelpfändung.

Viel Glück!

Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Verfasst: 22. Aug 2020, 09:53
von Invictus
@MrsRob
Danke für die Info. Ja einen Schutzanztrag habe ich (mehrfach) gestellt, wurde abgelehnt. Ich komme gegen die Beamten-Taliban nicht an. Mit dem FA habe ich gesprochen, Tenor ist, sie wollen nicht mehr als das was die Pfändungsfreigrenze hergibt. Dies wird bereits bei meinem AG gepfändet und ist somit ausgeschöpft.

Kauf ich nun bspw. etwas online, zahle ich dies aus dem gepfändeten Gehalt. Z.B. ein Paaar Schuhe 30 Euro, wird abgebucht und ergo reduziert sich mein Guthaben um jene 30 Euro. Nun lasse ich diese Schuhe zurückgehen und der Betrag wird erstattet. Und genau jene 30 Euro wird an die BK abgeführt. Gleichfalls könnte ich die Treter auch wegwerfen. Daher meine Vorstellung der "Doppelpfändung", bereits vollumfänglich gepfändet beim AG, und zusätzlich Beträge die von der Bank abgeführt werden, die aber aus gepfändeten Gehalt herrühren.

Dabei ist es so, dass außer meinem Gehalt keine positiven Umsätze (außer den genannten) auf dem P-Konto gebucht werden.

Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Verfasst: 22. Aug 2020, 10:00
von caffery
Invictus hat geschrieben: 22. Aug 2020, 09:53
Danke für die Info. Ja einen Schutzanztrag habe ich (mehrfach) gestellt, wurde abgelehnt. Ich komme gegen die Beamten-Taliban nicht an.
Nein, das hast Du sehr wahrscheinlich nicht. Du hast denen gesagt, sie sollen die Kontopfändung beenden. Das ist natürlich Unsinn und die Ablehnung von sowas hat nichts mit Taliban zu tun.. Du musst einen Antrag auf VOllstreckungsschutz stellen.

Invictus hat geschrieben: 22. Aug 2020, 09:53 Kauf ich nun bspw. etwas online, zahle ich dies aus dem gepfändeten Gehalt. Z.B. ein Paaar Schuhe 30 Euro, wird abgebucht und ergo reduziert sich mein Guthaben um jene 30 Euro. Nun lasse ich diese Schuhe zurückgehen und der Betrag wird erstattet. Und genau jene 30 Euro wird an die BK abgeführt. Gleichfalls könnte ich die Treter auch wegwerfen. Daher meine Vorstellung der "Doppelpfändung", bereits vollumfänglich gepfändet beim AG, und zusätzlich Beträge die von der Bank abgeführt werden, die aber aus gepfändeten Gehalt herrühren.

Dabei ist es so, dass außer meinem Gehalt keine positiven Umsätze (außer den genannten) auf dem P-Konto gebucht werden.
Das hatten wir schon. Das ist nicht zu ändern, weil es so gewollt ist. Du solltest daher (wie gesagt) nur noch Dinge bestelllen, die Du auch behalten möchtest.

Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Verfasst: 22. Aug 2020, 10:31
von Käsebrot
Invictus hat geschrieben: 21. Aug 2020, 21:49 Hallo, danke für die Antworten. Hatte ich wohl den falschen Gedankengang. Obwohl ich es ungerecht finde..... aber okay.
Was ist daran ungerecht? Du darfst dein Geld im Zuge der Pfändung eben nur einmal ausgeben. Taucht es ein zweites Mal auf, hast du - zumindest rein rechnerisch - mehr als dir durch den Freibetrag zusteht. Das ist so gewollt und du bist auch nicht der erste, der vor diesem Problem steht. Letztlich liegt es jetzt an dir, ob du deinen Konsum anpasst oder weiterhin das FA zusätzlich aus deinem Freibetrag bedienst.

Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Verfasst: 22. Aug 2020, 11:05
von tidus82
Wie bereits geschrieben sind alle Geldeingänge (egal woher), auch wenn es Erstattungen sind, deinem Freibetrag zuzurechnen. Genauso würde eine Erstattung deines Stromanbieters (weil du aus deinem pfändungsfreiem Betrag zu viel gezahlt hast) gehandhabt.

Dagegen kannst du nichts machen, außer deinen Konsum etwas gewählter oder gar in bar in den Local Stores abzuwickeln.

Re: P-Konto und Überzahlungen ?

Verfasst: 22. Aug 2020, 11:17
von Invictus
@caffery
"Nein, das hast Du sehr wahrscheinlich nicht. Du hast denen gesagt, sie sollen die Kontopfändung beenden. Das ist natürlich Unsinn und die Ablehnung von sowas hat nichts mit Taliban zu tun.. Du musst einen Antrag auf VOllstreckungsschutz stellen."

Nein, da liegst du falsch. Bisher habe ich folgende Anträge gestellt: Befristete EInstellung der Kontopfändung, Vollstreckungsschutzantrag, Erhöhung der Freibeträge wegen Fahrtkosten zur Arbeitsstelle (45 KM einfacher Weg und schlechter ÖPNV-Verbindung).

Wurde alles rundweg abgelehnt. Jetzt habe ich dann noch einen Kostenvoranschlag von meinem Zahnklempner über Eigenanteil über 1.500 Eur. Pro forma rief ich diesbezüglich beim FA wegen Erhöhung Freibetrag an. Die Dame fing an nur zu lachen...... und meinte vollkommen ausgeschlossen, und ich soll mir die Schreiberei sparen.