Gerichtskosten aus Strafverfahren in Restschuldenbefreiung?! Wie vorgehen?

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Ruhrpottmensch
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Gerichtskosten aus Strafverfahren in Restschuldenbefreiung?! Wie vorgehen?

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Hallo Forum.

Ich weiß nicht, ob ich es in meinem "Inso-Tagebuch" schon geschrieben habe...
Meinen Job bin ich ja Anfang 2017 auf spektakuläre Weise losgeworden, gegen mich gab es eine Anzeige und in Folge ein Gerichtsverfahren. Bei der ersten Instanz ( Februar/März 2018 - vorm AG) hatte ich noch kein Insolvenzverfahren beantragt.

Morgen ist die Berufungsverhandlung vorm LG, ich gehe aber mal stark davon aus, dass auch dort nicht anders geurteilt wird. Sprich: Ich rechne feste mit einer Verurteilung.

Die zu erwartete Geldstrafe wird natürlich nicht in die Restschuldenbefreiung mit rein genommen. Soweit, so klar (Da muss ich mit der Statsanwaltschaft gucken ob eine Stundung oder Ratenzahlung möglich ist). Mir geht es vor allem um die Gerichtskosten. Ich habe an verschiedenen Stellen im Netz (z.B. hier, hier oder hier) jetzt gelesen, dass es da vor Jahren wohl mal ein Urteil eines OLG gab, dass die Gerichtskosten eben doch mit in die Restschuldenbefreiung genommen werden. Auch beim Erstgespräch mit dem IV wurde dies angesprochen, die Sachbearbeiterin meinte man könnte das "eventuell" mit rein nehmen.

Hatte schon mal jemand einen ähnlichen Fall und kann mir jetzt vielleicht auf die Sprünge helfen, wie ich weiter verfahren soll?
In den nächsten Tagen schon beim IV vorstellig werden oder erst warten bis die Zahlungsaufforderung kommt? Und macht es wohl einen Unterschied, das es ein Verfahren in zwei Instanzen war/ist oder wird die Berufung als ein Verfahren gesehen (welches dann ja schon vor der Insolvenzeröffnung gestartet ist)?

Danke schon mal...
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Re: Gerichtskosten aus Strafverfahren in Restschuldenbefreiung?! Wie vorgehen?

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Hi Ruhrpottmensch,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gerichtskosten aus Strafverfahren in Restschuldenbefreiung?! Wie vorgehen?" geschaut?
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caffery
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Re: Gerichtskosten aus Strafverfahren in Restschuldenbefreiung?! Wie vorgehen?

Beitrag von caffery »

Also die erste Frage kann ich ganz klar mit "Ja" beantworten. Gerichtskosten sind definitiv ganz normale Insolvenzforderungen und werden von der Restschuldbefreiung erfasst. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob die Kosten aus bspw. einem Scheidungsprozess oder einem vorsätzlichen Kapitalverbrechen stammen.
(siehe hierzu: BGH, 21.07.2011 - IX ZR 151/10)
Natürlich geht es hier nur um die Kosten des Verfahrens und nicht etwa um Geldstrafen - sollte diese Teil des Urteils gewesen sein und auch nicht um eventuelle zivilrechtliche Schadensersatzansprüche die natürlich ausgenommene Forderungen sein können. Aber das weißt Du ja auch selbst...

Bei der zweiten Frage bin ich mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher. Ich meine, dass die Berufungsverhandlung eine "neue" Kostenforderung ist, die ihren Urspung in Deinem Falle (wenn ich den zeitlichen Ablauf richtig verstanden habe) dann ja nach der Insolvenzeröffnung hätte und demnach keine Insolvenzforderung wäre. Aber ich kann mich da wie gesagt auch täuschen. Ich zumindest hatte eine solche Konstellation noch nie.

Da ich ja grundsätzlich jemand bin der immer alles wissen will *g*, werde ich das gleich morgen auf der Arbeit bei passender Gelegenheit herausfinden.
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Ruhrpottmensch
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Re: Gerichtskosten aus Strafverfahren in Restschuldenbefreiung?! Wie vorgehen?

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Vielen Dank... Mach Dir aber bitte nicht zu viel Mühe...
Wenn es dicke kommt, muss ich das sowieso irgendwie regeln. :|

(Richtig: 1. Instanz AG vor Eröffnung IV, morgen 2. Instanz LG nach Eröffnung)

Also eine Zahlungsaufforderung (Über die Kosten der 1. Instanz) habe ich bislang noch gar nicht bekommen. Daher ja auch mein Gedankengang, dass -zumindest die Gerichtskosten- zusammengefasst werden...
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Gerichtskosten aus Strafverfahren in Restschuldenbefreiung?! Wie vorgehen?

Beitrag von caffery »

Ruhrpottmensch hat geschrieben: 15. Jan 2019, 19:40 Also eine Zahlungsaufforderung (Über die Kosten der 1. Instanz) habe ich bislang noch gar nicht bekommen. Daher ja auch mein Gedankengang, dass -zumindest die Gerichtskosten- zusammengefasst werden...
Wie gesagt - ich bewundere aktuell die Fragestellung und werde mich um Antwort bemühen.

Das mache ich wie gesagt u.a. auch aus reinem Eigennutz. Ich will das jetzt auch selbst sicher wissen! ;)
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Ruhrpottmensch
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Re: Gerichtskosten aus Strafverfahren in Restschuldenbefreiung?! Wie vorgehen?

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Hallo Forum

Heute war es dann so weit, ich habe die "Rechnung" von der StA bekommen.
Sowohl die Geldstrafe als auch Gebühren, Auslagen und Zeugenentschädigungen sind in einer Rechnung (Also auch in einer Forderung?!) zusammengefasst. Zahlungsfrist ist bis zum 28.02.

Ich steh jetzt ein bisschen wie der Ochse vorm Berg wie jetzt weiter zu verfahren ist.

Geldstrafe muss ich abstottern, die wird auf keinen Fall mit in die Inso genommen. Das ist so weit klar...
Aber beim Rest an Auslagen (Immer knapp 970€) ist halt nach wie vor die Frage, ob das mit rein (In die Inso) genommen wird. Ich bin da ja, aufgrund nur der einen Gesamtforderung, eher nicht im Glauben.

Und vor allem: Neben dem ganzen Kram jetzt mit der StA (Schriftlich eine Ratenzahlung vereinbaren usw.), muss ich dem IV Bescheid geben, dass es eine neue (alte?!) Forderung gegen mich gibt?!

Für Ratschläge wäre ich dankbar...
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Ruhrpottmensch
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Re: Gerichtskosten aus Strafverfahren in Restschuldenbefreiung?! Wie vorgehen?

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Kleines Update zu der ganzen Sache:

Ich stotter, neben der Geldstrafe, jetzt auch die Gerichtskosten in voller Höhen in Miniraten von 30€ monatlich bei der Zentralen Zahlstelle ab... :roll:

Hatte den ganzen Vorgang dem IV gemeldet, die zuständige Sachbearbeiterin wollte sich mit der StA in Verbindung setzen und schauen, ob man wenigsten die Gerichtskosten (Immerhin fast 1000€) mit ins Verfahren nehmen kann. Nachdem gestern dann der Stundungsbescheid von der Zahlstelle kam, steht nun auch fest, dass dies scheinbar -in meinem Fall- nicht möglich war.

Ob es jetzt daran lag, dass das Verfahren in zweiter Instanz erst nach Eröffnung abgeschlossen worden ist und somit die Forderung getrennt von der Insolvenz steht oder ob es da irgendwelche Paragraphen gibt die dies verhindern... keine Ahnung... Rückmeldung vom Iv habe ich keine mehr bekommen. Muss ich jetzt halt ne Summe von Roundabout 3500€ die nächsten Jahre abstottern... :|
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imker
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Re: Gerichtskosten aus Strafverfahren in Restschuldenbefreiung?! Wie vorgehen?

Beitrag von imker »

sieh mal in dieser Entscheidung nach dem "Grundsatz"
https://www.inso-ra.de/news/OLG_Dresden ... usgenommen

und wenn der "klar" ist geht es um die Frage, wann die Verfahrenskosten "begründet wurden
selber suchen (Stichwort sollte einheitliche Kostenentscheidung, also die Kosten erster und zweiter Instanz sein), sonst hier wieder fragen
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Newa
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Re: Gerichtskosten aus Strafverfahren in Restschuldenbefreiung?! Wie vorgehen?

Beitrag von Newa »

Ich würde den Insolvenzverwalter die Forderung nachmelden lassen, schliesslich bezog sich der Vorsatz nicht auf die Gerichtskosten! Nur weil die Sachbearbeiterin mit der STA gesprochen hat, heißt das nicht, dass die Gerichtskosten nicht mit von der Restschuldbefreiung erfasst werden! Die Tat hat ja schließlich davor geelgen!
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