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Erbengemeinschaft/Haus/Teilungsversteigerung/Übertragung

Verfasst: 21. Mär 2020, 14:44
von centmarc
Hallo an Alle,
ich hoffe hier auf ein paar Antworten und Hinweise zu meinem Problem zu bekoimmen.
Aus vergangener Selbständigkeit (Einzelfirma) und langer Krankheit bin ich Überschuldet .
Nach dem Tod unseres Vaters der ein Berliner Testamnet gemacht hat bin ich Miterbe von einem Haus geworden und ins Grundbuch eingetragen worden vor ca. 6 Monaten. Nach dem Tod des Vaters bewohnen zwei weitere alleinstehende Geschwister mit mir das Haus als Erbengemeinschaft. Alle drei sind wir mit über 60 wegen Krankheit
Erwerbsunfähig und beziehen jder nur eine kleine Rente. Woran wir nicht dachten vor der Eintragung ins Grundbuch das Gläubiger mir gegenüber eine Teilungsversteigerung anstreben bzw. erwirken können.
Frage:
Kann ich meinen Erbteil an Einen oder die Miterben übertragen und mich aus dem Grundbuch löschen lassen ?
Hat jemand Erfahrung bzw. Wissen hierüber ?
Wäre sehr Dankbar
Grüsse
centmarc

Re: Erbengemeinschaft/Haus/Teilungsversteigerung/Übertragung

Verfasst: 21. Mär 2020, 14:54
von insolaner
Moin,

wie weit sind denn die Schritte des/der Gläubiger, wurde da schon etwas beantragt? Dann dürfte es schlecht aussehen...

Erbe ausschlagen geht auch nicht mehr.

Re: Erbengemeinschaft/Haus/Teilungsversteigerung/Übertragung

Verfasst: 21. Mär 2020, 15:15
von centmarc
Die Geschwister haben von einem GV ein Schreiben bekommen wegen Drittschuldner Auskunft Schuldanerkenntnis etc.
Allerdings von einem Gläubiger wo die Schuld sehr gering ist und ich diese begleichen kann .

Re: Erbengemeinschaft/Haus/Teilungsversteigerung/Übertragung

Verfasst: 21. Mär 2020, 18:52
von caffery
centmarc hat geschrieben: 21. Mär 2020, 14:44 Kann ich meinen Erbteil an Einen oder die Miterben übertragen und mich aus dem Grundbuch löschen lassen ?
Hat jemand Erfahrung bzw. Wissen hierüber ?
Das könntest Du zwar tun, würde aber das Problem nicht lösen. Ein solcher Vermögensübertrag wäre ein Fall für den § 133 Abs. 1 InsO wie er im Buche steht.
Ein Gläubiger könnte also notfalls durch einen Fremdantrag erreichen, dass die Übertragung angefochten und rückabgewickelt wird - und hätte dazu satte 10 Jahre zeit.

Die Annahme des Erbes war in Deiner Situation leider in der Tat keine gute Idee...

Ihr solltet fachliche Hilfe vor Ort suchen, der auch die Werthatigkeit der Immobilie und ein paar weitere Dinge genau einschätzen kann.

Re: Erbengemeinschaft/Haus/Teilungsversteigerung/Übertragung

Verfasst: 21. Mär 2020, 20:55
von centmarc
Vielen Dank insolaner und caffery !
Habe das mit dem § 133 Abs.1 InsO gerade mal nachgelesen. Bezieht sich dies nicht nur im Falle eines Insolvenzverfahrens oder wie ist das zu verstehen ?

Re: Erbengemeinschaft/Haus/Teilungsversteigerung/Übertragung

Verfasst: 21. Mär 2020, 21:01
von imker
ohne Inso geht das fast gleichgut oder gleichschlect nach dem AnfG

was Dir helfen könnte, wäre etwas zum Thema "Abschichtung" hier
nachzulesen und wenn Du magst, kannst Du mir danach eine PN schicken

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrec ... assen.html

eigentlich gehört das in sehr professionelle Hände, denn was schief gegangen ist, ist schief gegangen, und so sieht das doch aus, wer hat denn die Eintragung als Erbengemeinschaft veranlasst??und bezahlt??

Re: Erbengemeinschaft/Haus/Teilungsversteigerung/Übertragung

Verfasst: 21. Mär 2020, 21:30
von centmarc
Das ganze war so gar nicht vorgesehen von unseren Vater doch leider wurde er von einem Fachanwalt schlecht beraten. Es gab zwei Tetamente...das Erste zu Lebzeiten der Mutter wo ein Berliner Testament gemacht wurde und alle Kinder zu gleichen Teilen erben sollten. Nach dem Tod der Mutter wurde der Vater über viele Jahre von meiner Schwester gepflegt die sich auch um mich kümmerte nach meiner Erkrankung. Ich habe ihr Gegenüber eine Grundschuld in Form von Unterstützung Betreuung Pflege und Aufwendungen. Auch hat sie mich oft finanziell untestützt. Mein Vater änderte vor Zehn Jahren dann das Testament und setzte meine Schwester als Alleinerbe ein und sah für mich ein Wohnrecht vor. Als meine Schwester dies dann im Grundbuch eintragen lassen wollte wurde das Zweite Testament für ungültig erklärt da der Zusatz fehlte das mein Vater das Erste (Berliner) ändern dürfe.
Meine Schwestern und ich handelten in dem ganzen emotionalen Chaos wie sich Heute raustellt zu schnell und Sie beantragte einen Erbschein auf das Berliner Testament...eine andere Möglichkeit gibt es nicht sagte uns die Rechtspflegerin..und alle stimmten dem zu. Keinem war zu dem Zeitpunkt bewusst das die Gläubiger meinen Erbteil Pfänden können was nur unser Haus darstellt.
Ich kann kein Auge mehr zu machen und grüble was da alles noch kommt und habe Angst um meine Schwestern und muss eine Lösung finden.
Ein befreundeter Jurist gab mir den Rat meinen Anteil der Schwester wegen der Greundschuld übertragen zu lassen.