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Kann ich einen Kredit kriegen, obwohl Pfändungen vorliegen?

Verfasst: 8. Jul 2020, 19:26
von Burani
Guten Abend,
bin neu hier und habe gleich mal ein Anliegen.
Nach einer Scheidung, welche über 7 Jahre dauerte, habe ich eine Pfändung vom Finanzamt. Mein Ex zahlt leider nicht.
Es waren mal knapp 8000,00 Euro und ich habe mich auf 1350,00 Euro heruntergearbeitet. Alle Versuche mit der Dame vom Finanzamt eine Ratenzahlung zu erhalten waren erfolglos. Nun habe ich seit fast 1 Jahr ein P-Konto. Aber die verfügbare Summe reicht vorne und hinten nicht. Durch die Pfändung habe ich auch Rückstände bei der Krankenkasse. Das Geld war einfach nicht mehr zur Verfügung.
Meine Frage: Trotz P-Konto ist mein Schufa Score bei 96,99. Pfändung wurde weder vom FA noch von der Bank der Schufa gemeldet. Habe ich damit die Chance einen Kredit zu erhalten? Mein Einkommen ist nun nach beendeten Ehegattenunterhalt meine Altersrente die über der Pfändungsgrenze liegt. Es würde sich um einen Kleinkredit von 4000 Euro handeln.
Es wäre sehr nett und hilfreich Ratschläge zu erhalten - Vielen Dank.

Re: Kann ich einen Kredit kriegen, obwohl Pfändungen vorliegen?

Verfasst: 9. Jul 2020, 07:00
von Witwe Bolte
Burani hat geschrieben: 8. Jul 2020, 19:26 ...
Habe ich damit die Chance einen Kredit zu erhalten?
...
Deine Frage kann Dir hier scheinbar niemand beantworten - also: Versuch macht kluch.

Aber ob es wirklich so klug ist, Schulden mit Schulden zu bedienen ? *zweifel*

Wie wärs mit der "klassischen" Varianten: Ausgaben runter - Einnahmen rauf.

Oder den Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen lassen.
Auch hier gilt: Versuch macht kluch.

Viel Glück!

Re: Kann ich einen Kredit kriegen, obwohl Pfändungen vorliegen?

Verfasst: 9. Jul 2020, 08:43
von Käsebrot
Je nachdem, was du beruflich machst, würde ich wohl eher dazu tendieren, den Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen zu lassen.

Schulden mit Schulden begleichen ist immer die schlechteste Alternative. Eine seriöse Kreditberatung wirst du hier ohnehin nicht bekommen.

Re: Kann ich einen Kredit kriegen, obwohl Pfändungen vorliegen?

Verfasst: 9. Jul 2020, 11:34
von arreis
Vom Grundsatz her, kann ich mich nur meinen Vorrednern anschließen, allerdings sollte man das Ganze nicht pauschalisieren.

Wenn man einen Kredit bekommt, mit dem man die gesamten Schulden begleichen kann und sich dadurch die monatlichen Belastungen senken lassen oder eben keine Pfändungen mehr anstehen, sehe ich es so, dass man dies durchaus machen kann.

Wenn durch neue Schulden aber nur ein Teil der eigentlichen Schulden beglichen werden können, muss man, nach meiner Ansicht, auf jeden Fall die Finger davon lassen.

Re: Kann ich einen Kredit kriegen, obwohl Pfändungen vorliegen?

Verfasst: 11. Jul 2020, 10:59
von caffery
Ich übersehe hier einfach mal die eigentlich gestellte Frage.

Es liest sich so, als hätte man hier an einigen Stellen ansetzen können um die Situation zu verbessern - u.U. sogar komplett zu verhindern, wenn hier rechtzeitig um Rat ersucht worden wäre, anstatt die Situation einfach hinzunehmen.

Auch heute noch würde ich dringend dazu raten 1-2 Schritte zurück zu gehen und die Situation weiter vorne zu analysieren, anstatt über einen Kredit nachzudenken.

1. Aufteilung der Steuerschuld. Vermutlich hätte hier zur richtigen Zeit ein Antrag gem. § 268 AO Wunder gewirkt, bzw. dazu geführt, dass die Steuerschulden des Ex (Zitat: "Mein Ex zahlt leider nicht. ") auch von ihm (und zwar ggf. nur von ihm) hätten gezahlt werden müssen.

2. Erhöhung des Freibetrags durch Bescheinigung während der Scheidung: Es liest sich nicht so, als wäre für diesen Zeitraum eine Erhöhung des Freibetrags erfolgt. Das hätte ganz erheblich Druck vom Kessel genommen.

3. Erhöhung des Freibetrags durch Vollstreckungsschutzantrag wegen PKV-Beiträgen: Durch einen Antrag beim pfändenden Finanzamt kann ob Deiner PKV-Beiträge Dein Pfändungsfreibetrag angehoben werden. Weißt Du das? Hast Du das veranlasst? Da Du PKV Schulden angesammelt hast, liest es sich leider nicht so.

4. Wenn die Pfändung des FInanzamtes regelmäßig (vermutlich viel zu hoch) erfolgreich ist, hat das FA natürlich überhaupt keine Veranlassung einer Ratenzahlung (einer niedrigeren Summe) zuzustimmen. Also müsstest Du zunächst Deine Rechte ausschöpfen (wobei das FA Dich nicht beraten wird). Erst wenn dieser Schritt erledigt ist, kann man schauen wo man steht und u.U. Verhandlungen aufnehmen.