Seite 1 von 7

P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 25. Mär 2020, 21:44
von raim729
Hallo,
Ich habe eine Frage. Habe schon sehr lang ein P-Konto. Meine Firma überweist jeden Monat zwischen 1.250 Euro. – 1.300 Euro auf das Konto. Da ich alleine lebe übersteigt das Gehalt jeden Monat den normalen Freibetrag von P-Konto.
Was kann ich tun damit ich jeden Monat über mein volles Gehalt verfügen kann?
Eins noch dazu von Geld sind 170 Euro , berufliche Mehraufwendung nach § 850f. Abs. 1b.
So das mein eigentliches Netto Gehalt unter den Pfändungsfreibetrag liegt.
Ich habe gelesen das mann den normalen Pfändungsfreibetrag von P-Konto erhöhen lassen kann, aber mann muss jeden Monat neu beantragen umständlich?
Ich habe hier von den Anträgen gelesen. Aber leider lese ich wie überall in Internet das nur möglich wen Kinder sind, Unterhalt gezahlt werden muss.
Nirgendswo habe ich bis jetzt gelesen wie mann als Alleinstehender den Pfändungsfreibetrag bei P-Konto erhöhen lassen kann?
Ich muss dazu noch schreiben habe mittlerweile ein hohes Guthaben auf mein P-Konto. Kann darüber Monat später zwar immer Verfügen. Aber habe Befürchtungen das irgendwann das ganze Geld futsch ist. Und das Problem sammelt sich immer weiter an.

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 25. Mär 2020, 23:15
von Shopgirl
Wird auch bei deinem Arbeitgeber gepfändet? Oder nur das Konto?

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 26. Mär 2020, 05:37
von insolaner
ich bin mir gerade nichtmal sicher, ob überhaupt eine Pfändung auf dem Konto liegt:
raim729 hat geschrieben: 25. Mär 2020, 21:44 Ich muss dazu noch schreiben habe mittlerweile ein hohes Guthaben auf mein P-Konto. Kann darüber Monat später zwar immer Verfügen. Aber habe Befürchtungen das irgendwann das ganze Geld futsch ist. Und das Problem sammelt sich immer weiter an.
wie kann man denn Geld ansammeln, welches offensichtlich nicht an Gläubiger ausgekehrt wird? Wenn keine Pfändung auf dem Konto liegt, sollte das doch alles direkt verfügbar sein, oder? Und wenn Pfändung, warum sollte dann an den Schuldner mehr Geld als der Freibetrag ausgezahlt werden?

Ok, es ist früh am Tag, aber auch zu "normaler" Uhrzeit würde ich das nicht verstehen...

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 26. Mär 2020, 06:31
von raim729
Hallo "insolaner"

An den Schuldner sollte mehr Geld ausgezahlt werden, als an Gläubiger wen dieser Fall Beruflich Eintritt.

"Erhöhung des unpfändbaren Betrages aufgrund beruflicher Mehraufwendungen nach § 850f Abs. 1b – Fahrtkosten sind ab 20 km einfacher Wegstrecke bereits als außergewöhnliche Belastung zu werten."

Ansparen auf dem P-Konto/nicht verbrauchtes Guthaben auf dem P-Konto. Gemäß § 850k Abs. ... Es besteht daher die grundsätzliche Möglichkeit nach einer Kontopfändung nicht verbrauchtes Guthaben innerhalb der eingerichteten Freibeträge auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) von einem Monat in den nächsten zu übertragen.

Und meine Kilometer als Kurierfahrer sind bedeutend mehr als 20 Kilometer pro Tag.

"Shopgirl"

Ja Firma ist auch Pfändungsbeschluss eingegangen. Läuft aber ins Leere die kriegen nichts.
Firma berechnet alles richtig. Netto Gehalt ist unter der Pfändungsgrenze, da kriegen die nichts.
Und auch Berufliche Mehraufwendungen wusste die Firma bescheid unpfändbar.

Wie geschrieben es geht nur um das P-Konto.
Bank hat von 2018 was, keine Ahnung ob das noch zählt. 2018 hatten die auch nie was gekriegt.

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 26. Mär 2020, 07:49
von caffery
Du solltest einen Gerichtsbeschluss erwirken für jede Pfändung die auf Deinem Konto ist. Bei nicht öffentlichen Gläubigern ist das Vollstreckungsgericht zuständig welches den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat.

Dieses Muster hier ist m.E. recht übersichtlich und ausreichend gehalten:

http://wp.dortmund-fachanwalt.de/wp-con ... endung.pdf

Auf Deinen Fall treffen die beiden ersten Punkte auf Seite zwei zu. Zusätzlich würde ich den PfÜB als Anlage übersenden - den Rest natürlich auch ausfüllen bzw. bearbeiten.

Wenn der Gläubiger ein öffentlicher ist, muss dieser selbst damit behelligt werden.

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 26. Mär 2020, 08:01
von raim729
Bei mir sind die Gläubiger Privat Gläubiger.
Finanzämter und dergleichen da hab keine Schulden.
Noch eine Frage. Leider finde ich mein P-Konto Vertrag nicht mehr. Gibt es eine Möglichkeit an Vertrag Kopie zu kommen ohne meine Bank zu Kontaktieren?
Und was ist mit mein Guthaben P-Konto? Das sind millimeterweise 500 Euro was sich angesammelt hat.
Für mich nicht gerade wenig Geld.

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 26. Mär 2020, 12:03
von Witwe Bolte
raim729 hat geschrieben: 26. Mär 2020, 08:01 Noch eine Frage. Leider finde ich mein P-Konto Vertrag nicht mehr. Gibt es eine Möglichkeit an Vertrag Kopie zu kommen ohne meine Bank zu Kontaktieren?
Nein. Wie soll das gehen? Du solltest ein Exemplar des Vertrages bekommen haben und die Bank hat eins. Sonst keiner.
Wofür brauchst Du den Vertrag?
raim729 hat geschrieben: 26. Mär 2020, 08:01 Und was ist mit mein Guthaben P-Konto? Das sind millimeterweise 500 Euro was sich angesammelt hat.
Für mich nicht gerade wenig Geld.
Du bekommst das Geld von der Bank erst dann, wenn Du der Bank den Bescheid vom Gericht vorlegen kannst, dass Du mehr als nur den "P-Konto-Grundfreibetrag" in Höhe von EUR 1.178,59 pro Monat behalten darfst.

Es gilt das Prinzip: "First in - first out" - meines Wissens muss die Bank so rechnen (Beispiel):
+ 1.300,00 Euro Eingang Lohn
- 1.178,59 Euro darüber darst Du jeden Monat 'verfügen' (per Barauszahlung oder Überweisung)
= 121,41 Euro darf die Bank Dir nicht auszahlen, muss sie aber erst in den Folgemonat auf Dein Konto übertragen und muss das erst im übernächsten Monat an den Gläubiger überweisen, wenn Du bis dahin nicht darüber verfügt hast.

Nächster Monat:
+121,41 Euro wurden von der Bank übertragen
+1.300,00 Euro Eingang Lohn
- 1.178,59 Euro kannst Du 'verfügen' (Barauszahlung oder Überweisung)
= 242,82 Euro darf die Bank Dir in diesem Monat nicht auszahlen, sie muss diesen Betrag aber erst in den Folgemonat übertragen und dürfte ihn erst im übernächsten Monat an den Gläubiger auszahlen ...

Aber: Im nächsten Monat 'verfügst' Du ja wieder ...
So kann sich nach und nach ein nettes Sümmchen "ansammeln" (auch zur Info für Insolaner)

Also nimm den Antrag aus dem Link von caffery, füll ihn aus und ab zum Gericht!
Dann mit dem Bescheid vom Gericht zur Bank - und sie müssen Dir das Geld geben.

Noch ein Nachsatz: Hat man ein P-Konto und bekommt nur den Grundfreibetrag von der Bank freigegeben, und der eingehende Lohn ist höher als der Grundfreibetrag, dieser Lohn wird aber schon beim Arbeitgeber gepfändet, dann sollte man 1. jedenfalls jeden Monat auch über den "Grundfreibetrag" verfügen UND sich umgehend diese "Freigabe" vom Gericht holen. Dazu gibt es bei den Gerichten die "Rechtsantragsstelle", wo ein-e Rechtspfleger-in sitzt.

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 26. Mär 2020, 17:10
von raim729
Danke für die Info "MrsRob". Sehr gut beschrieben. Genau so verhält sich das mit den sparen bei mir.

Momentan kann ich über einen Betrag in Höhe von nicht Verfügen. Da mein Guthaben eintragen?
Das andere ist klar, Grundfreibetrag sind 1.178,59 Euro.

Wo ich nicht ganz sicher bin was eintragen, hier bei diesen Absatz

Der /die mir monatlich gewährte/n Freibeträge reichen mir nicht zur
Bestreitung meines Lebensunterhalts aus.
Mein unpfändbares Einkommen ausgezahlt vom Arbeitgeber in
Höhe von € ___________________ ist höher als die gewährten
Freibeträge. Ich beantrage daher mir den nach der
Pfändungstabelle zu § 850 c Abs. 3 ZPO unpfändbaren Betrag freizugeben.

Da 1.300 Euro von Arbeitgeber eintragen?

Hatte angenommen das der Vertrag von P-Konto mit vorgelegt werden muss beim Amtsgericht.
Deswegen meine Frage wegen Vertrag.

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 26. Mär 2020, 22:21
von Shopgirl
Du hast keinen Vertrag fürs P-Konto. Du hattest vermutlich ein Girokonto und hast es dann zu einem P-Konto umwandeln lassen. Es wäre mir neu, dass man dann einen neuen Kontovertrag erhält. Es ist das gleiche Konto wie vorher, nur mit Pfändungsschutz.

Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Verfasst: 26. Mär 2020, 22:45
von insolaner
naja, dann halt das Bestätigungsschreiben der Bank... Mit irgendwas wollte der TS wohl den P-Status nachweisen, duerfte aber unnötig sein...