Einigung mit Schuldner auf teilweisen Schuldenerlass
Verfasst: 10. Apr 2020, 09:15
Guten Tag,
bereits vor einiger Zeit habe ich mich mit einem Gläubiger auf einen teilweisen Schuldenerlass geeinigt. Obwohl ich mit meiner Rente im Pfändungsfreibetrag liege, habe ich mich ein Schuldanerkenntnis unterschrieben und tilge dies mit einem monatlichen Betrag. Der Gläubiger war darauf hin bereit, auf einen nicht unerheblichen Teil seiner Forderung schriftlich zu verzichten. Es gibt aber noch einen zweiten Gläubiger, bei dem keine Tilgung meiner Schulden stattfindet. Dies habe ich bisher nicht der für mich zuständigen OGV mitgeteilt. In ein paar Tagen muß ich beim Amtsgericht erscheinen und eine Vermögensauskunft abgeben.
Bei einem Gespräch teilte mir jemand mit, das es sein könnte, das die OGV den Schuldenerlass ablehnen könnte, weil ich nur mit allen Gläubigern einen Schuldverzicht vereinbaren könnte. Das hat mich natürlich sehr erschreckt. Meine Frage diesbezüglich ist natürlich: stimmt das so? Eine weitere Frage währe: Kann es für mich Konsequenzen haben, das ich die Tilgungsvereinbarung bisher nicht dem Gerichtsvollzieher mitgeteilt habe?
Bin wegen der Situation sehr angespannt und sehr neugierig auf die Beantwortung der Fragen.
Viele Grüße und schon mal Danke für die Antworten.
bereits vor einiger Zeit habe ich mich mit einem Gläubiger auf einen teilweisen Schuldenerlass geeinigt. Obwohl ich mit meiner Rente im Pfändungsfreibetrag liege, habe ich mich ein Schuldanerkenntnis unterschrieben und tilge dies mit einem monatlichen Betrag. Der Gläubiger war darauf hin bereit, auf einen nicht unerheblichen Teil seiner Forderung schriftlich zu verzichten. Es gibt aber noch einen zweiten Gläubiger, bei dem keine Tilgung meiner Schulden stattfindet. Dies habe ich bisher nicht der für mich zuständigen OGV mitgeteilt. In ein paar Tagen muß ich beim Amtsgericht erscheinen und eine Vermögensauskunft abgeben.
Bei einem Gespräch teilte mir jemand mit, das es sein könnte, das die OGV den Schuldenerlass ablehnen könnte, weil ich nur mit allen Gläubigern einen Schuldverzicht vereinbaren könnte. Das hat mich natürlich sehr erschreckt. Meine Frage diesbezüglich ist natürlich: stimmt das so? Eine weitere Frage währe: Kann es für mich Konsequenzen haben, das ich die Tilgungsvereinbarung bisher nicht dem Gerichtsvollzieher mitgeteilt habe?
Bin wegen der Situation sehr angespannt und sehr neugierig auf die Beantwortung der Fragen.
Viele Grüße und schon mal Danke für die Antworten.