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Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998

Verfasst: 9. Jan 2019, 15:40
von Tombay1969
Hallo Leute
Ich brauche mal euren Rat, meine Frau hat Heute einen Brief von HFG Inkasso GmbH aus Hamburg erhalten, darin steht im Wortlaut:

Abgetretene Forderung der E-Plus Service GmbH aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998

Sehr geehrte Frau xxx
in der oben bezeichneten Sache haben sie bisher nicht auf unser vorangeganges Schreiben reagiert oder die Forderung ausgeglichen.
Es gibt verschiedene Wege, um die Forderung auch auf angenehme Weise auszugleichen.

Um nur eine Möglichkeit zu nennen: Monatliche Raten

Nur wenn sie Nicht um ihre Angelegenheiten Kümmern, eskalieren Kosten und weitere rechtliche Maßnahmen.
Wenn sie diese kosten vermeiden wollen, dann Zahlen sie jetzt den Gesamtbetrag von EUR 2.039,40 auf unser konto ein oder setzen sich bis spätestens 21.01 mit uns in verbindung

Mit freundlichen Grüßen
HFG Inkasso GmbH

Meine Frau und ich sind seit 2015 Verheiratet und seit 2015 wohnen wir auch zusammen, meine Frau hat seit 2015 zumindest keinen Brief von denen erhalten, sie weiß auch nicht mehr wann sie einen Brief von denen erhalten hat in der alten Wohnung wo sie noch gewohnt hat. Den E-Plus vertrag hatte sie damals 1998 abgeschlossen und ihr EX Mann hat damit Telefoniert aber das soll keine Entschuldigung sein. Nun gut Meine Frau ist Hausfrau und hat ken Einkommen, ich gehe Arbeiten und verdiene 2100€ Netto aber ich möchte damit nichts zu tun haben, was genau sollen wir jetzt machen? Ja ich weiß bezahlen aber ich als alleinverdiener ist das ziemlich schwer da wir mit dem geld gerade so hin kommen, meine Frau kann krankheitsbedingt nicht Arbeiten gehen. Es sind keine Forderungsaufstellungen dabei gewesen, nur dieser Brief, soll ich erstmal die Forderungsaufstellung verlangen? Und 10 -20 € in Raten würde ich ja machen aber mehr nicht.

Tom

Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998

Verfasst: 9. Jan 2019, 15:50
von tidus82
Genau, pauschal erstmal eine Forderungsaufstellung anfordern.

Aber am Besten in diesem Sinne formulieren:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte übersenden Sie mir zu der o.g. Forderung die entsprechende detaillierte Forderungsaufstellung, sowie den Vollstreckungstitel in Kopie zur Prüfung der Forderung. Ich werde selbständig nach Prüfung auf Sie zukommen um die Angelegenheit zu klären. Dieses Schreiben stellt keine Anerkennung einer Rechtspflicht, insbesondere kein Schuldanerkenntnis dar!"
Und dann kannst du höchstwahrscheinlich die Einrede der Verjährung auf die Zinsen und eventuellem Inkasso-Quatsch einlegen.
Vielleicht postest du dann (geschwärzt) die Forderungsaufstellung und wir gucken mal gemeinsam was da "drin" ist :-)

Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998

Verfasst: 9. Jan 2019, 16:59
von Tombay1969
Vielen Dank tidus82 das ist super nett von dir, den text werde ich mir kopieren und an denen Faxen. Wenn ich die forderungsaufstellung erhalten habe werde ich die dir gerne per pn schicken, meine Frau und ich sind dir dankbar für die Hilfe.

Tom

Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998

Verfasst: 10. Jan 2019, 08:16
von S.Nitschke
Der BGH hat irgendwann 2011 entschieden, dass eine die Verjährung hemmende Verhandlung zwischen Gläubiger und Schuldner bereits vorliegen kann wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen Seite die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein. Einige Inkassobüros sind da sehr penibel.

Daher soll man bereits im Erstanschreiben an die Gläubiger die Einrede über verjährte Kosten und Zinsen erheben und darum bitten die Forderungsaufstellung um verjährte Forderungsbestandteile wie z.B. Kosten und Zinsen zu bereinigen. Gleichzeitig sollte man prüfen ob die Forderung tituliert wurde und eine Kopie des Titels abfordern.

Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998

Verfasst: 10. Jan 2019, 08:54
von tidus82
Bitte was? Könntest du mir dazu mal ein entsprechendes Urteil raussuchen? Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Anfordern einer Forderungsaufstellung (auch ohne Hinweis, dass keine Anerkennung einer Rechtspflicht besteht) bereits eine Verhandlung darstellen soll.
Denn insbesondere das Anfordern stellt ja aus meiner Sicht zuerst einmal den Willen zur Prüfung der Forderung dar.

Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998

Verfasst: 10. Jan 2019, 16:52
von caffery
Ich würde hier auf gar gar keinen Fall einfach irgendwelche Raten zahlen. Die Forderung ist uralt und mit Sicherheit auch nicht bereinigt (oder wie ich immer gerne sage: geputzt).

Zunächst mal sind da mit hoher Wahrscheinlichkeit ca. 18 Jahre verjährte Zinsen drin.

Außerdem gehört HFG zu den alteingesessenen Großinkassos die vor der - ich nenne es mal "zärtlichen" - Gesetzesanpassung zur Eindämmung der Inkassokosten von 2011 (? war es 2011?) ganz ausgesprochen verblüffende Kreativität bei der Kostengestaltung- und benamung an den Tag gelegt haben. Ich habe auf der Arbeit einige Altfälle von denen wo seitenweise Dinge drinstehen die einer gehörigen Komik nicht entbehren. "1- bis 6. Mahnung (alles einzeln verzollt), Weihnachtsangebot, Vernunftsappell etc. oder (mein persönlicher Favorit) einfach nur "Forderung steigt 4,80 Euro". Ich bin mir sicher, dass bei eurer Forderung auch etliche solche Kracher drinstehen.

Seit der genannten Anpassung erheben die zwar derart lustige Posten nicht mehr, allerdings haben sie die aus den Altfällen nicht gelöscht und verschicken weiter diese Posten in Forderungsaufstellungen ohne rot zu werden. Das alles muss da raus bevor man sich Gedanken um eine Ratenzahlung macht.

Vielleicht schafft ihr es auch eine Ratenzahlung mit Forderungsfestschreibung zu erreichen. Das ist für den Schuldner selber aber sehr schwierig und risikoreich. Ich würde eher raten eine Beratungsstelle darum zu bitten das für Deine Frau zu machen. Diese sollte bei dem Zusammenhang eine deutlich günstigere Vereinbarung erzielen können.

Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998

Verfasst: 10. Jan 2019, 17:05
von caffery
tidus82 hat geschrieben: 10. Jan 2019, 08:54 Bitte was?
Ich kenne das Urteil was er meint. Auch habe ich schon ganz vereinzelt erlebt, dass besonders kreative Vertreter der Branche es derart zu interpretieren versuchten wie Nitschke es anklingen gelassen hat. Das ist aber schon etwas her und war eher von einschlägig bekannten Buden.

Das ist aber selbstverständlich Unsinn und reine Einschüchterung. Ich habe grade keine Zeit und keine Ruhe das zu recherchieren aber es gab einige Urteile die unmissverständlich gesagt haben, dass die reine Anfrage einer Forderungsaufstellung mit Nichten eine Verhandlung oder gar ein Anerkenntnis des Anspruchs darstellt.

HFG waren zwar mal die Könige der Kostenkreativität und sind eben ein Masseninkasso - sie verhalten sich nach meiner Wahrnehmung im Vergleich aber einigermaßen moderat und man kann in der Regel ganz gut mit denen arbeiten. Soll heißen: Ich trau denen solche absurden Spitzfindigkeiten nicht zu.

Dennoch ist es natürlich aus vielen Gründen sehr sinnvoll direkt im Erstanschreiben die entsprechenden Einreden zu stellen sowie den Nachweis zu fordern, dass die Forderung tituliert ist.

Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998

Verfasst: 10. Jan 2019, 17:08
von Tombay1969
Ich danke euch für eure hilfe, ich habe es jetzt erst gelesen caffery, habe heute Mittag ein Fax geschickt mit dem Text oben vom tidus82, werde mal abwarten was kommt. Wäre natürlich gut wenn 18 Jahre verjährte zinsen drin wären das wären bestimmt viel euros.

Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998

Verfasst: 23. Jan 2019, 20:28
von Tombay1969
Guten Abend
Ich wollte nur mal bescheid geben das wir noch kein Bescheid bekommen haben von HFG Inkasso GmbH. Das Fax ist am 10.01 raus gegangen, wir sollten uns ja bis 21.01 melden, also vom 10.01 bis jetzt sind schon ein paar Tage.

Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998

Verfasst: 24. Jan 2019, 21:17
von caffery
Sag bloß, Du glaubst trotz Deiner eigenen Inkassoerfahrungen noch daran, dass die von Inkassobuden genannten Fristen bei solchen Vorgängen wirklich irgendeinen tieferen Effekt oder Sinn haben?

Es geht ausschließlich um die Erzeugung eines gewissen Drucks und der latenten Vermittlung im Subtext "Wir vergessen Dich nicht!".
In Wahrheit erwarten die natürlich selber nicht wirklich, dass jeder Textbaustein der denen zu dekadenalten Forderungen automatisch aus dem Textbausteinspuckautomat flutscht auch wirklich beantwortet wird.