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Zwangssicherungshypothek und dann?
Verfasst: 16. Mai 2020, 16:45
von WitchHunter
Folgendes ich fürchte gläubiger werden Zwangssicherungshypothek eintragen lassen auf mein haus, das ich aber nur zur hälfte geerbt habe da meine mutter die andere hälfte geerbt hat (wert 12000 Euro da sehr altes haus, nur geringer wert.) Betrag des Gläubigers zb 1200 Euro .Werden die nach der Vermögensauskunft eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen? und was passiert dann weiter, wenn so was eingetragen ist, wird das haus dann Zwangs versteigert ?!Oder wie läuft das ab?
Re: Zwangssicherungshypothek und dann?
Verfasst: 17. Mai 2020, 17:08
von Käsebrot
Zwangshypothek heißt erstmal nur, dass der Gläubiger im Grundbuch eingetragen wird. Du als Schuldner müsstest weiterhin deine Schulden begleichen. Sobald du das nicht mehr tust, kann der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragen. Ob er das tatsächlich macht, wird dir hier keiner rechtssicher beantworten können. Hängt sicher auch davon ab, wie hoch die Kosten dadurch in die Höhe getrieben werden, wie hoch der Aufwand generell ist usw. usf.
In Anbetracht deiner Gesamtsituation wäre der nochmalige Gang zu einer Schuldnerberatung sicherlich der zielführendste.