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Inkasso trotz mangelhafter Lieferung

Verfasst: 7. Apr 2020, 02:13
von insolaner
Moin,

mal wieder eine ganz allgemeine rhetorische Frage in die wissende Runde :)

Ein Lieferant L liefert mangelhafte Ware an den Malermeister M, nach Lieferung der ersten Hälfte wird mündlich eine "Nichtzahlung" dieser defekten Ware vereinbart, der zweite Teil ist aber genauso mangelhaft. M reklamiert mehrfach, L schreibt lediglich "klären Sie das mit dem (End-)Kunden, dann schauen wir" - der Kunde sagt "Preisnachlass", das gibt M genauso an L weiter, der sich daraufhin nicht mehr meldet.

Nun beauftragt L trotzdem überraschend ein Inkassobüro I, welches sich bei M meldet und den Restbetrag plus Kosten fordert - ohne diese aufzuschlüsseln, offensichtlich ist wohl dieses erste Schreiben verschütt gegangen.

Bei L nachgefragt, erhält M lediglich die Info, man sollte ich an I wenden, die bearbeiten das nun weiter - was M nicht verstehen kann, denn bei Sachmängeln dürfte I schnell raus sein?!

Wie kann M nun am "geschicktesten" agieren?

- alles ablehnen / Forderung bestreiten, feddich.
- erstmal Vollmacht anfordern, dann Forderungsaufstellung anfordern, dann ablehnen.
- garnix mehr machen, da die Forderung bereits in der erstenantwort "vollumfänglich zurückgewiesen" wurde (leider wurde im selbven Schreiben von M an I auch schon die mangelhafte Ware etc erwähnt, man hätte als allererstes die Vollmacht anfordern sollen, oder?)

Das Problem ist, dass M derzeit aufgrund der Situatiuon mehr als auf dem Zahnfleisch geht und sich keinen Anwalt leisten kann, bzw. das Risiko zu gross ist?!

Re: Inkasso trotz mangelhafter Lieferung

Verfasst: 7. Apr 2020, 09:13
von caffery
Hier fehlte es scheinbar an einer klaren Ansage. Was genau der Malermensch denn nur wollte, wird mir zumindest aus Deinen Worten nicht gänzlich klar.

Wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist, sollte der Mangel (am besten nachweisbar) angezeigt werden und das sich daraus gewünschte Vorgehen angezeigt werden

A: Nacherfüllung (Also im Prinzip: Alles nochmal neu)
B. Rücktritt vom Kauf (Alles zurück - aus die Maus)
C: Minderung des Preises

Im Endeffekt meine ich rauszulesen, dass der letzte Stand C gewesen sein könnte. Wenn dies der Standpunkt des Käufers ist, kann er sich dergestalt ja auch mit der Inkassobude rumschlagen. Natürlich würde ich meinen, dass die Kosten des Inkassos bei dem Zusammenhang nicht erstattungsfähig wären, da dem Gläubiger ja die Zahlungsunwilligkeit mitgeteilt wurde (zumindest lese ich das auch irgendwie so raus).

Also könnte ein Weg sein, den Kaufpreis (also die Hauptforderung) angemessen zu mindern( § 441 Abs. 3 BGB), zu überweisen und den Rest zu bestreiten. Dann müsste halt geklagt werden, wenn die Gegenseite es anders sieht und mehr will. Dann ggf. Mahnbescheid, Widerspruch - ggf. streitiges Verfahren - Das alte Lied eben...

Einen erklärten Rücktritt vom Kauf kann ich hier zumindest nicht rauslesen. Von daher muss man wohl davon ausgehen, dass "Ware behalten und zudem jegliche Zahlung verweigern" höchstwahrscheinlich kein angemessener Weg wäre.

Unterm Strich muss man halt sagen, dass es bei solchen Sachen immer wichtig ist, klare und nachweisbare Ansagen zu machen wie denn nun der Standpunkt ist. Ein bisschen telefonieren hier und ein bisschen Unzufriedenheit da rüttelt noch nichts am Kaufvertrag.

Re: Inkasso trotz mangelhafter Lieferung

Verfasst: 8. Apr 2020, 16:46
von Inso?
Wenn M die Mängel angezeigt hat dann lehnt er die Forderung mit entspechender Begründung ab. Der Endkunde interessiert nicht. Hat M den L aufgefordert die Ware abzuholen? Ansonsten hat M auchdie Möglichkeit Lagerkosten für die mangelhafte Ware in Rechnung zu stellen. Ansonsten je nach Inkasso besteht die Gefahr das ein solches Verfahren die Kreditwürdigkeit von M bei bestimmten Auskunftteien verringert - da dann nochmals nach fragen.