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Nachforderung nach bez. Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 13. Mai 2020, 10:43
von Hindenburg170815
Hallo,

nachdem ich einem Vollstreckungsbescheid zu spät widersprach zahlte ich die Fordereung Zähneknirschend in vollem Umfang. (180€)

4 Tage später kam vom Inkasso eine Nachforderung (40€) welche ich ignorierte und sich auf 2 Wochen vor dem Datum des Vollstreckungsbescheides bezieht. Ich nahm das nicht ernst, Inkassos verlangen ständig Sachen, die ihnen nicht zustehen.

Nun wollen die mir, es ist ein Monat vergangen mein Konto pfänden. Das Schreiben kommt vom Gericht, das für mich zuständig ist. dort sind es jetzt 188€, da werden so sicher nun 250€. Die Pfändung bezieht sich in AZ und Nummer des Vollstreckungsbescheides, welchen ich bezahlt hatte.


Was soll ich jetzt machen?

In jedem Fall vielen Dank im Vorhinein
LG

Re: Nachforderung nach bez. Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 13. Mai 2020, 14:04
von imker
machen: hier mal schreiben, wie bezahlt wurde: einfach nur den Betrag und sonst kein Verwendungszweck oder ausdrücklich der Hinweis: auf die Hauptforderung???

Re: Nachforderung nach bez. Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 13. Mai 2020, 14:45
von Hindenburg170815
Hallo und vielen Dank für Eure Reaktion

per Überweisung mit AZ und Nummer des Vollstreckungsbescheides an das Inkasso
in voller Höhe.
Es entstanden anscheinend 2 Wochen vor dem Vollstreckungsbescheid angeblich
Pfändungskosten, von denen ich nichts wuste.

Meine Zahlung wurde auch bestätigt

Re: Nachforderung nach bez. Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 13. Mai 2020, 20:28
von caffery
Bei dem dargestellten Sachverhalt (wie ich ihn verstanden habe) sollte aus meiner Sicht eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO gute Erfolgsaussichten haben.

Dies müsste schnell geschehen. Die Hinzuziehung eines rechtlich versierten Beistands oder Beraters der Dich dabei unterstützt, wäre sicher nicht schädlich.

Sollte die Vollstreckung "erfolgreich" verlaufen und sich der Gläubiger damit de facto "doppelt bedienen", wäre eine sog. Bereicherungsklage der Weg der Wahl um die zu Unrecht eingesackte Kohle zurückzufordern.

Re: Nachforderung nach bez. Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 14. Mai 2020, 10:59
von Hindenburg170815
Hallo und vielen herzlichen Dank.

Ich hab die Sache meinem Anwalt übergeben. Bin gespannt,
wie es ausgeht.

LG