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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 27. Mär 2020, 00:12
von Der_H
Ich habe im Dezember mein Konto auch umgewandelt und habe auch 0,nix schriftlich...
Im Januar hatte ich dann extra nochmal angerufen um nachzufragen ob die P-Konto Bescheinigung bearbeitet wurde.

Steht denn auf dem Kontoauszug nix vom Pfändungsfreibetrag?
Das müsste dem Gericht doch reichen.

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 27. Mär 2020, 02:41
von insolaner
Der_H hat geschrieben: 27. Mär 2020, 00:12 Ich habe im Dezember mein Konto auch umgewandelt und habe auch 0,nix schriftlich...
Im Januar hatte ich dann extra nochmal angerufen um nachzufragen ob die P-Konto Bescheinigung bearbeitet wurde.
und, keine Antwort bekommen?

Tolles und vertrauenswürdiges Finanzinstitut...

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 27. Mär 2020, 07:17
von Witwe Bolte
raim729 hat geschrieben: 26. Mär 2020, 17:10 ...
Momentan kann ich über einen Betrag in Höhe von nicht Verfügen. Da mein Guthaben eintragen?
Das andere ist klar, Grundfreibetrag sind 1.178,59 Euro.
Du redest von dem Formular oder wovon?
raim729 hat geschrieben: 26. Mär 2020, 17:10 Wo ich nicht ganz sicher bin was eintragen, hier bei diesen Absatz

Der /die mir monatlich gewährte/n Freibeträge reichen mir nicht zur
Bestreitung meines Lebensunterhalts aus.
Mein unpfändbares Einkommen ausgezahlt vom Arbeitgeber in
Höhe von € ___________________ ist höher als die gewährten
Freibeträge. Ich beantrage daher mir den nach der
Pfändungstabelle zu § 850 c Abs. 3 ZPO unpfändbaren Betrag freizugeben.
Lass es einfach offen, wenn Du nicht genau weißt, wo was einzutragen ist.
Und frag den Rechtspfleger in der 'Rechtsantragsstelle', wo was wie einzutragen ist.
raim729 hat geschrieben: 26. Mär 2020, 17:10 Hatte angenommen das der Vertrag von P-Konto mit vorgelegt werden muss beim Amtsgericht.
Deswegen meine Frage wegen Vertrag.
Nein, ein "P-Konto-Vertrag" ist vermutlich nicht nötig - aber Deinen Personalausweis musst Du vermutlich mitnehmen, die letzten Kontoauszüge und die letzten Lohnabrechnungen.

Viel Glück!

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 27. Mär 2020, 09:03
von Der_H
insolaner hat geschrieben: 27. Mär 2020, 02:41 und, keine Antwort bekommen?

Tolles und vertrauenswürdiges Finanzinstitut...
Natürlich habe ich eine Antwort bekommen.
Es ist bestimmt aber nicht überall so, dass das Personal einen so unvoreingenommen bedient.

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 19. Jun 2020, 21:47
von raim729
Hallo,
Ist schon eine Weile her aber ich melde mich nochmal wegen Fragen.
Der Antrag auf Pfändungsfreigrenzen Erhöhung bei P-Konto war ja zum Amtsgericht schicken, richtig?
Gibt es dort speziell für P-Konto eine eigne Abteilung oder Bereich? Wen der Antrag abgegeben wurde wie lange kann das denn dauern bis mann bescheid kriegt ob Erhöhung zu gelassen wird? Und was ich jetzt noch gelesen habe, unabhängig davon bei so was werden die Gläubiger befragt mit, stimmt das?

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 19. Jun 2020, 21:58
von Käsebrot
Wenn du bereits ein Aktenzeichen hast, gibst du das mit an. Wenn es keines gibt, dann nicht. Dann schickst du den Antrag einfach so ans zuständige Gericht. Das geht dann intern schon an die richtige Stelle.

Den Nachweis über das P-Konto brauchst du mWn nicht.

Solche existenziellen Sachen werden meiner Erfahrung nach bevorzugt bearbeitet.

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 20. Jun 2020, 07:59
von raim729
Nachweiß über P-Konto hab auch nicht mitgeschickt. Nur Nachweiß über mein Kilometergeld, Bescheinigung Arbeitgeber, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge.

Das ist nur so übernächste Woche kommt wieder Gehalt auf Konto und ich kann vermutlich wieder nicht über mein mir rechtlich zustehendes volles Geld verfügen. Das sammelt sich also weiter an und ich hab sorgen das eines Tages mein Kilometergeld einfach eingezogen wird von Bank.

Hatte ja schon überlegt anderes Konto, aber wen Pech hab ist das ganze Gehalt dann futsch.
Leider bin ich seit über 1 Jahr nicht mehr beim Jobcenter. Jobcenter wäre einfach gewesen, hätte sagen können das die die Miete überweisen. Aber Arbeitgeber, macht keiner mit.

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 20. Jun 2020, 08:13
von Käsebrot
Mir stellt sich an dieser Stelle die Frage, warum du dich jetzt erst darum kümmerst. Deine Frage stammt von März, jetzt haben wir Juni und du hast den Antrag ans Gericht jetzt erst weggeschickt. Warum?

Die Bank wird nen Teufel tun und dir das Geld über dem festgelegten Sockelbetrag freiwillig ohne Beschluss auszahlen. Dass sich da je nachdem, wie viel du drüber bist, eine beachtliche Summe in kurzer Zeit ansammelt, ist auch nicht verwunderlich. Aber von nichts kommt nichts.

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 20. Jun 2020, 09:49
von raim729
Die Frage warum ich mich erst jetzt darum kümmern tue. Kann zurecht gestellt werden.
Vermutlich einfach weil ich hinsichtlich Antrag und das immer zu viele Bedenken hatte. Man liest soviel in Internet und dann stellt sich heraus das vieles davon nicht wahr ist. Auch weil nirgendswo richtige Informationen gab, Auf einer Seite steht das, auf der nächsten Seite das usw.

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 20. Jun 2020, 14:55
von raim729
Habe heute Mittag von Amtsgericht Schreiben gekriegt. Zwar soll nach entsprechenden Nachweisen Gehaltsabrechnungen von Januar an mein Pfändungsfreibetrag erhöht werden wie da steht mein Kilometergeld entsprechend. Aber nun kommt das Dicke ende Amtsgericht weigert sich mir mein Guthaben frei zu geben. Weil eine Kontopfändung von 2018 vorliegt und da darf nach Aussage Amtsgericht kein Guthaben angehäuft werden.
Das habe ich befürchtet. Was hat ein Gläubiger mit mein Kilometergeld zu tun? Wie befürchtet Amtsgericht hat Gläubiger angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.