Vermögensprüfung bei ALG2
Verfasst: 3. Apr 2020, 18:10
Moin,
gibt es hier auch Wissende zum Thema ALG2?
Es geht um einen Ende März gestellten Antrag (neu), allerdings nachdem ein Weiterbewilligungsantrag aus November wohl nicht bearbeitet wurde; davor war Leistung eingestellt.
Den 'alten' Antrag jetzt mal aussenvorgelassen, das kann seperat geklaert werden - gibt es "was offizielles" zur nicht zu erfolgenden Vermoegenspruefung? Es kam ein Schreiben, dass von zig (Alt)Konten (mit Nullsaldo, maximal ein paar wenige Euro aus uraltem Tagesgeld) Auszuege anfordert, was aber teils nicht mehr moeglich ist, weil kein Onlinezugang besteht, alles andere wuerde ewig dauern...
Meines Wissens ist die Vermoegenspruefung doch derzeit fuer sechs Monate ausgesetzt? Kann man sich darauf fix berufen (bei einer "Aufforderung zur Mitwirkung" wie oben genannt), oder ist das nur eine "Kann-Bestimmung"?
Es ist definitiv kein Vermögen vorhanden, lediglich ist der Nachweis dessen extrem schwer wenn nicht gar unmöglich, oder zumindest auch kostenintensiv (Nachträgliche Kontoauszüge)... Ausserdem habe ich mal gehört, dass im "Problemfall" nicht nur das Bestehen von Konten sondern auch Salden und Umsätze abgefragt werden können - warum wird sowas nicht gemacht?
Grüsse,
gibt es hier auch Wissende zum Thema ALG2?
Es geht um einen Ende März gestellten Antrag (neu), allerdings nachdem ein Weiterbewilligungsantrag aus November wohl nicht bearbeitet wurde; davor war Leistung eingestellt.
Den 'alten' Antrag jetzt mal aussenvorgelassen, das kann seperat geklaert werden - gibt es "was offizielles" zur nicht zu erfolgenden Vermoegenspruefung? Es kam ein Schreiben, dass von zig (Alt)Konten (mit Nullsaldo, maximal ein paar wenige Euro aus uraltem Tagesgeld) Auszuege anfordert, was aber teils nicht mehr moeglich ist, weil kein Onlinezugang besteht, alles andere wuerde ewig dauern...
Meines Wissens ist die Vermoegenspruefung doch derzeit fuer sechs Monate ausgesetzt? Kann man sich darauf fix berufen (bei einer "Aufforderung zur Mitwirkung" wie oben genannt), oder ist das nur eine "Kann-Bestimmung"?
Es ist definitiv kein Vermögen vorhanden, lediglich ist der Nachweis dessen extrem schwer wenn nicht gar unmöglich, oder zumindest auch kostenintensiv (Nachträgliche Kontoauszüge)... Ausserdem habe ich mal gehört, dass im "Problemfall" nicht nur das Bestehen von Konten sondern auch Salden und Umsätze abgefragt werden können - warum wird sowas nicht gemacht?
Grüsse,