GEZ - alte Schulden

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Fischler
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GEZ - alte Schulden

Beitrag von Fischler »

Nach etwas Pause und den ersten Monaten nach der RSB möchte ich auch die letzten Kapitel meiner Schulden endlich schließen. Hierzu gehört noch die Rundfunkgebühr.

Hier habe ich eine Schuld von knapp 450€. Die Beiträge zahle ich nun wieder regelmäßig, wie sich das als guter Bürger gehört :P Hier gebe ich bei jeder Überweisung meine Beitragsnummer und den Zeitraum an, für welche dieser Betrag ist. Trotzdem bekomme ich alle 3 Monate einen neuen Brief wo man mir das letzte Quartal + Säumniszuschlag berechnet.

Nun habe ich mir mal die Rückseite durchgelesen und folgenden Absatz gefunden: Zahlungen werden grundsätzlich mit der ältesten Schuld verrechnet (§9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV i. V. m. §13 der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge)

Ist das ganze so korrekt auch wenn ich explizit in meiner Überweisung auf den Zeitraum hinweise? Ich überlege nun gegen das ganze Widerspruch einzulegen, mit der Aufforderung mir eine detaillierte Schuldenaufstellung zu überreichen.

Für euren fachmännischen Rat wäre ich sehr dankbar.

Bleibt gesund!
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Re: GEZ - alte Schulden

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Hi Fischler,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "GEZ - alte Schulden" geschaut?
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insolaner
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Re: GEZ - alte Schulden

Beitrag von insolaner »

Kommt denn ausser dem einen Brief für das letzte Quartal noch mehr, oder immer nur eine einzelne Mahnung Kummer und danach ist Ruhe?
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hans
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Re: GEZ - alte Schulden

Beitrag von hans »

Fischler hat geschrieben: 4. Apr 2020, 15:09 Nach etwas Pause und den ersten Monaten nach der RSB möchte ich auch die letzten Kapitel meiner Schulden endlich schließen. Hierzu gehört noch die Rundfunkgebühr.

Hier habe ich eine Schuld von knapp 450€. Die Beiträge zahle ich nun wieder regelmäßig, wie sich das als guter Bürger gehört :P Hier gebe ich bei jeder Überweisung meine Beitragsnummer und den Zeitraum an, für welche dieser Betrag ist. Trotzdem bekomme ich alle 3 Monate einen neuen Brief wo man mir das letzte Quartal + Säumniszuschlag berechnet.

Nun habe ich mir mal die Rückseite durchgelesen und folgenden Absatz gefunden: Zahlungen werden grundsätzlich mit der ältesten Schuld verrechnet (§9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV i. V. m. §13 der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge)

Ist das ganze so korrekt auch wenn ich explizit in meiner Überweisung auf den Zeitraum hinweise? Ich überlege nun gegen das ganze Widerspruch einzulegen, mit der Aufforderung mir eine detaillierte Schuldenaufstellung zu überreichen.

Für euren fachmännischen Rat wäre ich sehr dankbar.

Bleibt gesund!
Mit dem ganzen GEZ - Theater würde ich mich mal bei folgender RA -Seite einlesen : https://www.steinhoefel.com/2020/01/tri ... hlung.html

oder auch über "Hallo Meinung", wobei ich die nur eingeschränkt empfehlen kann.
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Witwe Bolte
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Re: GEZ - alte Schulden

Beitrag von Witwe Bolte »

Wie kann man denn nach der RSB "alte Schulden" haben?
Die müssten doch von der RSB erfasst sein?
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insolaner
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Re: GEZ - alte Schulden

Beitrag von insolaner »

Steinhövel, den gibt's noch als Anwalt? Ich sage nur Klicktel, oder wie hiess damals (bunmmelig 20 Jahre her) noch dieses Telekommunikationsding, für das er Werbung machte? Weia...
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caffery
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Re: GEZ - alte Schulden

Beitrag von caffery »

Auch ich kann mit der Fragestellung im Endeffekt wenig anfangen.

Wenn Du kürzlich die RSB erhalten hast, aber erst seit 2 Jahren "brav" Deine Zwangsabgabe leistest, dann spricht dies für eine paar "Problem"-jahre bzgl. deiner Zahlungen.

Es gehört zum Service des Service bei Insolvenzeröffnungen einen Schnitt zu machen. Die Altforderung (vor Insolvenzeröffnung) wird quasi von denen "eingesargt", nicht zum Verfahren angemeldet und mit dem Tag der Eröffnung geht es wieder von vorne los.

Ich gehe also davon aus, dass der genannte Beitragsrückstand nach Insolvenzeröffnung entstanden ist, richtig?

Wenn dem so ist, ist das schade. Die genannte Verrechnung hat sich der Service nämlich tatsächlich so in sein eigenes Gesetz (bzw. Gesetze - diese Satzungen sind so weit ich weiß Ländersache - der Passus steht aber m.W. in den Satzungen aller Länder) geschrieben und wurde auch brav von unseren Volksvertretern so durchgewunken. Es ist in der Tat völlig wurscht was man als ÖR-Melkvieh in seinen Überweisungsbtreff schreibt. Es wird grundsätzlich auf die Älteste Schuld verrechnet.

Ich persönlich halte diesen Passus (wie unzählige andere in dem Gesetz) zwar für eine absolute Frechheit und rechtlich höchst fragwürdig, aber er wurde nunmal erstmal meines Wissens von allen Ländern so durchgewunken.

PS: Irgendwie ist das doch immer wieder ein Thema mit dem ich mich nur beschäftigen darf, wenn ich echt Bock auf schlechte Laune hab... da ist sie schon wieder... die schlechte Laune.
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Witwe Bolte
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Re: GEZ - alte Schulden

Beitrag von Witwe Bolte »

Einen schönen Sonntagmorgen - hier scheint die Sonne und der Himmel lacht, lass Dir doch Deine Laune nicht von so einem, zugegeben unschönen, Thema verderben, caffery.
Hinaus zur Sonne, zur Freiheit!

Wenn Du aber bei dem "Schlechte-Laune-Thema" bleiben möchtest, dann geb ich noch einen Tropfen dazu:
Ein Freund hat mich dieser Tage gefragt, ob ich ne Email-Adresse von dem Verein (ARDZDF...) hätte.
Er bekommt jetzt erstmals und ganz neu ALG2 und hat den ALG2-Antrag erst gestellt, nachdem wirklich gar nichts mehr ging - und jetzt ärgert er sich darüber, dass er 80 Ct für eine Briefmarke ausgeben soll, um denen den "Befreiungsschrieb" (vom JC an ARDZDF) zu schicken und dass es dort (ARDZDF...) nur eine kostenpflichtige Telefonnummer gibt: 01806 ...
Die wissen doch, dass solche Anträge aus den unteren Einkommensschichten kommen.
Und wer eh schon in einer prekären Lebenssituation ist, der guckt auf jede Ausgabe, auch auf 80 Ct.
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insolaner
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Re: GEZ - alte Schulden

Beitrag von insolaner »

Tel 02215061-0, Fax -2507 :)
ungeprueft aus 0180.info

ja, diese 0180x-Abzocke ist so ein Thema, welches mir immer wieder den Tag versaut, sehr gut kann das auch der Mobilitätsservice der DB - technisch ist das mittlerweile absolut unnötig...

Aber gab es da nicht auch eine Regelung, wie Behörden (im weiteren Sinne zählen dazu ja auch die Rundfunkanstalten) mit unfreier Post umzugehen haben? *unschuldigguck*...

Oh, ihr kommt auch gerade die Sonne raus, schönen SONNtag!
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caffery
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Re: GEZ - alte Schulden

Beitrag von caffery »

insolaner hat geschrieben: 5. Apr 2020, 14:25 Aber gab es da nicht auch eine Regelung, wie Behörden (im weiteren Sinne zählen dazu ja auch die Rundfunkanstalten) mit unfreier Post umzugehen haben? *unschuldigguck*...
Das was Du meinst gilt für ANTWORTbriefe. Der Service druckt auf seine Antwortumschläge lustige Formulierungen wie "Bitte freimachen falls Marke zur Hand". Das kann man dann getrost als fromme Bitte interpretieren, der man selbstverständlich gerne nicht nachkommen muss.

Ein Befreiungsersuchen ergeht allerdings i.d.R. nicht als Antwort auf Schreiben von denen. Man kann aber auch die Umschläge aus deren Faltterpost sammeln und die einfach dafür benutzen. (so mache ich und mein privates Umfeld immer wenn denen mal irgendwas mitzuteilen ist)

Ansonsten kostet jeder Anruf bei denen und auch jedes Fax 20 Cent.
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insolaner
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Re: GEZ - alte Schulden

Beitrag von insolaner »

nein, ich meinte nicht die Briefe, wo explizit "Antwort" draufsteht (wobei man das ja auch selber... :D), sondern das Handling ankommender unter- oder gar nicht frankierter Sendungen, da gab es (vor langer Zeit) bei Behörden mal eine Anweisung, sowas annehmen zu müssen...

Da smit dem Sammeln mache ich bei der Krankenkasse auch immer, falls mal was per Briefpoist dahinmuss - lieber per eMail, da ist a) der Nachweis einfacher und b) kann im "Verlustfall" schnell neuversendet werden.

20c aber nur vom Festnetz, mobil ist deutlich teurer, und das ist unnötig, denen* Geld dafür zu zahlen, sie anzurufen oder ein Fax zu senden.

* nennt sich "Werbekostenzuschuss", den der Telefonnummernanbieter an den Inhaber (sprich: Beitragsservice) auszahlt. 11c je Anruf bei 0180-6, abzgl. 2c je Minute, bei Fax also 9c "plus" für den Angefaxten!
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