Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1101
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von imker »

"Wir" machen uns Sorgen um die Berechtigung Deines Vertrauens in den Arbeitgeber.
Oder platt ausgedrückt: Aktuell gibt es nicht genug Fahrer, daher ist das Helfen-Wollen des AG für mich nachvollziehbar.
Nicht nachvollziehbar ist der Bereich, ob der neue Arbeitgeber formal und/oder praktisch von dem alten AG verschieden ist. Deine Hinweise versthe ich so, dass Du glaubst, die werdendas schon richten und alles ist gut. Das kann "man" hoffen. Wünschenswert ist es aber, wenn Du den neuen Namen des AG kennst und icht ins Schleuderngeräts, wenn Du mit den bisher genutzten Fahrzeuge wieder fährst und "die" sich mit Erklärungen zum Ausleihen von Fahrzeugenund Arbeitnehmer eine eigene Welt bauen.

Also: Klär doch mal, wer der neue Arbeitgeber sein wird und ob es einen schriftlichen Vertrag mit dem geben wird. Ich versteh nicht, wie das Gesetz da einen neuen Chef bringen soll -- ansonsten: Plan mit Einmalzahlung durch Dritte geht meist gut....
0
wernherr
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 19
Registriert: 2. Jan 2019, 19:42

Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von wernherr »

Hallo,sorry für's länger nicht melden.Ich habe diesen Brief unten zusammen gefummelt :? und hätte gerne gewusst ob ich den so (ausgefüllt) weiterleiten kann? Was ist mit dem Paragraphen?der war in dem Baustein drin.Würde den gerne dann für alle Gläubiger benutzen.Der Anwalt vera...t mich glaube ich.Meldet sich nicht mehr,geht nicht ans Telefon,reagiert nicht auf Emails.
Danke für's lesen,
Gruß Werner



AZ: 31.01.2019
Ihr Zeichen:


Sehr geehrte Damen und Herren,

seit geraumer Zeit erheben Sie Forderungen gegen mich. Leider konnte ich aufgrund meiner wirtschaftlichen Situation (Lohn u. Kontopfändung) den Zahlungen bisher nicht nachkommen. Momentan und in Zukunft ist es mir unmöglich, die ausstehende Summe in Höhe von …. Euro mit einer Zahlung zu tilgen.
Ich bin seit dem 01.12.2018 in Rente. Diese beträgt Netto 1280 €.
Es liegt in meinem Interesse, weitere Schritte und steigende Kosten zu verhindern. Damit möchte ich Ihnen einen Vorschlag unterbreiten. Durch Unterstützung einer mir nahe stehenden Person,besteht die Möglichkeit meine Schulden bei Ihnen und mehreren anderen Gläubigern zu bezahlen.
Ich biete Ihnen hiermit eine Einmal-Zahlung an.
Ihre Zustimmung vorausgesetzt, zahle ich die Summe von …. Euro , beginnend nach Ihrer schriftlichen Bestätigung.
Die Zahlungen werden gemäß § 497 Satz 3 BGB verrechnet. Bitte senden Sie mir nach Zahlung einen Erledigungsvermerk sowie den entwerteten Titel zu.
Ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch meine Zahlungsunfähigkeit entstanden sind.
Ich werde die Möglichkeit nutzen, um die ausstehenden Forderungen im Rahmen meiner Möglichkeiten zu begleichen.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und hoffe, wir können zu einer gemeinsamen Einigung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 403
Beiträge: 2495
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von caffery »

Hallo!

Den Text würde ich so nicht abschicken, da er einen Widerspruch enthält und zudem eine Information die Deine Situation wahrscheinlich nicht verbessern wird.

Zunächst mal aber dachte ich, Du lässt Du von einem Anwalt vertreten. Warum schreibst Du denn dann jetzt selbst Briefe? Viele Köche verderben den Brei. Wenn Du jemanden beauftragst, dann solltest Du ihn machen lassen und nicht nebenbei dasselbe tun bevor Du dem Menschen nicht gesagt hast er selbst möge seine Bemühungen einstellen.

Nun zu Deinem Brief:

Bei so "losen" Vergleichsangeboten, macht es aus meiner Sicht allenfalls Sinn sein genaues EInkommen zu nennen wenn dies auch unpfändbar ist. Wenn Du verheiratet bist, dann gehört dahinter "Ich bin einer Person zum Unterhalt verpflcihtet und daher unpfändbar im Sinne der ZPO.". Ob und was genau diese Person verdient, geht die an diesem Punkt nichts an.
Wenn Du niemandem zum Unterhalt verpflichtet bist, teilst Du denen mit Deinem Text einfach nur mit, dass Du pfändbar bist. Das ist nicht gut. Also sollte da eine allgemeinere Formulierung hin die diesen Umstand außen vor lässt. Ansonsten würde ich als Gläubiger Deinen Text wohl zum Anlass nehmen einfach zu pfänden.

Das Wichtigste ist der Widerspruch in Deinem Text. Wenn Du einen Einmalvergleich anbietest, ist es widersinnig die Verrechnung der Zahlung zu bestimmen. Der Passus sollte also in jedem Fall raus. Stattdessen empfehle ich eine Formulierung wie "Zur Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche biete ich einen Betrag i.d.H.v. XX Euro an....".

Außerdem sollte ein Zahlungsziel (genaues Datum) in den Text.

Nun kommt noch etwas Kritik die eher die Rhetorik als den Inhalt betrifft: Es klingt für mich alles zu zärtlich und unterwürfig.
Beispiele: Du "bittest" nicht um Herausgabe des Titels im Falle der Vergleichsannahme. Sondern "Nach Ihrer Zustimmung und Zahlung des Vergleichsbetrags erklären Sie die Forderungserledigung schriftlich und übersenden den Forderungstitel im Original."
Es ist m.E. auch nicht nötig sich bei Inkassobuden für Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Das ist deren täglich Brot, dass sie sich in aller Regel (zumindest nach deren Wunsch) fürstlich verzollen lassen.
Auch ist es m.E. taktisch unklug sich von denen zu wünschen, dass die Kosten nicht weiter steigen. Das ist doch genau deren Masche. Die sollte man nicht befeuern, sonst muss man damit rechnen, dass sie genau in dieser Kerbe weiter bohren.
Der Text sollte möglichst beiläufig und emotionsfrei formuliert sein. Eindeutig, durchweg formal aber nicht unhöflich.
Auf keinen Fall schädlich wäre es auch, wenn aus dem Text hervorginge, dass Du mit dem Gedanken an ein Insolvenzfahren schwanger gehst, sollten Deine Bemühunhen erfloglos bleiben.
0
wernherr
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 19
Registriert: 2. Jan 2019, 19:42

Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von wernherr »

Guten Morgen caffery,
Ich danke Dir für deine Antwort.Du hast recht mit deiner Rhetorik Kritik.Ich habe überhaupt keine Ahnung von solchen Sachen.
Zum Anwalt,der meldet sich nicht.Ich war schon an seinem Büro,keiner da.Das letzte was ich von Ihm gelesen habe war eine Mail,in der stand das ich ruhig die Inkassofirmen anschreiben soll und um genaue Auskunft bitten und Vergleichs Vorschläge machen.
Hättest Du Zeit und Geduld mir so einen Brief zu diktieren? Und soll ich die Briefe dann an das jeweilige Inkassobüro oder an den Gläubiger senden? Ich suche mir bis jetzt diese Briefe im Internet,und stelle da etwas zusammen.Wobei ich keinerlei Erfahrung damit habe.Ich habe mich früher nie gekümmert,alles verdrängt.
Jetzt in Rente,möchte ich eben das alles nachholen.Ich habe seit 1,5 Jahren eine feste Partnerin,die ich von Anfang an darüber aufgeklärt hatte.Sie macht mir keine Vorwürfe,aber jetzt eben viel Dampf so das es mir geholfen hat endlich zu beginnen.
Ich habe bis zur Rente immer vom Pfändungsfreibetrag gelebt.Da ich ca. 240 Std im Monat gearbeitet hatte ging das mit dem Lohn.Man bekommt ja dann die hälfte der Überstunden.
Danke im voraus,

Gruß Werner
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 224
Beiträge: 1413
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von tidus82 »

Im Grunde genommen brauchst du nicht viel schreiben - nur Fakten, wie Caffery schon schrieb. Ich würde es so formulieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meiner Rente werde ich zukünftig nicht in der Lage sein die Forderung mit dem Aktenzeichen ___ zu begleichen.
Ich habe das Angebot eines Dritten erhalten, dass dieser Dritte alle wechselseitigen Forderungen gegen mich mit einer einmaligen Zahlung in Höhe von ___ bis zum ___ abgelten kann.
Nach Ihrer Zustimmung und meiner Zahlung an Sie übersenden Sie mir einen Erledigungsmitteilung, sowie den Forderungstitel im Original.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung, dass ich voraussichtlich eine Privatinsolvenz anstreben muss, sofern Sie nicht einverstanden sind.

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine Einigungs- und/oder Ratenzahlungsgebühr nicht akzeptiert wird und das Angebot des Dritten nur bis zum ___ besteht.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

wernherr
:-)
0
wernherr
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 19
Registriert: 2. Jan 2019, 19:42

Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von wernherr »

Hallo tidus,

danke für deine Antwort.Gilt das für Gläubiger und Inkassobüros gleichermaßen?Und soll ich die Briefe per
E-Mail,Fax oder mit der Post(E-Post) versenden?

Danke und Gruß,
Werner
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1101
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von imker »

...ist bei der Anzahl und Struktur der Gläubiger möglich, die Sparkasse mit den fast 2/3 der Gesamtforderungssumme per Telefon zu "kjontaktieren" und vorzufragen, wie sie zu einem Vergleich mit einer Drittmittelzahlung stehen....

nachdem da ein Anwalt was gemacht haben will wirkt das alles andere als stabil, wenn jetzt der Schuldner mit einem derartigen Text kommt

wenn die flexibel sind, werden die um einen schriftlichen Vorschlag bitten - dann würde es mE Sinn machen, einen Brief zu schicken

wie soll es denn weitergehen, wenn die ablehnen???wenn ein gerichtlicher Scxhuldenbereinigungsplan etwas retten soll, dann geht das eh nicht mit Bordmitteln
0
wernherr
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 19
Registriert: 2. Jan 2019, 19:42

Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von wernherr »

Hallo Imker,
die Volksbank hatte ja dem Anwalt schon geschrieben das sie mit einer Einmal Zahlung einverstanden sind.Er hatte ja gesagt das ich nur eine rente von 1080 € bekomme und durch Dritte 2300€ bezahlen kann.Er hat auch geschrieben
das ich bei Ablehnung Insolvenzantrag stellen werde.
Das hat mir der Anwalt noch geschrieben und Kopie des Schreiben dabei.Mit meinem Sohn habe ich telefoniert.Der Brief mit dem Titel und Verzicht ist unterwegs.
Es stand nur die Höhe des Vergleichs mit der Bank nicht fest.

Gruß,
Werner

Sorry,wie es weiter geht warte ich noch ab. Meinst Du ich sollte da anrufen?oder erst noch einen Brief schreiben?
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1101
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von imker »

Den Betrag mit der Bank festmachen.

Ob die Forderung dann erlöschen soll oder ob sie eine andere Person durch die Zahlung von der Bank erwerben soll, ist nur von Bedeutung, wenn irgendwann doch einmal ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zuerstellen ist.

Für einen Schuldenbereinigungsplan werden Gläubiger und Forderungen benötigt, um Mehrheiten darstellen zu können.
Wenn die anderen Forderungen aus der Westentasche zu begleichen sind, ist Forderungsverzicht der Bank gegen Einmalzahlung die beste Wahl.
0
wernherr
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 19
Registriert: 2. Jan 2019, 19:42

Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von wernherr »

Hallo Imker,
Sorry das verstehe ich nicht.

"Ob die Forderung dann erlöschen soll oder ob sie eine andere Person durch die Zahlung von der Bank erwerben soll, ist nur von Bedeutung, wenn irgendwann doch einmal ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zuerstellen ist."

Könntest Du mir das erklären?
Die Volksbank wäre ja einverstanden mit einer Einmalzahlung. Nur die Höhe ist noch nicht erklärt.
Die haben nach dem Angebot des Anwalts gesagt das Sie grundsätzlich einverstanden sind.Sie wollten noch den Rentenbescheid.
Ich muß mich da berichtigen,die Rente beträgt Netto 1080 €.Die andere Summe 1280€ war Brutto.
Gruß,
Werner

Also schreibe ich der Bank einen Brief?! und den Anderen?Inkassobüros?reicht eine Mail,oder Fax,Brief?
0
Antworten