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Gesamtschuldner

Verfasst: 6. Mai 2020, 13:57
von habwiederwas
Hallo liebe Experten,

irgendwie verfolgen mich meine alten Schulden, obwohl ich seit Anfang März 2020 die Restschuldbefreiung erlangt habe.
Folgendes: Meine Frau und ich haben vor ca. 20 Jahren bei der damals Citibank einen Kredit aufgenommen. Ich als Kreditnehmer sie als Bürge.
Nun hat sie heute einen Vollstreckungsbescheid bekommen (Mahnbescheid bekam sie vor vielen Jahren). In dem steht ein Satz der mich hellhörig gemacht hat.
Forderung gegen sie als Gesamtschuldner mit (Name meiner Wenigkeit).
Warum bin ich da namentlich mit aufgeführt?
Vollstreckungsbescheid ging nur an sie, gleichzeitig erhielt sie heute auch diesbezüglich eine Einladung zur Abgabe der EV.
Muss ich denen (Gläubiger oder Gerichtsvollzieher) meinen Beschluß der Restschuldbefreiung miteilen, oder was beseutet das?

LG habwiederwas

Re: Gesamtschuldner

Verfasst: 6. Mai 2020, 14:13
von Witwe Bolte
Bitte noch ein paar Infos dazu:

- hat Deine Frau (Ehefrau?) auch ein Insolvenzverfahren durchlaufen ?
- hat sie auch die RSB erhalten ?
- hat sie dem Mahnbescheid seinerzeit widersprochen ?

Es scheint ja, als ob der Gläubiger sich jetzt, nach Deiner RSB, an Deine Frau als Bürgin halten will.
Wenn Du nicht der Adressat des aktuellen VB bist, hast Du mit der Sache ja eigentlich nichts zu tun.
Oder seh ich das falsch?

Re: Gesamtschuldner

Verfasst: 6. Mai 2020, 14:14
von caffery
habwiederwas hat geschrieben: 6. Mai 2020, 13:57
Nun hat sie heute einen Vollstreckungsbescheid bekommen (Mahnbescheid bekam sie vor vielen Jahren).
Das kann eigentlich nicht sein. -> § 701 ZPO
Wenn nach dem Mahnbescheid ein halbes Jahr kein Vollstreckungsbescheid beantragt wird, ist die Wirkung des Mahnbescheids für die Tonne.
habwiederwas hat geschrieben: 6. Mai 2020, 13:57 In dem steht ein Satz der mich hellhörig gemacht hat.
Forderung gegen sie als Gesamtschuldner mit (Name meiner Wenigkeit).
Warum bin ich da namentlich mit aufgeführt?
Weil Du Gesamtschuldner bist und bleibst. Die Restschuldbefreiung verhindert lediglich, dass die Forderung gegen Dich vollstreckbar ist.
habwiederwas hat geschrieben: 6. Mai 2020, 13:57 Vollstreckungsbescheid ging nur an sie, gleichzeitig erhielt sie heute auch diesbezüglich eine Einladung zur Abgabe der EV.
Das kann auch nicht sein. Wenn der Vollstreckungsbescheid erst jetzt zugestellt wurde (was ja ansich auch schon nicht sein kann), dann wäre er ja noch nicht rechtskräftig. Von daher könnte damit auch noch keine EV erwirkt werden.
PS: Oops! Sorry! Das ist doch möglich obschon er noch nicht rechtskräftig ist (selten gesehen - aber gut). Das könnte unter Umständen für eine Art "Irreführung" sprechen. Guck Dir den Bescheid an! ;)
habwiederwas hat geschrieben: 6. Mai 2020, 13:57 Muss ich denen (Gläubiger oder Gerichtsvollzieher) meinen Beschluß der Restschuldbefreiung miteilen, oder was beseutet das?
Kannst Du machen - viel eher würden mich aber die genannten Punkte stutzig machen. Vielleicht guckst Du Dir das Dingen lieber nochmal etwas genauer an.

Solltest Du den Zusammenhang hier wirklich richtig dargestellt haben, solltet ihr dringend gegen den Bescheid vorgehen. Eine Verjährung der gesamten Forderung wäre in diesem Falle ausgesprochen wahrscheinlich - die Rechtsmittelfrist des Bescheides solltet ihr also in keinem Falle tatenlos verstreichen lassen.

Wieso hat Deine Frau sich eigentlich - im Gegensatz zu Dir - noch nicht um ihre Altlasten gekümmert?

Re: Gesamtschuldner

Verfasst: 6. Mai 2020, 15:16
von habwiederwas
Alles sehr verwirrend.
Vollstreckungsbescheid trägt das Datum vom 18.04.20.
Zugestellt heute am 06.05.20. dieses Datum steht auch auf dem gelben Umschlag.
Dem Vollstreckungsbescheid sind auch noch irgendwelche Urkunden beigefügt, über die ganzen Namensänderung von Citibank, un an wen alles die Forderung verkauft worden ist. Jetzt letztlich an Hoist AG.
Irgendwo steht da auch, das der Vollstreckungsbescheid auf der Grundlage des Mahnbescheid von 2002 ergangenen ist.
Ich war damals der Kreditnehmer, meine Frau Bürge.
Ich bin Restschuldbefreid, meine Frau nie in Insolvenz gewesen.
Grund: wollte/will nicht, warum auch immer.

Re: Gesamtschuldner

Verfasst: 6. Mai 2020, 15:33
von Witwe Bolte
Tja ... alte Bauernweisheit: "Gebürgt ? Gewürgt !!"

Hatte Deine Frau zu der Zeit (Unterschrift als Bürgin) eigenes Einkommen oder Vermögen ?

Sie wird sich jetzt wohl mit dem Thema befassen müssen, ob sie will oder nicht.

Re: Gesamtschuldner

Verfasst: 6. Mai 2020, 16:03
von habwiederwas
Danke euch für die Antworten.
Tja ist leider so das meine Frau jetzt die nette Briefe und Einladungen bekommt. Aber das wussten wir (Sie).
Einkommen damals, ich glaube nein.
Genauso aktuell. Sie hat keinerlei Einkünfte, einzig und allein geht noch Kindergeld für einen Sohn auf ihr Konto.
Von daher ist eh nichts zu pfänden.
Also bin ich bei dieser Sache erst einmal raus wg meiner Restschuldbefreiung, richtig?
Und eine Frage hätte ich da noch wann ist das ganze eigentlich verjährt?
Oder verjährt das nie? Ich dachte immer spätestens nach 30 Jahren.

Re: Gesamtschuldner

Verfasst: 6. Mai 2020, 16:52
von Witwe Bolte
Ja, das würde ich so sehen: Du hast Deine RSB und bist raus.

Nochmal JA: "Verjährung" gilt in der Regel nach 30 Jahren (wenn die Forderung tituliert war).

Aber OB dieser VB überhaupt gültig ist ?
caffery meint ja NEIN wg. ZPO § 701.
Vielleicht ist in letzter Zeit aber nochmal ein Mahnbescheid gekommen?
Das muss also geklärt werden.

Dann könnte man auch mal klären, ob die Bürgschaft überhaupt korrekt war.
Nach meiner Erinnerung hat es was mit dem Einkommen des Bürgen zu tun.
Wenn kein Einkommen (und kein Vermögen), dann keine Bürgschaft.

Aber dazu wird sich hoffentlich einer von den Profis hier (*wink@caffery*) äussern,
was Deine Frau jetzt zu tun hat.

Gut - wenn eh kein Einkommen da ist (und auch nicht zu erwarten ist),
dann kann frau es auch einfach so laufen lassen ...
... aber vielleicht erbt sie ja mal was?
Oder gewinnt im Lotto?
Oder heiratet reich ?
*grins*

Vielleicht macht es doch Sinn, die Sache zu klären?

Re: Gesamtschuldner

Verfasst: 6. Mai 2020, 16:55
von tidus82
MrsRob hat geschrieben: 6. Mai 2020, 16:52 Oder heiratet reich ?
*grins*
*prust* wie geil :D

Re: Gesamtschuldner

Verfasst: 6. Mai 2020, 17:47
von caffery
Ich persönlich würde den Bescheid in gar keinem Fall einfach so ungeprüft Rechtskraft erlangen lassen.

Hier geht es um einen riesigen Betrag und die Latte der möglichen Angriffspunkte erscheint mir umfangreich - aber auf die Ferne jetzt nicht zu beurteilen (und in einem Forum ohnehin rechtlich nicht zu klären).

Sicher ist: Wenn der Bescheid zwei Wochen einfach liegen gelassen wird ist die Nummer durch...

Also würde ich Dein Frauchen dazu motivieren wollen, den Bescheid zu schultern und damit schleunigst um rechtlich versierten Beistand zu ersuchen.


PS: Je häufiger ich mir das so durchlese: Kann es sein, dass hier einfach nur einer bereits vorhandener Titel der Citi/Targobank (vermutlich auf Hoist) umgeschrieben wurde? Dann würde aus der Geschichte aus meiner Sicht eher ein Schuh...

Re: Gesamtschuldner

Verfasst: 6. Mai 2020, 18:29
von insolaner
Du meinst also, kein neuer VB, sondern einer innert des Zeitrahmens, der nun auf Hoist umgeschrieben wurde? Das waere wohl in der Tat bloed, aber wenn bei ihr eh' nix zu holen ist...