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P-Konto

Verfasst: 21. Aug 2020, 18:52
von Hometown
Hallo Community
Ich habe eine kleine Frage
Ich muss wahrscheinlich ein P-Konto eröffnen dieses hat ja einen Pfändungsfreibetrag 1.178,59
Dieser Freibetrag ist wesentlich geringer als das was mir bei einer Pfändung übrigbleibt.
Wie kann ich den Pfändungsfreibetrag des Pkontos .
Ich bin geschieden und habe keine Unterhaltsverpflichtungen.


Danke für euere Antworten

Re: P-Konto

Verfasst: 21. Aug 2020, 20:16
von Käsebrot
Wenn bei deinem Arbeitgeber bereits gepfändet wird und du somit nur noch den pfändungsfreien Betrag ausgezahlt bekommst, musst du eine sog. Quellenfreigabe beantragen. Das erfolgt formlos bei dem Gericht, welches den PfÜB erlassen hat.

Wie es sich verhält, wenn das Konto direkt gepfändet wird, weiß ich leider nicht, dürfte aber vermutlich genauso ablaufen.

Re: P-Konto

Verfasst: 21. Aug 2020, 22:24
von Witwe Bolte
Wer suchet, der findet, z.B. hier:
https://schuldner-community.de/pfaendun ... _Konto_vor

Stichwort: "Doppelpfändung".

Du brauchst vom Vollstreckungsgericht einen Freigabebeschluss.
Schließlich möchte der Gesetzgeber Dich motivieren, weiter tüchtig zu arbeiten und zu verdienen - und nicht, dass Du Deinen Job hinschmeisst oder auch nur reduzierst.