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Wer ist der Steuerschuldner

Verfasst: 24. Apr 2020, 21:46
von arreis
Hallo zusammen!

Ab einem festgelegten Einkommen ist ein Arbeitnehmer steuerpflichtig. Er/Sie führt die Steuern nicht selber ab sondern dies mach der Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber jetzt die Steuern aber nicht abgeführt hat, wer ist dann der Steuerschuldner, der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber?

Re: Wer ist der Steuerschuldner

Verfasst: 24. Apr 2020, 21:57
von Witwe Bolte
Der Arbeitgeber natürlich, der Arbeitnehmer hat ja keine Chance dazu, wenn er eine Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber bekommt (brutto ... Euro minus LSt .... Euro minus SV .... Euro = Netto=Überweisungsbetrag), dann kann er ja nur davon ausgehen, dass der Arbeitgeber St+SV auch tatsächlich abführt und nicht einbehält.
Das wäre, glaube ich, sogar ein Straftatbestand, wenns der AG nicht macht.

Re: Wer ist der Steuerschuldner

Verfasst: 25. Apr 2020, 13:04
von arreis
Jetzt stellt sich die Frage, wie behandelt das Finanzamt die Angelegenheit.

Wird im Bezug auf die Einkommenssteuererklärung , die Steuern als bezahlt gewertet oder wird die Steuerschuld von der Erstattungssumme abgezogen?

Am Montag müssen wir erstmal klären, ob überhaupt Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sind.

Re: Wer ist der Steuerschuldner

Verfasst: 25. Apr 2020, 14:22
von caffery
So langsam kann ich mir das nicht mehr verkneifen:

Wenn ich mir Deine regelmäßigen Fragen seit geraumer Zeit hier so anschaue, bin ich schon irgendwie erschrocken was für merkwürdige Probleme Dir so in erstaunlicher Häufigkeit über den Weg zu laufen scheinen.

Den meisten Leuten passieren vergleichbare Dinge wohl im Schnitt weniger als ein mal pro Leben. Bei Dir lauern gefühlt zwei außergewöhnliche Problematiken pro Woche. Wie kommt denn das?

Re: Wer ist der Steuerschuldner

Verfasst: 25. Apr 2020, 16:54
von arreis
Es ist so, dass einige Fragen uns selbst betreffen und andere bei Bekannten anzusiedeln sind.

Dieser Thread , Regelinsolvenz und Insolvenzgeld greifen ineinander und betreffen uns bzw. meine Frau. Ob man es jetzt Pech nennen sollte, weiß ich nicht, aber manchmal kommt es uns schon so vor, als würden wir davon verfolgt.

Re: Wer ist der Steuerschuldner

Verfasst: 25. Apr 2020, 17:18
von caffery
Vielleicht wäre es bei derart dauerhaften und nicht selten ziemlich exotischen rechtlichen Fragestellungen so langsam mal an der Zeit sich darüber Gedanken zu machen, ob eine Rechtsschutzversicherung nicht eine lohnende Investition wäre - ich mein ja nur.

Re: Wer ist der Steuerschuldner

Verfasst: 25. Apr 2020, 17:30
von Käsebrot
caffery hat geschrieben: 25. Apr 2020, 17:18 Vielleicht wäre es bei derart dauerhaften und nicht selten ziemlich exotischen rechtlichen Fragestellungen so langsam mal an der Zeit sich darüber Gedanken zu machen, ob eine Rechtsschutzversicherung nicht eine lohnende Investition wäre - ich mein ja nur.
Das Problem ist, dass die ein Sonderkündigungsrecht in ihrem Verträgen haben, wenn der Kunde zu teuer ist 🙈

Re: Wer ist der Steuerschuldner

Verfasst: 25. Apr 2020, 18:17
von Witwe Bolte
Also ... im Gesetz steht
1. EStG § 38 Absatz 2 Satz 1
Der Arbeitnehmer ist Schuldner der Lohnsteuer.

und
2. EStG § 42d Absatz 1 Ziffer 1
Der Arbeitgeber haftet
1. für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat,

Der AN ist formaljuristisch der Steuerschuldner.
Sind ja seine Steuern, die er von seinem Lohn/Gehalt zahlen muss.

ABER:
Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber die Steuern zu berechnen, einzubehalten und abzuführen.
Und dafür haftet der AG auch.
In den §§ 42 ff ist auch weiter ausgeführt, was der AG zu tun hat
und wie das FA das zu prüfen hat, ob der AG "brav" war.

Wie gesagt: Also alles nicht das Problem des AN, WENN er eine Lohnabrechnung hat aus der hervorgeht, dass der AG die St einbehalten hat.
Sollte das AV allerdings beendet sein und der AG hat dem AN Bruttolohn bezahlt, dann sieht es natürlich anders aus, dann muss der AN die St natürlich selbst abführen.

Re: Wer ist der Steuerschuldner

Verfasst: 25. Apr 2020, 18:42
von Witwe Bolte
caffery hat geschrieben: 25. Apr 2020, 17:18 ... und nicht selten ziemlich exotischen rechtlichen Fragestellungen ...
Was war denn bisher "exotisch"?

Diese Frage jedenfalls nicht - meines Erachtens.

Es kommt ja nicht sooo selten vor, dass ein klammer Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zwar noch den Lohn zahlt, sich dann mit der Abführung von St+SV aber erstmal Zeit lässt ...

Es ist, glaube ich, auch nicht so bekannt, dass es strafrechtlich gesehen für den Arbeitgeber schlimmer ist, St+SV nicht zu zahlen, als den Mitarbeitern ihren (Netto-) Lohn nicht zu zahlen.

Kann man "juristisch" zwar verstehen (ist ja das Geld vom Arbeitnehmer, was der Arbeitgeber da nicht zahlt), gem. StGB § 266a ist das "Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt" und wird "mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe" bestraft.

Einen entsprechenden § im gibt es meines Wissens komischerweise aber nicht, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht bezahlt (obwohl der ja den ganzen Monat für ihn gearbeitet hat).
Was m.E. "menschlich" nicht akzeptabel ist, wenn der AG seine AN nicht bezahlt.

Du hast vermutlich nicht so viel mit Arbeitgebern zu tun, caffery ?
Caritative Beratungsstellen nehmen ja meist keine Selbständigen - meines Wissens.

... und ne Rechtschutzversicherung hilft da auch nicht immer ... dann muss man auch erstmal einen Anwalt finden, der sich damit auskennt. UND willens und in der Lage ist, sich zu engagieren.

Hab es gerade wieder erlebt: Kaum war die Rechnung des Anwalts bezahlt, war nichts mehr von ihm zu hören. Auf Mails und Einschreiben keine Antwort und telefonisch lässt er sich verleugnen ("gerade nicht im Haus ... ruft zurück ..." - passiert aber nie, der Rückruf) - das ging so über etliche Wochen.
Traut man so einem Anwalt noch, selbst wenn er sich dann irgendwann mal wieder meldet?

Re: Wer ist der Steuerschuldner

Verfasst: 26. Apr 2020, 09:33
von arreis
Eine Rechtsschutzversicherung ist schon seit "Ewigkeiten" vorhanden, die Problematik dabei ist aber die, wenn man sie in Anspruch nehmen möchte, ist alles mögliche ausgeschlossen.