Pfändungsfreibetrag nicht ausreichend
Verfasst: 23. Jun 2020, 14:09
Hallo,
hab jetzt auch den Weg hierher gefunden
Also,zu meiner aktuellen Lage:
ich war fast das komplette letzte Jahr krank geschrieben und bedingt durch einen unregelmäßigen Zahlungseingang habe ich mich komplett verschuldet sodass ich Anfang des Jahres bei einer Schuldnerberatung war und nun vor kurzem ein Insolvenzantrag gestellt wurde.
Nun habe ich jedoch Anfang des Monats eine Kontopfändung kassiert sodass ich nur noch über diese 1178 Euro verfügen kann
Meine Ausgaben,welche sich auf das allernötigste beschränken,betragen allerdings 1350 Euro,
Ich habe nun einen Antrag beim Amtsgricht auf Erhöhung des Freibetrages nach § 850k (4) auf 1450 Euro laut Pfändungstabelle gestellt da ich ja auch einen Antrag auf PI und nun seit Anfang des Jahres einen rgelmäßigen Gehaltseingang von 2200 Euro verfüge.
Der Kontopfändungsbetrag beläuft sich auf 694 €
Sollte dieser Antrag abgelehnt wrden,ist das für mich bis zur Eröffnung der PI absolut existenzgefährdend,daher meine Frage welche Möglichkeiten ich noch habe
Achja ich bin Single und habe keine unterhlatspflichtige Kinder
hab jetzt auch den Weg hierher gefunden
Also,zu meiner aktuellen Lage:
ich war fast das komplette letzte Jahr krank geschrieben und bedingt durch einen unregelmäßigen Zahlungseingang habe ich mich komplett verschuldet sodass ich Anfang des Jahres bei einer Schuldnerberatung war und nun vor kurzem ein Insolvenzantrag gestellt wurde.
Nun habe ich jedoch Anfang des Monats eine Kontopfändung kassiert sodass ich nur noch über diese 1178 Euro verfügen kann
Meine Ausgaben,welche sich auf das allernötigste beschränken,betragen allerdings 1350 Euro,
Ich habe nun einen Antrag beim Amtsgricht auf Erhöhung des Freibetrages nach § 850k (4) auf 1450 Euro laut Pfändungstabelle gestellt da ich ja auch einen Antrag auf PI und nun seit Anfang des Jahres einen rgelmäßigen Gehaltseingang von 2200 Euro verfüge.
Der Kontopfändungsbetrag beläuft sich auf 694 €
Sollte dieser Antrag abgelehnt wrden,ist das für mich bis zur Eröffnung der PI absolut existenzgefährdend,daher meine Frage welche Möglichkeiten ich noch habe
Achja ich bin Single und habe keine unterhlatspflichtige Kinder