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Standard Zinsen verjährt, Forderungsaufstellung richtig ? - Gerichtsvollzieher, Teilforderung

Verfasst: 20. Jun 2020, 21:47
von bmh200
Hallo,

Ich habe meine Schulden bisher ganz gut in den Griff bekommen (auch dank des alten Forums), alle Schufaeinträge sind bezahlt und bei der Creditreform sind es nur noch 3 kleinere Forderungen.
Mein zuständiger Gerichtsvollzieher kommt ab und an nochmal vorbei und bringt leider was neuen, meist konnte ich dieses mit den Gläubiger regeln via Vergleich oder Ratenzahlung. Ich habe auch an und an eine Vereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher getroffen und das abbezahlt, dieser kennt mich als sehr zuverlässigen Ratenzahler. Nun war es wieder ne zeitlang sehr ruhig und es kam nix neues mehr rein.

Jetzt kam doch mal wieder der GV und ich hab mich danach sofort mit Real Solution versucht auseinander zu setzen und habe Ihnen einen Vergleich angeboten. Es kam leider nur die Reaktion: Wir sind raus, vereinbaren Sie alles mit dem GV, selbst Ratenzahlung haben Sie nicht akzeptiert. Nun haben Sie eine Teilforderung von 1433,20 in die Vollstreckung gegeben. Die Gesamtforderung liegt bei 2786,66 €

Ich hab mir darauf hin eine Forderungsaufstellung unter Murren zukommen lassen und glaube das die Zinsen ab 2008 verjährt sind.Liege ich da richtig und gibt es in der Aufstellung Posten die so nicht rechtens sind bzw. lohnt es sich etwas Geld in einen Anwalt zu investieren um das zu minimieren.

Mein Ziel ist es erstmal mit dem GV über die Teilforderung von 1433,20€ eine Ratenzahlung zu vereinbaren und gleichzeitig mich um den Rest zu kümmern und versuchen die Summe zu reduzieren. Ich gehe leider davon aus, das wenn die Teilforderung bezahlt ist, das Sie den GV dannach sofort wieder beauftragen.

Forderungsaufstellung:
https://ibb.co/vkPXNHt

Bild

Ich danke euch sehr für die Hilfe.