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Vermögensprüfung bei ALG2

Verfasst: 3. Apr 2020, 18:10
von insolaner
Moin,

gibt es hier auch Wissende zum Thema ALG2?

Es geht um einen Ende März gestellten Antrag (neu), allerdings nachdem ein Weiterbewilligungsantrag aus November wohl nicht bearbeitet wurde; davor war Leistung eingestellt.

Den 'alten' Antrag jetzt mal aussenvorgelassen, das kann seperat geklaert werden - gibt es "was offizielles" zur nicht zu erfolgenden Vermoegenspruefung? Es kam ein Schreiben, dass von zig (Alt)Konten (mit Nullsaldo, maximal ein paar wenige Euro aus uraltem Tagesgeld) Auszuege anfordert, was aber teils nicht mehr moeglich ist, weil kein Onlinezugang besteht, alles andere wuerde ewig dauern...

Meines Wissens ist die Vermoegenspruefung doch derzeit fuer sechs Monate ausgesetzt? Kann man sich darauf fix berufen (bei einer "Aufforderung zur Mitwirkung" wie oben genannt), oder ist das nur eine "Kann-Bestimmung"?

Es ist definitiv kein Vermögen vorhanden, lediglich ist der Nachweis dessen extrem schwer wenn nicht gar unmöglich, oder zumindest auch kostenintensiv (Nachträgliche Kontoauszüge)... Ausserdem habe ich mal gehört, dass im "Problemfall" nicht nur das Bestehen von Konten sondern auch Salden und Umsätze abgefragt werden können - warum wird sowas nicht gemacht?

Grüsse,

Re: Vermögensprüfung bei ALG2

Verfasst: 3. Apr 2020, 18:50
von imker
ich meine, dass bei tacheles dazu ein Beitrag zu finden war - die sind auf solche Fragen bestens ausgerichtet

Re: Vermögensprüfung bei ALG2

Verfasst: 3. Apr 2020, 19:30
von imker

Re: Vermögensprüfung bei ALG2

Verfasst: 3. Apr 2020, 21:01
von insolaner
danke, das hatte ich auch schon gefunden (wenngleich nicht zu Ende gelesen, leider nur den 1. Abschnitt), etwas aktualisierter gibt's das hier (PDF) bei Harald Thome :)

Hoffnung kommt auf...

Re: Vermögensprüfung bei ALG2

Verfasst: 3. Apr 2020, 21:19
von insolaner
und hier (auch PDF) noch das passende Gesetz dazu...

Re: Vermögensprüfung bei ALG2

Verfasst: 3. Apr 2020, 22:29
von imker
Stört Dich das "erklären müssen", weil doch ein Abgleich auch ohne Mitwirkung denkbar und möglich ist ????

Auf konkrete Fragen würde ich bei Geld"not" dringend dazu raten, eine Erklärung abzugeben - und wenn es nur die Erklärung ist : Ich habe keine Unterlagen mehr - die Geschäftsbeziehung ist beendet - das ist eine Erklärung und wenn die nicht reicht, geht man halt in den Widerspruch - hat aber erst einmal kein Geld - so kenne ich das Sytem der Hilfen

Re: Vermögensprüfung bei ALG2

Verfasst: 4. Apr 2020, 00:27
von insolaner
nein, das stört im Prinzip nicht - warum die es nicht machen, kann ich jedoch nicht nachvollziehen.

Es liegen aber auch grösstenteils keine Unterlagen/Zugangsdaten mehr vor, bzw. muss bei einem Konto eine App installiert werden, die zwingend Rechte zum Telefonieren benötigt - da wirft mein Aluhut aber Falten...

Die entsprechende Erklärung ist im Vorfeld schon gelaufen, wurde aber nichg akzeptiert.

Unter anderem deswegen eskaliert das ganze ja gerade, dazu kommt dann auch der 100%-Ausfall von "Nebenverdiensten", ob sich das nach der Coronakrise wieder berappelt ist leider auch eher fraglich. So ist auch ein "Durchkruscheln ohne Amt" nicht mehr möglich, zumal auch (in Erwartung guter Verdienste und Provisionen) ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wurde - alles echt kompliziert...

Re: Vermögensprüfung bei ALG2

Verfasst: 4. Apr 2020, 11:49
von tidus82
Kann es vielleicht sein, dass es in der App eine Funktion gibt den Support anzurufen? Damit müsste die Aluhut-Frage beantwortet sein ;-)
Ja, manche Programmierer machen so einen Mist - und wundern sich dann warum die Leute die App nicht installieren, weil da zu viele Berechtigungen benötigt werden..

Re: Vermögensprüfung bei ALG2

Verfasst: 4. Apr 2020, 16:07
von insolaner
Das kann ich leider nicht sagen, weil die App aus genannten Gründen nicht installiert wurde.

Die Telefonieberechtigung allerdings zwingend vorauszusetzen, ist in dem Fall aber gerade wo explizit bestritten wird, nach Hause zu telefonieren, wirklich albern...